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ADB:Thieß, Johann Otto

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Artikel „Thieß, Johann Otto“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 22–26, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thie%C3%9F,_Johann_Otto&oldid=- (Version vom 31. Oktober 2024, 23:57 Uhr UTC)
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Thieß: Johann Otto Th. wurde als Sohn des Dr. med. und praktischen Arztes Johann Peter Th. († am 2. Juni 1787) zu Hamburg am 15. August 1762 geboren. Er besuchte das Johanneum und von Ostern 1779 an das akademische Gymnasium in Hamburg und ging sodann Ostern 1780 nach Helmstedt, um Theologie zu studiren. Am 17. Mai 1783 machte er in Hamburg sein Candidatenexamen. Am 18. December desselben Jahres ward er zum Nachmittagsprediger in der Vorstadt St. Pauli erwählt; in dieser Stellung hatte er keine geistlichen Handlungen zu verrichten, sondern nur zu predigen, und deshalb ward er auch nicht ordinirt. Schon als Schüler hatte er eine Reihe von Schriften herausgegeben; außer Gelegenheitsgedichten und andern Sachen sogar auch ein größeres Werk: „Versuch einer Gelehrtengeschichte von Hamburg“ (2 Bde., Hamburg 1780; die Vorrede ist unterzeichnet: Helmstädt, d. 19. Mai 1780). Dieses Buch ist, soweit es ein Auszug aus andern Werken ist, namentlich wenn Molleri Cimbria literata zu Grunde liegt, nicht ganz unbrauchbar; im übrigen trägt es schon den Charakter der spätern Schriften von Th., von dem noch zu reden ist; besonders widerlich ist die Art, in der der ganz junge Verfasser über verdiente und bewährte Männer aburtheilt; die Sprache ist unverschämt, der Stil und die Orthographie auffällig. Von einem [23] dritten Theil, der ausführliche Biographien der wichtigeren hamburgischen Gelehrten enthalten sollte, sind nur wenige Bogen gedruckt. Uebrigens hat Th. selbst in späteren Jahren über dieses Werk seiner Jugend wegwerfend geurtheilt. Auch als Student und als Nachmittagsprediger hat er eine größere Anzahl von Schriften veröffentlicht; nach einem Verzeichniß, welches die anonymen nicht einmal vollständig umfaßt, bis zum Jahre 1790 sechsundvierzig! Besonderen Anstoß erregte er u. a. dadurch, daß er als Nachmittagsprediger die Entwürfe zu seinen Predigten (sog. Texte) herausgab, weil das der bestehenden Sitte gemäß als ein Vorrecht der Pastoren (Hauptpastoren) betrachtet ward. Aber nicht nur hierdurch und durch die ganze Art seiner Schriftstellerei, sondern vor allem durch seine den herrschenden Rationalismus noch weit überbietenden, oft geradezu frivolen Aeußerungen über christliche und kirchliche Dinge verbunden mit einem allzugroßen Bewußtsein von seinem eignen Können und Wissen bewirkte er, daß seine Aussichten, in ein ordentliches geistliches Amt berufen zu werden, immer geringer wurden. Auch Bewerbungen nach auswärts hatten keinen Erfolg, so z. B. seine Bewerbung um eine theologische Professur in Kiel nach dem am 10. Decbr. 1788 erfolgten Tode des Professor Wilhelm Christian Just Chrysander. Als dann am 8. April 1790 in Hamburg der Domprediger Johann Heinrich Daniel Moldenhawer (s. A. D. B. XXII, 92) gestorben war, gab sich Th. die allergrößte Mühe, in die Stelle desselben gewählt zu werden. Es war dies eine der angesehensten Stellungen in Hamburg, und Th. hielt sie für sich auch darum für besonders erwünscht, weil sie Muße zum Studiren und zu schriftstellerischen Arbeiten gewährte. Um zur Wahl geeignet zu sein, wußte er es dahin zu bringen, daß er von der theologischen Facultät in Gießen am 9. Juli 1790 zum Doctor der Theologie ernannt wurde; schon im J. 1785 war er in Helmstedt zum Doctor der Philosophie promovirt. Damit nicht seine bisherige untergeordnete Stellung ihm zur Erlangung der Dompredigerstelle hinderlich sei, bat er um Entlassung aus derselben und erhielt sie am 8. Aug. 1790. Aber alle seine Bemühungen waren umsonst; und die Dompredigerstelle ist dann überhaupt nicht wieder besetzt worden. Th. war jetzt ohne Stellung und dabei verlobt; mancherlei litterarische Unternehmungen, wie die Hamburgische Litteraturzeitung