ADB:Sudendorf, Hans
Abeken’s, des Erziehers der Schiller’schen Kinder, sich eines großen Ansehens erfreute, absolvirt hatte, widmete er sich auf den Universitäten Göttingen und Halle dem Studium der Theologie. Aber rechte Befriedigung fand er in dem geistlichen Berufe nicht, bald erwachte die alte Neigung für die Geschichte der Heimath. Mehrere glückliche Urkundenfunde ließen ihn, zunächst allerdings in etwas autodidaktischer Weise, mit einigen kleineren Büchern an die Oeffentlichkeit treten. Im J. 1840 wurden die von ihm verfaßten „Beiträge zur Geschichte des Landes Osnabrück bis zum Jahre 1840“ durch seinen Bruder Julius herausgegeben. Zwei Jahre später erschien von ihm das erste Heft einer Geschichte der Vorfahren seiner Mutter, der Herren v. Dincklage, dem 1844 ein zweites folgte. S. gesteht selbst ein, daß er „in dem neuen Fache sein eigener Lehrer war, wie er es auch geblieben ist“. Wol zum Nachtheile seiner Arbeiten, denn bei allem Fleiße und aller Liebe, die er dem Gegenstande entgegengebracht hat, verleugnen selbst die reifsten nicht ganz den Autodidakten. Fast gleichzeitig damit veröffentlichte er in der Münster’schen Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde (Bd. 5 u. 6) „Beiträge zur Geschichte der Stadt Osnabrück“ und „Beiträge zur Geschichte des Stiftes Wildeshausen“. Auch später noch zeigte er für die Geschichte seiner Osnabrücker Heimath ein lebhaftes Interesse, wie die beiden in den ersten drei Bänden der Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück veröffentlichten Aufsätze beweisen: „Die Klöster Essen und Malgarten“ und „Nachrichten über die Gründung des Klosters Herssebrock und eine Reise des Bischofs Egilmar von Osnabrück nach Palästina“.
Sudendorf: Hans Friedrich Georg Julius S., Historiker, wurde im März 1812 zu Badbergen im Fürstenthum Osnabrück als ältester Sohn des dortigen Pastors und späteren Kirchenraths Friedr. Ludw. Christ S. († 1837) geboren. Seine Mutter, eine geborene v. Dincklage, war die Tochter des Generalmjors v. Dincklage. Durch die Erzählungen der Eltern wurde in dem Knaben früh das Interesse für geschichtliche Dinge geweckt. In dem Vorworte zum 8. Bande seines Urkundenbuches zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg (S. VII) spricht S. über die im elterlichen Hause empfangenen Eindrücke und Anregungen: „Den ersten Unterricht ertheilte mir meine Mutter, es war der Geschichtsunterricht. Er bestand darin, daß sie mir, ihrem erstgeborenen Kinde, aus grauer Vorzeit die schrecklichen Ereignisse ihrer Vorfahren, der v. Dincklage und v. Stockhausen, gern und oft erzählte … Mein Vater, an Jahren und an Lebensansichten sehr verschieden von meiner Mutter, war bisweilen der unfreiwillige Zuhörer und suchte alsdann durch Schilderung der alten eigenthümlichen Einrichtungen der Landgemeinden im Fürstenthum Osnabrück, der dortigen bäuerlichen Verhältnisse, der Schönheiten und Vorrechte des seit undenklichen Zeiten adelig frei gewesenen Bauernhofes, den er einst sein eigen genannt und von seiner Mutter ererbt hatte, sowie der Vorzüge des bürgerlichen Standes und der städtischen Verhältnisse im Knaben der Einseitigkeit und Parteilichkeit vorzubeugen. So weckte die Mutter, ohne es zu wollen, in mir den Sinn für vaterländische Geschichte des Mittelalters, der Vater Verständniß für die darin sich abspiegelnden Verhältnisse.“ Diese Eindrücke aus der Kindheit sind für den Lebensgang Sudendorf’s von wichtigstem Einfluß gewesen. Als er mit achtzehn Jahren das Gymnasium zu Osnabrück, das damals unter der LeitungInzwischen eröffneten sich S. Aussichten, die Theologie vollständig aufzugeben und sich ausschließlich der Beschäftigung mit geschichtlichen Arbeiten zu widmen. Im Auftrage des damaligen Landraths, spätern Landschaftsdirectors des Fürstenthums Lüneburg, Freiherrn v. Hodenberg, schrieb S. die Urkunden [118] einer Anzahl niedersächsischer Klöster ab, welche Abschriften den später von Hodenberg veranlaßten Ausgaben der Diplomatarien dieser Klöster zu Grunde gelegt wurden. So für den Archivdienst vorbereitet, glaubte er sich um eine Anstellung am königl. Archive in Hannover bewerben zu dürfen. Nach dem ersten mißlungenen Versuche wurde er durch Ministerialrescript vom 13. December 1842 unter Bewilligung einer Remuneration