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ADB:Conradi, Johann Wilhelm Heinrich

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Artikel „Conradi, Johann Wilhelm Heinrich“ von Theodor Husemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 445, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Conradi,_Johann_Wilhelm_Heinrich&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:34 Uhr UTC)
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Conradi: Johann Wilhelm Heinrich C., durch große Gelehrsamkeit ausgezeichneter Arzt und Kliniker, geb. zu Marburg, wo sein Vater, Johann Ludwig C. (s. o.) als Professor der Jurisprudenz wirkte, † 17. Juni 1861. Auf dem Gymnasium zu Hanau vorgebildet, bezog er Ostern 1797 die Universität Marburg, wo er eifrig dem Studium der Medicin oblag. Am 13. Jan. 1802 auf Grund einer „Diss. de haemorrhoidibus“ zum Dr. med. promovirt, habilitirte er sich Ostern desselben Jahres als Docent, wurde 1803 außerordentlicher und 1805 ordentlicher Professor, erhielt 1809 die Poliklinik und 1812 die Direction der stationären Klinik in dem unter seiner Leitung eingerichteten akademischen Krankenhause. Im Herbst 1814 folgte er einem Rufe als Professor der Medicin und Director der medicinischen Klinik nach Heidelberg, dessen Krankenhaus durch ihn wesentliche Verbesserungen erfuhr, wie Conradi’s Berichte über dasselbe (1817 u. 1820) beweisen. In diese Zeit fällt die Glanzperiode seiner Thätigkeit, die ihm mehrfach Berufungen (nach Bonn, Berlin und Göttingen) zuzog, welche er, in einem angenehmen Kreise von Freunden und Collegen, wie Nägeli, Tiedemann, dessen Berufung nach Heidelberg besonders Conradi’s Verdienst ist, Leonhard, Voß und Schlosser lebend, ablehnte, bis er 1823 einem wiederholten Rufe nach Göttingen folgte. Zu Göttingen leitete er zuerst ein poliklinisches Institut und übernahm dann nach Himly’s Tode die Direction des akademischen Krankenhauses, die er erst 1853 bei Gelegenheit seines 50jährigen Professorjubiläums niederlegte. Conradi’s Wirken als Arzt, Universitätslehrer und Kliniker fand die verdiente Anerkennung nicht nur bei seinen Schülern, denen er durch die treueste Pflichterfüllung ein leuchtendes Vorbild war, sondern auch bei den Regierungen, die ihm Titel (1812 Hofrath, 1819 Geh. Hofrath, 1852 Obermedicinalrath) und hohe Orden verliehen. Die philosophische Facultät zu Göttingen verlieh ihm 1853 die Doctorwürde honoris causa. Von seiner außerordentlichen Arbeitskraft zeugt die Menge wissenschaftlicher Abhandlungen über einzelne Krankheiten, von denen die meisten in den Abhandlungen der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaft, der er angehörte, veröffentlicht sind, und welche er inmitten seiner bedeutenden ärztlichen Praxis verfaßte. Der Standpunkt, den er in ihnen wie in seinen klinischen Vorträgen einnimmt, ist der eines auf tiefes Studium der Litteratur, insbesondere der alten und reiche eigene Beobachtung sich stützenden Eklektikers. Als solchen finden wir ihn auch wiederholt im Kampfe gegen auftauchende Schulen, so des Broussais’schen Systems und später der naturhistorischen Schule, gegen welche er mehrere polemische, durch strenges Festhalten an der Sache sich auszeichnende Schriften richtete. Der von ihm verfaßte und 1812 herausgegebene zweibändige Katalog der Bibliothek Baldinger’s, dessen Lieblingsschüler er gewesen, zeigt die gründlichen historischen Kenntnisse Conradi’s, und bildet einen werthvollen Beitrag zur medicinischen Litterärgeschichte. Am bekanntesten sind Conradi’s Handbücher der von ihm vertretenen Disciplinen geworden, welche fast sämmtlich mehrmals aufgelegt wurden („Einleitung in das Studium der Medicin“. 3. Aufl. 1828. – „Handbuch der allgemeinen Pathologie“. 6. Aufl. 1841. – „Handbuch der speciellen Pathologie“. 4. Aufl. 1831. – „Handbuch der allgemeinen Therapie“. 1833).

Schriftenverzeichniß in Engelmann, Biblioth. med. chir. Kurzer Nekrolog in Gött. Nachr. 1861. Nr. 20.