ADB:Sonnenschmidt, Friedrich Hermann
Eichhorn, Göschen, Hugo, Bergmann und Meister, von Michaelis 1823 an in Heidelberg unter Thibaut, Mittermaier, Zachariä, Conradi und Rau fort und beschloß dieselben, von einer mehrmonatlichen [636] Fußreise durch die Schweiz und Italien heimgekehrt, zu Göttingen. Nachdem er beim Kammergericht in Berlin von 1824–29 die drei juristischen Prüfungen bestanden, war er zuerst als Hülfsarbeiter bei der Communaldeputation des Stadtgerichts zu Berlin, sodann als etatsmäßiger Assessor beim damaligen Hofgericht zu Greifswald angestellt, und wurde weiterhin im J. 1832 Mitglied einer Commission, welche das „Provinzial-Recht des Herzogthums Neu-Vorpommern und des Fürstenthums Rügen“, Bd. 1–6, 1836–37 herausgab. Vom 1. Juli 1834 ab beim Oberlandesgericht zu Stettin beschäftigt, ward er im Mai 1836 zum Oberlandesgerichtsrath in Cöslin ernannt, aber schon am 1. März 1837 als Oberappellationsgerichtsrath nach Greifswald zurückberufen. Nachdem er darauf 1849 und 1850 an der neuen Justizorganisation in Neuvorpommern und Rügen theilgenommen hatte, wurde er am 19. September 1853 zum Obertribunalsrath in Berlin ernannt, in welcher Stellung er auch Vorstandsmitglied der Redactionscommission für die Entscheidungen des Obertribunals war. Hand in Hand mit seiner amtlichen ging die schriftstellerische Thätigkeit; es erschienen von ihm folgende Werke: „Einige Bemerkungen über das Civil-Prozeßverfahren in Neuvorpommern und Rügen“ (1839); „Ueber die Redaktion eines allgemeinen deutschen Gesetzbuches und die in dieser Hinsicht dem Zollverein beizulegende Bedeutung“ (1843); „Sammlung der für Neuvorpommern und Rügen in den Jahren 1802 bis einschließlich 1817 ergangenen Gesetze etc.“ (1844 und 1847); „Katalog der Bibliothek des Oberappellationsgerichts zu Greifswald“ (1844, jetzt in Stettin); „Einige Worte zur Darlegung der Verwerflichkeit des Rechtsmittels der Nichtigkeitsbeschwerde im preuß. Civilprozesse“ (1868); „Was ist von den Rechtsmitteln der Revision und der Oberrevision in dem Entwurfe einer deutschen Civilprozeßordnung von 1872 zu halten?“ (1874); „Praktische Erörterungen aus den Gebieten des preußischen und gemeinen Civilprozeßrechts“ (1875); „Neue praktische Erörterungen etc.“ (1877); „Geschichte des Königl. Preußischen Obertribunals“ (1879); „Ueber das Rechtsmittel der Revision nach der Civilproceßordnung für das deutsche Reich vom 30. Januar 1877“ (1880). – In Anerkennung dieser litterarischen Verdienste ward S. bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums am 28. Juli 1874 von den juristischen Facultäten zu Greifswald und Berlin honoris causa zum Doctor der Rechte creirt. Vom 21. December 1874 an gehörte er zu der Commission, welche zur Ausführung der anderweitigen Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau gebildet wurde. In Veranlassung der im J. 1879 stattgehabten Justizorganisation trat er mit dem 1. October desselben Jahres in den Ruhestand. Neben seiner juristischen Thätigkeit hatte S. sich von Jugend auf mit warmem Interesse der Kunst und Poesie zugewandt. In ersterer Richtung machte er sich namentlich durch die Stiftung des Kunstvereins für Neuvorpommern und Rügen und dessen Ausstellungen (1841) verdient, im Gebiet der Poesie gab er unter dem Pseudonym „Friedrich Hermann“ im J. 1872 zu Berlin einen Band Gedichte heraus, aus denen ein warmes patriotisches und religiöses Gefühl, edle Gesinnung und gereifte Lebensanschauung sprechen. Im Jahre darauf veröffentlichte er eine deutsche Uebersetzung des Requiem bei Berg und v. Holten in Berlin. Die Vollendung eines längeren Gedichts, betitelt „Der heilige Krieg“, welches den Befreiungskrieg von 1813 feiern sollte, hinderte der Tod.
Sonnenschmidt: Friedrich Hermann S., um die Rechtspflege praktisch wie theoretisch verdient, ward am 12. November 1801 als ältester Sohn des königl. schwedischen Regierungsraths und Obersachwalts für die königl. schwedisch-deutschen Provinzen, späteren Oberappellationsrathes Dr. Georg Christian S. zu Greifswald geboren und starb als Obertribunalsrath a. D. am 1. November 1881 zu Berlin. Von Michaelis 1808 bis Ostern 1819 besuchte er das Gymnasium seiner Vaterstadt und studirte, bereits 1816 immatriculirt ebendaselbst Jurisprudenz und philosophische Wissenschaften. Von Michaelis 1822 an setzte er seine Studien in Göttingen unter- Eigenhändige Aufzeichnungen, durch Mittheilungen der Familie ergänzt. – 41.–44. Jahresbericht der Rüg. Pomm. Abth. der Gesellschaft f. Pomm. Geschichte. 1883, S. 16, 82.