seit 1788, die Allgemeine Predigerzeitung seit 1790, eine neue Uebersetzung des Neuen Testamentes „mit einer durchaus anwendbaren Erklärung“, von welcher der 1. Band, den Matthäus enthaltend, 1790 erschien, um nur einige der umfangreicheren zu nennen, brachten auch keinen Lebensunterhalt, und so versuchte er denn auf einer Universität als theologischer Docent anzukommen, wozu ihm der theologische Doctor die Berechtigung gab. Nach einigen vergeblichen Versuchen auf andern Universitäten hoffte er doch wieder in Kiel sein Ziel zu erreichen. Am 5. Juli 1791 wandte er sich in einer Bittschrift direct an den König von Dänemark, derselbe möge ihm eine Professur der Theologie in Kiel ertheilen; er wünsche von Michaelis an dort theologische Vorlesungen zu halten und hoffe, die hamburgischen Theologie Studirenden nach Kiel zu ziehen; anfänglich verlange er keinen Gehalt. Um dieselbe Zeit ersucht er brieflich den d. Z. Decan der theologischen Facultät in Kiel, den Professor Samuel Gottlieb Geyser, ihn jetzt noch vom 25. Juli an bis Michaelis zu theologischen Vorlesungen zuzulassen; und am 12. Juli abends brachte er diese Bitte in Kiel bei Geyser persönlich vor. Die Facultät hatte keine Neigung, diesem Gesuch zu willfahren; man hatte berechtigte Bedenken gegen seine Gelehrsamkeit, und seine ganze Persönlichkeit schien nicht die nöthigen Garantieen zu bieten; aber man glaubte doch auch einem Doctor der Theologie nicht wol die Erlaubniß, Vorlesungen zu halten, verweigern zu können, und so war man zunächst zufrieden, daß Th. davon abstand, jetzt gegen Schluß des Semesters [24] noch mit seinen Vorlesungen zu beginnen, und erst Michaelis anfangen wollte. Inzwischen war Thieß’ Eingabe an den König durch die deutsche Kanzlei in Kopenhagen dem akademischen Consistorium in Kiel zur Begutachtung vorgelegt. Auch hier überwogen die Bedenken gegen seine Zulassung; namentlich fanden die theologischen Professoren es unthunlich, ihn, der „doch nicht von so ausgezeichneter Erudition“ sei, gleich zum Professor zu machen; er möge der bestehenden Ordnung gemäß als Privatdocent seine Thätigkeit beginnen, sich dann die Adjunctur erwerben und darauf zur außerordentlichen Professur fortschreiten. Und in diesem Sinne erging dann auch die Antwort nach Kopenhagen. Unter dem 1. October 1792 resolvirte darauf die deutsche Kanzlei zu Kopenhagen, es könne Th. „zur Erreichung seines Zweckes keine Hoffnung gemacht werden“, wenn er nicht „nach den Rechten des Doctorats zu Kiel als Privatdocent einige Zeit läse und dadurch sich die Adjunctur zu erwerben und so weiter fortzuschreiten suchte“. So begann er denn bald nach Michaelis 1791 als Privatdocent in Kiel theologische Vorlesungen zu halten. Nachdem er sich am 3. October 1792 mit Dorothea Catharina Hübbe aus Otterndorf verheirathet hatte, wandte er sich am 7. December 1792 wieder an den König mit der Bitte, ihm nun „dem gegebenen Versprechen gemäß“ (?!) die theologische Adjunctur zu verleihen; er werde sonst Kiel verlassen müssen u. s. f. Th. hatte offenbar, wie es auch nicht anders sein konnte, zumal er mit Schulden nach Kiel gekommen war, mit großer Noth zu kämpfen, da er bisher allein auf den Erfolg seiner Vorlesungen und den seiner Schriftstellerei angewiesen war. In Kiel wünschte man seine Beförderung nicht; aber man meinte doch auch, wenn Th., was man nicht wisse, ein solches Versprechen abseiten der Kanzlei erhalten habe, so müsse ihm das gehalten werden; er habe allerdings Vorlesungen gehalten, nicht ohne Beifall gepredigt und einen anständigen Lebenswandel geführt; und darauf ward Th. am 19. April 1793 vom König zum Adjuncten der theol. Facultät ernannt. Als solcher erhielt er einen wahrscheinlich sehr geringen Gehalt. Wiederholte Eingaben an den König im J. 1794, in denen er um eine außerordentliche Professur der Theologie bat, – in einer Eingabe vom 26. September 1794 wagt er dabei zu sagen, daß er schon vor drei Jahren auf des Königs „Wink und Befehl“ mit seiner Familie, „einer bejahrten hülflosen Mutter und einer unversorgten Schwester“, nach Kiel gekommen sei, – hatten schließlich den von