von jährlich 200 Thalern einstweilen und bis auf weitere Verfügung zu den Geschäften des königl. Archivs zugelassen. Außer auf dem Archiv war S. auch auf der königlichen öffentlichen Bibliothek beschäftigt, die unter derselben Verwaltung stand. Mit Eifer wandte er sich jetzt der Veröffentlichung der seiner Obhut mit anvertrauten historischen Schätze zu. Zunächst publicirte er 1844 eine kleine Schrift unter dem Titel: „Die Welfenurkunden des Tower zu London und das Exchequer zu Westminster“. Die Edition beruht nicht auf den Originalen, sondern auf älteren in der Bibliothek zu Hannover befindlichen Abschriften. Fünf Jahre später (1849) veröffentlichte S. ein umfangreicheres historisches Quellenwerk: „Registrum oder merkwürdige Urkunden für die deutsche Geschichte“, von dem 1851 ein zweiter und 1854 ein dritter Band erschien. Der Stoff, der hier zum Abdrucke kam, war theils der königl. Bibliothek, theils dem Archiv entnommen; namentlich bot ihm der sogenannte Codex epistolaris imperatorum, regum, pontificum, episcoporum, eine Papierhandschrift des 16. Jahrhunderts auf der Bibliothek, über deren Inhalt und Werth er sich in den Vorreden zu seinem Buche ausspricht, ein sehr bedeutendes Material. Aus demselben Codex nahm er auch den größten Theil des Stoffes, der seinem bereits 1850 erschienenen „Berengarius Turonensis oder eine Sammlung ihn betreffender Briefe“ zu Grunde liegt.
Trotz dieser umfangreichen Arbeiten verlor S. seine Hauptaufgabe, die Herausgabe eines Urkundenbuches zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg bis zum Anfange des 15. Jahrhunderts, nicht aus den Augen. Allerdings täuschte er sich zuerst, wie es bei derartigen Unternehmungen fast stets zu geschehen pflegt, über den Umfang des projectirten Werkes, er glaubte nach Ablauf von drei Jahren die Sammlung des urkundlichen Stoffes beendet zu haben, und daß hundert Druckbogen zu dessen Herausgabe genügen würden. Aber von Jahr zu Jahr wuchs ihm der Stoff unter den Händen, ohne daß aber eine feste Aussicht sich ihm eröffnete, die Früchte seines Fleißes durch den Druck der Wissenschaft zugänglich zu machen. Endlich nach langen Verhandlungen wurden 1858 seitens der Behörden die zum Drucke erforderlichen Mittel bewilligt, und bereits im folgenden Jahre hatte S. die Freude, den ersten Band seines Buches („Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande“, Hannover 1859) im Druck vollendet zu sehen. Schwere Krankheiten und harte Schicksalsschläge hemmten zwar den schnellen Abschluß seines Unternehmens, aber die seltene Energie seines Willens besiegte alle Hindernisse. Den Druck des zehnten Bandes erlebte er nicht mehr, aber in seinem Nachlasse fand sich das Manuscript dazu druckfertig vor.
An dieses große Urkundenbuch, das zehn starke Quartbände umfaßt, hat S. die beste Kraft seines Lebens gesetzt; ihm hat er viele Opfer gebracht. Sein Buch ist eine reiche Fundgrube für die Geschichte der Braunschweig-Lüneburgischen Herzöge und ihrer Lande vom Jahre 1252 bis 1406. Jedem der ersten sieben Bände ist eine orientirende Einleitung beigegeben, in der auch andere Quellen als die in dem betreffenden Bande abgedruckten Urkunden benutzt sind. So sehr man auch den Fleiß, der auf die Sammlung des Materials und die Sorgsamkeit des Abdrucks der Urkunden verwandt ist, anerkennen muß, so dürfen doch auch wesentliche Mängel des Buches nicht verschwiegen werden. Der Plan des Ganzen ist nicht scharf und klar umgrenzt, manches ist zum Abdrucke gebracht, [119] das hätte fehlen können; die Inhaltsangaben der Urkunden sind viel zu breit; namentlich haben aber Sudendorf’s Editionsgrundsätze mehrfachen Tadel, und mit Recht, erfahren. So hat sich Waitz bald nach dem Erscheinen des ersten Bandes in einer Abhandlung: „Wie soll man Urkunden ediren?“ (v. Sybel, Historische Zeitschrift IV, 443) gegen Sudendorf’s Verfahren in dieser Beziehung ausgesprochen.
Von Sudendorf’s äußerem Leben ist wenig zu berichten. Am 1. October 1848 bekam er eine etatsmäßige Stelle als Registrator mit dem Titel Archivsecretär, 1851 wurde er wirklicher Archivsecretär, 1862 erhielt er den Charakter als Archivrath, 1875 wurde er Staatsarchivar. Langdauernde Krankheiten führten seine Pensionirung am 1. Octbr. 1877 herbei. Er starb am 25. Febr. 1879.