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ADB:Reinhard, Hans von

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Artikel „Reinhard, Hans von“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 39–43, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reinhard,_Hans_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:13 Uhr UTC)
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Reinhard: Hans v. R., Landammann der Schweiz; geb. am 20. Febr. 1755, † am 23. December 1835. – R., der älteste Sohn des gleichnamigen zürcherischen Rathsherrn († 1790), wurde nach Empfang des ersten Unterrichts im väterlichen Hause 1766 Zögling der bekannten Erziehungsanstalt von Planta und Nesemann in Haldenstein bei Chur (s. A. D. B. XXVI, 233), setzte 1771 bis 1773 seine Studien in Zürich fort und bezog 1773 die Universität Göttingen, wo er bei Püttter, Schlözer, Böhme, Heine und Kästner hörte, um sich zum Staatsdienste in der Heimath vorzubereiten. Ein Besuch von Berlin und von Holland, wo seine zwei jüngern Brüder als Officiere standen, und ein Aufenthalt in Paris schlossen seine Studienzeit ab. Der unterwegs erfüllte Auftrag, dem in Halle commandirenden Fürsten von Anhalt-Bernburg für dessen Jüngstgeborenen ein Pathengeschenk der evangelischen Orte der Eidgenossenschaft zu überreichen, der Besuch des Hofes im Haag und der Pariser Kreise, in welche ihn J. Hch. Meister (s. A. D. B. XXI, 256) brachte, führten R. in die Welt ein und gaben ihm die Gewohnheit und bleibende Vorliebe für gesellschaftliche Unterhaltung. 1777 als Freiwilliger in die zürcherische Staatskanzlei tretend, 1781 Secretär der zürcherischen Gesandtschaft, die mit dem französischen Botschafter und Bern in Genf und in Solothurn die Beilegung der bürgerlichen Unruhen in Genf betrieb, wurde R. 1787 Vorstand der Staatskanzlei (Stadtschreiber) in Zürich, in welchem ihm namentlich die diplomatische Correspondenz mit den eidgenössischen Orten und mit dem Auslande zu besorgen oblag. Er bekleidete dasselbe bis 1795, d. h. gerade in den Jahren, als die Beziehungen der Schweiz zu Frankreich unter dem Einflusse der Revolution daselbst sich umzugestalten und der Verkehr mit dem großen Nachbarlande besonders mühevoll zu werden begannen. Indessen wurde R. 1795 zum Landvogt der Grafschaft Baden ernannt, die unter der Hoheit von Zürich, Bern und Glarus stand. In dieser selbständigern Amtsstellung entfaltete er zuerst die Eigenschaften, die ihn zum ausgezeichneten Verwaltungsmanne machten: Scharfblick für persönliche und sachliche Verhältnisse, unbestechliche Gerechtigkeit, seltene Ruhe und Festigkeit des Willens und einen Sinn, der mit dem gewissenhaftesten Haushalt für das Gemeindewesen Wohlwollen und uneigennützige Unterstützung für alle Bedürftigen verband. Die Nähe des landvögtlichen Sitzes Baden bei Zürich erlaubte ihm zugleich, die ihm übertragene Mitgliedschaft im zürcherischen Kleinen Rathe, der Regierung des Kantons, zu bekleiden. Im März 1798 machte die Umwälzung der Schweiz durch den Einbruch der Franzosen Reinhard’s Amte in der Grafschaft Baden ein Ende, deren Angehörige ihm beim Abschiede ihre vollste Erkenntlichkeit [40] für sein Wirken unter ihnen bezeugten. Heimgekehrt wurde R. von seiner Vaterstadt in Anspruch genommen und vertrat sie als Mitglied ihrer Municipalität 1798–99 in den mühsamen Unterhandlungen mit den französischen Commissären in der Schweiz, welche durch die unaufhörlichen drückenden Forderungen derselben an die Gemeinden und Privaten hervorgerufen wurden. Im April 1799 mit andern zürcherischen gewesenen Magistraten auf Befehl des helvetischen Directoriums nach Basel deportirt, entkam R. der Haft kurz vor der Schlacht bei Zürich und übernahm, ohne nach der Wiederbesetzung Zürichs durch die Franzosen weiter belästigt zu werden, im März 1800 von neuem seinen Sitz und nun auch das Präsidium in der Municipalität daselbst. Mit Nachdruck und Kraft führte er dann, vom sogenannten Redingischen Senate (s. Alois Reding, A. D. B. XXVII, 525) zum Regierungsstatthalter im Kanton Zürich berufen, dieses schwierige Amt vom November 1801 bis nach