ihm allerdings nicht beabsichtigten Erfolg, daß der König ihn am 17. Juli 1795 zum außerordentlichen Professor der Philosophie ernannte. Es ist nicht ganz klar, ob ihm dabei ausdrücklich verboten ward, theologische Vorlesungen zu halten, oder ob es als eine selbstverständliche Folge seiner Versetzung in die philosophische Facultät betrachtet ward, daß er sich jeder weitern theologischen Wirksamkeit an der Universität enthielte; jedenfalls war dies die Absicht bei dieser Maßregel. Th. hatte nämlich in der letzten Zeit durch seine Weise, die theologische Wissenschaft zu betreiben, wieder vielfach Anstoß erregt; ganz besonders hatte er durch die von ihm im J. 1793 herausgegebenen (95) „Theses theologiae dogmaticae ad disceptandum propositae“, die bei Johann Ambrosius Barth in Leipzig erschienen waren, Aergerniß gegeben; in Sachsen wurde ihr Verkauf verboten und das kursächsische Ministerium in Dresden beschwerte sich im Februar 1794 auf diplomatischem Wege über sie bei der Regierung in Kopenhagen, wobei es besonders hervorhob, daß es sich als eine falsche Angabe erwiesen habe, que cet ouvrage ait été imprimé à Leipzic sous la direction du libraire Barth. Was Th., dem die Acten zu einer Aeußerung vorgelegt wurden, antwortete, ist äußerst schwach und geht auf die Sache garnicht ein. Jedenfalls wünschte man in Kiel jetzt seine Ernennung zum Professor der Theologie noch weniger als früher, zumal auch noch bekannt geworden war, daß er [25] sich in der letzten Zeit in Göttingen, Rostock und Gießen vergeblich anzukommen bemüht habe. – Im J. 1796 bewarb sich Th. um eine Anstellung an der Bibliothek in Kiel; er scheint diese neben der philosophischen Professur gewünscht, aber nicht erhalten zu haben. Ebenso erfolglos waren seine Bemühungen im October 1799, seinen Gehalt auf 300 Thaler erhöht zu bekommen. Da traf ihn völlig unerwartet das unter dem 7. December 1799 von der deutschen Kanzlei in Kopenhagen dem akademischen Consistorium zur Mittheilung an Th. zugesandte königliche Decret, daß Th. aus seinem Amte entlassen sei; er habe sich nicht, wie man vorausgesetzt habe, aller theologischen Vorlesungen enthalten; die Oberconsistorien und vorzügliches Vertrauen verdienende Gottesgelehrte hätten sich über seine Lehrmeinungen und Schriften beschwert; er solle 200 Thaler (wahrscheinlich seinen bisherigen Gehalt) Wartegeld haben, aber Kiel und die umliegende Gegend verlassen. Es half nichts, daß Th. unter dem 15. December ein ausführliches Rechtfertigungsschreiben mit vielen Anlagen dem Consistorium zur Uebermittlung nach Kopenhagen übergab, und daß das Consistorium selbst sich wenigstens dafür verwandte, daß ihm gestattet werde, in Kiel zu bleiben; die königliche Antwort vom 14. Februar 1800 blieb dabei, daß ihm seine Dimission in Gnaden ertheilt und seine Verbindung mit der Universität vollständig zu lösen sei, sowie daß er Kiel und Umgegend zu meiden habe; nur wurde ihm gestattet, bis Ende April 1800 in Kiel zu bleiben und sein Wartegeld bis zu seiner etwaigen Anstellung im Civilfache solle ihm auf 300 Thaler erhöht werden, wobei ihm noch besonders befohlen wird, sich aller und jeder Lehrvorträge zu enthalten, sowie auch in seinen Druckschriften alle anstößigen Aeußerungen über die christliche Religion gänzlich zu vermeiden. Es ist dem Schreiber dieser Zeilen nicht gelungen zu ermitteln, wodurch speciell diese scharfe Maßregel gegen Th. damals veranlaßt ist. Die bei der Universität in Kiel vorhandenen Acten lassen es nicht erkennen, und die Aeußerungen von Th. hierüber in der Geschichte seines Lebens (Band II, S. 388 ff.) und in einigen andern Schriften lassen die Sache absichtlich nicht deutlich werden. Soviel aber scheint sicher zu sein, daß nicht seine theologischen Ansichten an sich es gewesen sind, die ihn in einer Zeit, in der der Rationalismus überall herrschte, unmöglich machten, – sie waren keineswegs weitergehend als die mancher anderen und zeichneten sich höchstens durch Unklarheit aus, – sondern daß er durch die Art und Weise, in der er seine Ansichten äußerte, verletzt hat; und es darf nach Andeutungen angenommen