ADB:Schwartz, Johann Christoph
[211] unternahm er eine ausgedehnte Bildungsreise durch Deutschland, Holland und England. 1745 kehrte er nach Riga zurück und trat nun sogleich als Secretär des Rathes in den Dienst der Vaterstadt, dem er 42 Jahre angehört hat. 1753 wurde er Obersecretär, 1761 Rathsherr. Obgleich durch die Pflichten des Amtes, die er höchst gewissenhaft erfüllte, sehr in Anspruch genommen, fand er doch Zeit zum sorgfältigen Studium der einheimischen Geschichte, sowie zur Durchforschung der Rechtsquellen, Privilegien und Urkunden Rigas. So erlangte er allmählich eine sehr gründliche und tiefe Kenntniß der Verfassung Livlands und Rigas. Als daher 1767 die Stadt einen Deputirten zu der großen Gesetzcommission in Moskau, welche Katharina II.[WS 1] aus allen Provinzen Rußlands zur Abfassung eines allgemeinen Gesetzbuches für das ganze Reich zusammenberief, zu senden aufgefordert wurde, traf die Wahl S. als den besten Kenner der Rechte der Stadt. Er hat sich dann an den Verhandlungen der Commission lebhaft betheiligt und ist energisch für die Rechte Rigas eingetreten. (Vgl. den interessanten Auszug aus Schwartz’s Aufzeichnungen über seine Thätigkeit in Moskau von B. Hollander[WS 2] in den Sitzungsberichten der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde in Riga für 1885, S. 81–90.) Auch an den weiteren Verhandlungen in Petersburg bis 1772 hat er theilgenommen, bis die ganze Commission zuletzt ohne Resultat aufgelöst wurde. Schon vorher und auch nachher hat er mehrmals die Angelegenheiten Rigas in Petersburg vertreten. 1782 wurde Schwartz Bürgermeister und erhielt damit die höchste politische Stellung in seiner Vaterstadt. Als 1787 die alte Verfassung der Stadt umgestoßen, der alte Rath beseitigt und ein Gouvernementsmagistrat eingesetzt wurde, legte er wie die meisten Mitglieder des Raths sein Amt nieder; es war dem alten Patrioten unmöglich, an den neuen Institutionen, die er als rechtswidrig ansah, sich zu betheiligen. Seitdem lebte er in völliger Muße, ganz den Studien sich hingebend. Als 1796 Paul I.[WS 3] die alte Verfassung wiederherstellte, wurde S. sogleich wieder zum Bürgermeister gewählt; er lehnte aber die Wahl ab, weil seine Kräfte nicht mehr den Anforderungen des Amtes gewachsen seien. Die innige Liebe und Treue zur Vaterstadt, die ihn von Jugend auf beseelten, bewährte er auch in der Zurückgezogenheit vom politischen Leben. An allen gemeinnützigen Unternehmungen nahm er theil, das allgemeine Wohl lag ihm stets am Herzen und er war stets bereit, seinen Mitbürgern mit Rath und That zu helfen. In ihm verband sich der ausgesprochenste patriotische Localgeist mit der echtesten und wärmsten Humanität im Sinne Herder’s und dessen schöne Würdigung seines Jugendfreundes Joh. Chr. Berens (Briefe zur Beförderung der Humanität VI) paßt auch auf Joh. Chr. S. Gemeinsinn war die vorherrschende Charaktereigenschaft in Schwartz’s Wesen. Anspruchslos und bescheiden im höchsten Grade, verschmähte er alle Titel, sein einziger Stolz war Bürger Rigas zu sein. Fast alle seine Schriften erschienen ohne seinen Namen, so ferne lag ihm jede Autoreitelkeit. Seine litterarische Thätigkeit fällt beinahe ausschließlich in die Zeit seiner Zurückgezogenheit vom öffentlichen Leben; seine Arbeiten sind die reifen Früchte jahrelanger Studien. Bahnbrechend ist S. auf dem Gebiete der altlivländischen Rechtsgeschichte. Sein „Versuch einer Geschichte der Rigischen Stadtrechte“ 1785 in Gadebusch’s Versuchen in der livländischen Geschichtskunde II St. 3 hat zuerst Licht und Klarheit über einen Gegenstand verbreitet, der bis dahin ganz in Dunkel gehüllt war. Wenn auch gegenwärtig Schwartz’s Arbeit durch die Forschungen F. G. v. Bunge’s und besonders L. Napiersky’s[WS 4] in wesentlichen Stücken berichtigt und vielfach überholt ist, sein Verdienst wird dadurch nicht geringer. Von noch größerer Bedeutung ist sein „Versuch einer Geschichte der liefländischen Ritter- und Landrechte“ 1794. Es ist die erste echt historische Darstellung der allmählichen Entwicklung der altlivländischen Rechtszustände [212] und ihrer Rechtsquellen mit der S. eigenen Genauigkeit und Gründlichkeit durchgeführt. Diese Schrift hat den Grund gelegt, auf dem F. G. v. Bunge, C. Schilling[WS 5] u. a. weiter gebaut haben. S. kann daher als der Vater der livländischen Rechtsgeschichte mit Recht bezeichnet werden. Als Geschichtsforscher und Urkundenkenner hat S. ebenfalls Hervorragendes geleistet. Durch seine „Diplomatischen Bemerkungen aus den liefländischen Urkunden gezogen“ in Hupel’s Nordischen Miscellaneen St. 27 und 28, Riga 1791, hat er die altlivländische Diplomatik und Urkundenlehre begründet. Doch nicht auf Riga und Altlivland beschränkte sich seine Forscherthätigkeit. Auch um die Geschichte Kurlands hat S. sich durch seine „Vollständige