ADB:Schulenburg, Achaz von der
Friedrich III. von Brandenburg als Hofjunker angestellt, begleitete diesen Fürsten 1689 in den Krieg am Rhein und trat 1690 als Cornet bei der Garde du Corps in den brandenburgischen Kriegsdienst. In diesem nahm er an verschiedenen Feldzügen des dritten Raub- und des Spanischen Erbfolgekrieges auf dem niederländischen Schauplatze, seit 1702 mit dem Leibregiment zu Pferd, dessen Oberst er 1709 wurde, und, als Commandeur des v. Heyden’schen Regiments, 1715 am Feldzuge in Pommern theil. Am 2. April 1717 erhielt er den Befehl in Halberstadt ein neues Dragonerregiment (Nr. 5), das nachmalige Regiment Bayreuth-Dragoner, jetzt Kürassierregiment Königin (Pommersches) Nr. 2 zu errichten, welches dann nach Pasewalk und anderen kleinen pommerschen Städten in Garnison kam. Der Angehörigen desselben nahm er sich auch in geistiger und religiöser Beziehung an, indem er in den Garnisonorten Schulen für die Soldatenkinder begründete, das Neue Testament, ein Gebet- und ein Gesangbuch auf seine Kosten drucken ließ und unentgeltlich an die Soldaten vertheilte, auch bei König Friedrich Wilhelm I., welcher ihm sehr gewogen war, die Anstellung eines eigenen Feldpredigers bei dem Regimente erwirkte. 1728 ward er zum Generallieutenant befördert. Am 22. October 1730 ernannte ihn der König zum Vorsitzenden des Kriegsgerichtes, welches über „Prinz Friedrich, den gewesenen Lieutenant v. Katte, die Lieutenants v. Ingersleben und Spaen und den desertirten Lieutenant v. Keith“ zu Recht erkennen sollte. Am 25. d. M. versammelte sich das Kriegsgericht im Schlosse zu Köpenick. Am 27. ward der Spruch gefällt. Eine Meinungsverschiedenheit unter den Richtern bestand nur hinsichtlich des Lieutenants v. Katte. Es standen drei Todesurtheile gegen zwei mildere. Von des Vorsitzenden Wahrspruche hing das Schicksal des Angeklagten ab. Wenn durch dasselbe Stimmengleichheit eintrat, so galt nach den Kriegsrechten die mildere Meinung als der Gesammtwille. S. [660] schloß sich dieser Meinung an, indem er auf ewiges Gefängniß erkannte. Der König war mit dem Spruche nicht einverstanden. Er schickte denselben zurück und schrieb dazu „Sie sollen Recht sprechen und nit mit dem Flederwisch darüber gehen“. Neben diesem Ausdrucke des königlichen Unwillens vermerkte S. in den Acten mit zitternder Hand drei Stellen der Heiligen Schrift, darunter das Wort „Sehet zu, was Ihr thut, denn Ihr haltet das Gericht nicht den Menschen, sondern dem Herrn“. Die Richter traten am 31. von neuem zusammen und blieben bei dem Urtheile, welches sie als das richtige erkannt hatten. Der König aber faßte seine Stellung als Kriegsherr und oberster Richter dahin auf, daß er das Urtheil nicht nur mildern, sondern auch schärfen könne, und ließ Katte enthaupten. In Beziehung auf die Schuld des Prinzen Friedrich hatte unter den Richtern volle Uebereinstimmung geherrscht. Sie hielten sich für nicht zuständig und bezeichneten den Gegenstand der Anklage als eine Staats- und Familiensache, „welche einzusehen und zu beurtheilen ein Kriegsgericht sich nicht erkühnen darf“. Dabei beruhigte sich der König. S. starb am 9. August 1731 zu Berlin.
Schulenburg: Achaz v. der S., preußischer Generallieutenant, am 17. Oct. 1669 zu Apenburg in der Altmark geboren, studirte auf der Universität zu Frankfurt an der Oder und dann auf der Ritterakademie zu Wolfenbüttel, ward 1688 von Kurfürst- J. F. Danneil, Das Geschlecht der v. d. Schulenburg, 2. Bd., S. 191, Salzwedel 1847. Danneil gab ferner heraus: Vollständige Sprüche des Köpenicker Kriegsgerichts, Berlin 1861. – Biographisches Lexikon aller Helden und Militärpersonen, welche sich in preußischen Diensten berühmt gemacht haben, 3. Thl., Berlin 1790.