Mitte April 1802, und stand im Herbste 1802 als einer der zugezogenen Ausschüsse der Municipalität Zürich in Behauptung der Stadt gegen den Angriff des helvetischen General Andermatt wirksam bei. Einmüthig wählte ihn jetzt die Bürgerschaft, am 10. November 1802, zu ihrem Vertreter in der Versammlung schweizerischer Abgeordneter („Consulta“), mit welchem Frankreichs Erster Consul Bonaparte die endgültige Verfassung der in Parteien zerrissenen Schweiz in Paris zu vereinbaren verlangte. Hier entwickelte sich Reinhard’s staatsmännische Begabung in vollster Weise. Von den föderalistisch[WS 1] gesinnten Abgeordneten zu ihrem ersten Sprecher in dem aus beiden Parteien bestellten Zehnerausschuß ernannt, mit welchem der Consul persönlich verhandelte, zog R. durch seine durchaus praktische, von jeder Systemsucht entfernte Natur Bonaparte’s Aufmerksamkeit und Wohlwollen auf sich. R. war neben d’Affry (s. A. D. B. I, 135) der einflußreichste Vertreter der Föderalisten und verfocht mit Glück deren Ansichten und zugleich die Interessen seines Heimathkantons, die seine kaltblütige Festigkeit noch im letzten Augenblick des Vermittlungswerkes gegen eine unerwartete Ueberraschung sicherte. R. und seinen unter den Unitariern eine ähnliche Stellung einnehmenden Mitbürger Usteri ernannte der Zehnerausschuß auch zu Mitgliedern der Organisationscommission, welche unter dem Vorstande des vom „Mediator“ bezeichneten obenerwähnten J. Hch. Meister die neue Kantonalverfassung vom 19. Februar 1803 in Zürich einzuführen hatte. Diesen Vorgängen entsprechend wurde R. bei der Wahl der neuen Behörden für den Kanton als erster Bürgermeister desselben an die Spitze der Regierung berufen, welcher er nun, in abwechselnder Amtsführung mit dem zweiten Bürgermeister, unter allen Wechseln der Dinge volle 28 Jahre lang vorstand. Seine angestrengte Thätigkeit galt zunächst der Wiederherstellung geordneter politischer und finanzieller Zustände des Kantons, in welchem die Revolutionsjahre die öffentliche Ordnung und den Staatshaushalt tief erschüttert hatten. Seine Stellung als eines der beiden Standeshäupter Zürichs, sowie seine Mitwirkung in der Consulta in Paris verliehen R. aber auch steten großen Einfluß auf die Angelegenheiten der Eidgenossenschaft. Beinahe alljährlich vertrat er Zürich, von 1803–13, auf der Tagsatzung, war im Mai 1804 neben d’Affry und mit Heer von Glarus schweizerischer Gesandter in Paris bei der Kaiserkrönung Napoleon’s, 1809 als schweizerischer Bevollmächtigter mit wichtigen Aufträgen in des Kaisers militärischem Hauptquartier in Regensburg und beglückwünschte mit v. Flüe aus Obwalden und Müller-Friedberg aus St. Gallen den Kaiser im April 1811 in Paris Namens der Schweiz zur Geburt des Königs von Rom. Persönlich wurde R. dabei von Napoleon stets mit Wohlwollen und Auszeichnungen empfangen; der Kaiser billigte es auch, als R. in Regensburg seine Anerbietungen einer Vergrößerung der Schweiz durch den Anschluß von Tirol an dieselbe entschieden [41] ablehnte. Aber für die Beschwerden und Anliegen der Schweiz in Militär-, Grenz- und Handelsangelegenheiten, welche R. 1811 in Paris, in besonderer Mission, nach der Heimkehr seiner Collegen, noch betonen und betreiben sollte, oder eine Milderung des auch auf der Schweiz lastenden Druckes der despotischen Politik Frankreichs zu erlangen, fand er kein Gehör. Freimüthige Aeußerungen einiger Tagsatzungsmitglieder in Solothurn (1811), das Fortbestehen des Dienstes von Officireren schweizerischer Herkunft in der englischen Armee und die Schwierigkeiten, welche der vollständigen Rekrutirung der vier Schweizerregimenter in Frankreichs Dienste begegneten, hatten des Kaisers Unzufriedenheit erregt und zudem ließen die ernsten Vorbereitungen zum russischen Kriege, die man in Paris jetzt betrieb, für die Angelegenheiten kleiner Nachbarstaaten keine wirkliche Aufmerksamkeit zu, so daß R. nach fünfmonatlichem Aufenthalte die französische Residenz endlich ohne Erfolg verließ. Besonders wichtig aber wurde Reinhard’s Stellung in den schweizerischen Angelegenheiten dadurch, daß die Bundesverfassung der