Bibliothek kurländischer und piltenscher Staatsschriften der Zeitfolge nach aufgestellt“, Mitau 1799 sehr verdient gemacht. Leider wurde er bei diesem Werke, das noch heute jeder der sich mit der Geschichte des Herzogthums Kurland gründlicher beschäftigt, unentbehrlich ist, von den Kurländern nicht so unterstützt, wie er es gehofft und erwartet hatte. Um so mehr ist sein Sammelfleiß und seine Kenntniß des zerstreuten und schwer zugänglichen Materials zu bewundern. Einen Anhang zu dem gedruckten Buche, dem einzigen, welches unter seinen Namen erschienen ist (es geschah auch diesmal sehr gegen seinen Willen), Nachträge und Verbesserungen in 2 Bänden enthaltend, bewahrt das kurländische Provinzialmuseum. Ueber die Aufhebung der alten Rechte und Privilegien seiner Vaterstadt sprach sich S. gelegentlich bitter aus und ebenso brachte ihn, den sonst so milden Mann, jede Verunglimpfung seiner Heimath sehr auf. Diesem Unwillen entsprangen seine „Bemerkungen über M. Karl Snells[WS 6] Beschreibung der russischen Provinzen an der Ostsee“, Göttingen 1798, in denen er dem Verfasser, der früher Rector der Domschule in Riga gewesen war, Flüchtigkeit, Unwissenheit und absichtliche Entstellungen nachwies. S. wurde ein heiteres glückliches Alter zu theil. Von seinen Mitbürgern allgemein verehrt und geliebt, – er hatte keinen Feind – in glücklichen Familienverhältnissen lebend war er in allen Fragen einheimischer Verfassung und Geschichte das Orakel für Stadt und Land. Die neugegründete Universität Dorpat verlieh ihm 1803 als Zeichen der Anerkennung seiner Verdienste die philosophische Doctorwürde. Geistesfrisch bis an sein Lebensende starb S. am 7. November 1804, von der ganzen Stadt betrauert. Vom Rathhaussaale aus wurde er bestattet, eine Ehre, die bis dahin noch keinem Mitgliede des Rathes jemals widerfahren war. Von 12 der angesehensten Kaufleute wurde der Sarg hinabgetragen und später ins Grab gesenkt und eine unzählbare Menschenmenge gab dem Verewigten das letzte Geleit. Riga verlor in S. einen seiner edelsten Söhne, einen der reinsten und besten Patrioten. Nicht nur in Riga, auch in Livland und Kurland, war in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts seine Büste in vielen Häusern zu finden.
Schwartz: Johann Christoph S., Rechtsgelehrter und Geschichtsforscher, war am 19. Januar a. St. 1722 zu Riga geboren. Er entstammte einer angesehenen Rathsfamilie, die einst aus Mecklenburg nach Livland eingewandert war. Sein Vater, der Bürgermeister war, ließ dem Sohne eine sorgfältige Erziehung zu theil werden. Nachdem S. 1741 die Domschule seiner Vaterstadt beendet hatte, schickte ihn der Vater zuerst nach Petersburg, damit er sich mit den Verhältnissen der Residenz bekannt mache. Darauf besuchte er nach des Vaters Willen die meisten Städte Liv- und Esthlands, um von der Verfassung und Verwaltung derselben genauere Kenntniß zu erlangen und hierauf erst ging S. nach Leipzig, wo er die Rechte studirte. Nach absolvirtem Studium- Liborius Bergmann[WS 7], Standrede bey der Beerdigung des Bürgermeisters Dr. Joh. Chr. Schwartz vom 11. November 1804, Riga 4. – Joh. Chr. Schwartz, eine biograph. Skizze in Albers’[WS 8] Nord. Almanach 1807, S. 130 bis 143. – Recke und Napiersky, Schriftstellerlexikon IV, 160–163. – Ein noch genaueres Verzeichniß seiner Schriften von Schwartz selbst hat Ar. Buchholtz[WS 9] in den Sitzungsberichten der Gesellschaft für Geschichte der Ostseeprovinzen in Riga 1889, S. 83–85 veröffentlicht.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Katharina II., genannt Katharina die Große (1729–1796); ab dem 9. Juli 1762 Kaiserin von Russland und ab 1793 Herrin von Jever; sie ist die einzige Herrscherin, der in der Geschichtsschreibung der Beiname die Große verliehen wurde.
- ↑ Bernhard Albert von Hollander (1856–1937); baltischer Historiker
- ↑ Paul I. eigentl. Pawel Petrowitsch, (1754–1801); von 1762 bis 1773 Herzog von Holstein-Gottorf und von 1796 bis 1801 Kaiser von Russland, außerdem von 1799 bis 1801 Großmeister des Malteserordens
- ↑ Jakob Gottlieb Leonhard Napiersky (1819–1890); ein deutschbaltischer Historiker und Ratsherr in Riga
- ↑ Carl Arthur Ernst Schilling (1839–1888), Oberhofsgerichtsadvokat in Mitau, juristischer Schriftsteller
- ↑ Carl Philip Michael Snell (1753–1806), deutscher Pfarrer, von 1780–1787 Rektor der Domschule in Riga
- ↑ Liborius von Bergmann (1754–1823); evangelischer Theologe, Oberpastor in Riga, Historiker
- ↑ Friedrich Bernhard Albers (1773–1825), Notar in Mitau, Archivar des kurländischen Oberlandesgerichts
- ↑ Arend Buchholtz (1857–1938); Bibliotheksgehilfe und Redakteur bei den Rigaschen Stadtblättern, korrespondierendes Mitglied der Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde der Ostseeprovinzen Russlands und erster Direktor der Berliner Stadtbibliothek