werden, daß er bei seinen mündlichen Aeußerungen in seinen Vorträgen, Predigten und sonst hierin noch weiter gegangen ist, als in dem, was er drucken ließ. Nicht unwahrscheinlich ist, daß der plötzliche Tod seiner Frau, die am 10. August 1798 in ihrem dritten Wochenbett, noch nicht 27 Jahre alt, starb, hierauf nicht ohne Einfluß war; die Ehe war eine sehr glückliche gewesen und durch den Verlust der Frau scheint er haltloser und rücksichtsloser geworden zu sein. Als er Kiel verlassen mußte, wählte er zunächst Itzehoe zu seinem eigentlichen Wohnort; hier lebte damals der Verfasser des Siegfried von Lindenberg, Johann Gottwerth Müller, an welchem Th. einen Freund fand. Im Sommer war er viel in Otterndorf, der Heimath seiner Frau, wo er auch seine Kinder unterbrachte, und in Eppendorf. Ueberall war er auch schriftstellerisch thätig. Im J. 1805 siedelte er nach Bordesholm über; hier heirathete er die Wittwe des im J. 1804 verstorbenen Pastor Asmus Friedrich Erhardi, eine Tochter seines Freundes Müller in Itzehoe, mit der er ein Privaterziehungsinstitut errichtete. Er starb am 7. Januar 1810, kurz nachdem ihm noch die Aussicht eröffnet war, daß er wieder eine Anstellung erhalten solle. Sein Sohn aus erster Ehe ist Hermann Wilhelm Marcus [26] Th., geboren am 13. Juli 1793, seit 1821 Pastor in Arnis, † im J. 1867 als Pastor in Cappeln.

Thieß’ zahlreiche Schriften, von denen das hamburgische Schriftstellerlexikon in einem noch nicht vollständigen Verzeichnisse mehr als hundert aufführt, zu denen dann noch ungemein viele Abhandlungen, Recensionen u. s. f. in verschiedenen Zeitschriften kommen, waren schon zu ihrer Zeit fast völlig werthlos; Th. selbst hat hinter seiner Lebensbeschreibung (Bd. II, S. 405 ff.) bei einer Uebersicht seiner Schriften in die erste Abtheilung solche gestellt, „welchen der Verfasser jetzt allen Werth abspricht“; dann folgt eine zweite Abtheilung solcher, „welche der Verfasser auf ihrem Werth beruhen läßt“; dann kommen die, denen er „einigen Werth zugesteht“, und zuletzt erst solche, „auf welche er einen wirklichen Werth“ legt. In die letzte Classe stellt er nur acht, unter andern seine Erklärung des N. T., sein Andachtsbuch für aufgeklärte Christen, sein Communionbuch, Schriften, die heute niemand noch kennt, und die auch nur als Zeichen ihrer Zeit noch angesehen werden können. Nicht werthvoller sind seine Gedichte, die meistens religiöser Art zum Theil in besonderen Sammlungen, zum Theil in den Beiträgen zur Poesie der Niedersachsen (1782), in dem Musenalmanach Flora (1784) und andern Anthologieen erschienen. Unter seinen geistlichen Liedern hat eines: „Religion, von Gott gegeben“, das er schon 1782 in Helmstedt dichtete, mit dem abgeänderten Anfange: „O Himmelswort, von Gott gegeben“ in Gemeindegesangbüchern Aufnahme gefunden und befindet sich noch im Hamburger Gesangbuch von 1842. Bekannt ist auch sein sog. Toleranzlied, mit der auch sprachlich wenig gelungenen Stelle: „Auch die, die der Sectengeist noch immer von einander reißt, sind Eines Leibes Glieder, sind, wessen Glaubens einer ist, er sei Türk, Heide, Jude, Christ, als Menschen alle Brüder“.

Th. hat eine „Geschichte seines Lebens und seiner Schriften“ in 2 Theilen (Hamburg 1801 u. 1802) herausgegeben und auch sonst vieles aus seinen Erlebnissen in andern Schriften mitgetheilt. Aber seine Berichte sind bei aller Ausführlichkeit lückenhaft und geben kein wirklich zutreffendes Bild von ihm, so charakteristisch sie auch für ihn sind. – Für die vorstehende Darstellung konnten durch die Freundlichkeit des Herrn Professor D. Emil Schürer in Kiel die dortigen Universitätsacten benutzt werden.

Kordes, Lexikon der jetztlebenden schleswig-holstein. u. s. f. Schriftsteller, S. 332 ff. – Lübker und Schröder, Lexikon der schleswig-holstein-lauenb. u. s. f. Schriftsteller, 2. Abthlg., S. 618 ff. – Lexikon der hamburgischen Schriftsteller VII, 379 ff. Hier und bei Lübker und Schröder ist auch die weitere, umfangreiche Litteratur über ihn angeführt. – Koch, Geschichte des Kirchenliedes u. s. f., 3. Aufl., VI, 361. – Raßmann, Handwörterbuch, S. 350.