ADB:Friderus, Peter
[WS 1] man, daß F. dort um jene Zeit die juristische Doctorwürde angenommen habe. Eben so unsicher ist die Annahme, daß F. „darauf nach Rostock“ gekommen sei, denn sie stützt sich lediglich auf die Thatsache, daß einer seiner Söhne sich in seiner Dissertation „Rostockiensis“ nennt. Zuverlässiger scheint die Ueberlieferung, daß F. 1607 Professor der Rechte zu Gießen geworden, 1613 aber als Syndicus der Reichsstadt nach Frankfurt a. M. gezogen sei. Als solcher erhielt er 1614 die von ihm erbetene Entlassung, 1615 aber trat er wieder in dasselbe Amt ein. Starb 22. Jan. 1616. Von den Schriften des F. ist zu erwähnen: „Tractatus de processibus mandatis et monitoriis in Imp. Camera extrahendis et de supplicationibus quae pro iis fiunt recte formandis, itemque de continentia causae et de interdictis“, Francof. 1595 u. öfter; „Tractatus de causa et materia possessionis“, Francof. 1597. 8. u. öfter; „Tr. de interdictis“, Francof. 1616. 4. Ueber diese beiden Schriften, welche zuletzt Wetzlar 1737. 4. gedruckt wurden, vgl. das Urtheil von Savigny, Recht des Besitzes S. 12 (7. Ausgabe). Die Arbeit, wegen deren des F. Name am häufigsten genannt wurde, ist die von ihm im Auftrage der Verleger besorgte neue Ausgabe des Sächsischen Consultationenwerks, welche zwar bezüglich der Weglassungen und der neuen Anordnung theils zu viel, theils zu wenig thut, aber dennoch nicht ohne Werth bleibt. Sie erschien unter dem Titel „Consultationum Saxonicarum … libri V.“ Ed. IIa. Francof. ad Moen. 1616 fol.
Friderus: Peter F., oft Mindanus zubenannt (nach seiner Vaterstadt Minden), Jurist. Aus dem Vorhandensein von zu Basel 1593 gedruckten Thesen über das Lehnrecht muthmaßt
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: muthmast