Mediationszeit dem zürcherischen Bürgermeister in bestimmten Jahren das mit großen selbständigen Befugnissen ausgestattete Amt eines Hauptes der Eidgenossenschaft, des Landammanns der Schweiz, übertrug. R. hatte dasselbe in den Jahren 1807 und 1813 zu übernehmen, d. h. in den Augenblicken, wo die Macht Napoleon’s ihren Höhepunkt erreichte und wo ihr Sturz erfolgte: in den Jahren des Friedens von Tilsit und der ersten Besetzung Frankreichs durch die Alliirten. Hatten die Ereignisse von 1806/7 R. nicht verhindert, in seiner Tagsatzungseröffnungsrede von 1807 in würdigster Weise auch der von Napoleon Besiegten zu erwähnen, so blieb ihm doch der wiederholt empfangene Eindruck von der überwältigenden Persönlichkeit des Kaisers so sehr gegenwärtig, daß er noch beim Herannahen der Katastrophe von 1813 Mühe hatte, an den vollen Sieg Europas über den Beherrscher Frankreichs zu glauben; ein Umstand, der für die Haltung Reinhard’s in der schwierigen Lage, welche in jenem Augenblicke auch für die Schweiz eintreten mußte, nicht ohne bestimmenden Einfluß war. Die Ereignisse sind bekannt, unter denen in den letzten Decemberwochen des Jahres 1813 der Durchmarsch der Alliirten durch die Schweiz und die Auflösung der Bundesverfassung, sowie der kantonalen Verfassungen der Mediationsacte erfolgte. Geschichtliche und biographische Werke in großer Zahl, theilweise von sehr eingehender Natur, erzählen alle Einzelheiten der Vorgänge und noch in jüngster Zeit sind nähere Aufklärungen über das machiavellistische Eingreifen Metternich’s in demselben in dem Werke: „Oestreichs Theilnahme an den Befreiungskriegen“ (Wien 1887) gegeben worden. R., dem in der Schweiz die Hauptrolle zugewiesen war, ließ sich in seinem Verhalten durch die Anschauungen und Grundsätze leiten, die seiner Natur und zurückgelegten Laufbahn entsprachen. Anträgen auf Lösung des bestehenden Verhältnisses zu Frankreich in dem Zeitpunkte, da Napoleon noch in Sachsen gegen die Alliirten zu Felde und französisch-italienische Truppen im Tessin lagen, gab er kein Gehör. Er versuchte später, die Stellung der Schweiz als eines neutralen Staates im großen Völkerkampfe so weit und so lange geltend zu machen, als es ihre zehnjährige Abhängigkeit von Frankreich und die durch dessen Argwohn gehemmte Entwicklung ihrer beschränkten militärischen Kräfte überhaupt möglich machte, und die bestehende schweizerische Verfassung aufrecht zu erhalten. Als aber die Entschlüsse der Alliirten den Durchmarsch ihrer Heere als unvermeidlich und Erklärungen ihres Bevollmächtigten vom 20. December, sowie der Mächte selbst vom 21. December 1813, ihre Absicht unverkennbar machten, den durch die Mediation geschaffenen Zuständen in der Schweiz Anerkennung zu versagen (was Metternich’s Intrigue in Bern durch Senfft Pilsach in demselben Augenblicke factisch illustrirte), gab R. den eingenommenen Standpunkt auf, ergriff aber unverweilt mit [42] Gewandtheit und Festigkeit die Zügel, um, in neuer Stellung, eine Umgestaltung der Schweiz und ihrer Beziehungen nach außen anzubahnen, wobei unbedingte Rückkehr zu den Zuständen von 1798 ausgeschlossen und die Wirkungen berücksichtigt blieben, welche ein ereignißvolles Vierteljahrhundert auf den Geist der darin aufgewachsenen Generation ausgeübt hatte. Man hat R. vorwerfen wollen, er habe sich der Führerschaft hierbei aus Ehrgeiz für sich selbst oder für Zürich bemächtigt. Allein abgesehen davon, daß er sich mit einer ebenso mühevollen als undankbaren Aufgabe belud, die er am letzten Tage seines Landammannamtes ohne alle äußere Verantwortlichkeit hätte widerlegen können, zeigen die schweizerischen Vorgänge, die bis zum Herbst 1814 sich folgten, unwiderleglich, wie wohlbegründet sein Entschluß war. Denn nur zu deutlich geht aus denselben hervor, daß unter der Erregung, welche die großen Weltereignisse in alle Gemüther und Parteien auch in der Schweiz warfen, ohne Entzündung eines inneren Krieges in derselben ebenso wenig an die volle Aufrechterhaltung der Mediationsacte, als an den Umsturz ihrer Grundlage, des Bestehens der 19 Kantone, zu denken war. R. gebührt das Verdienst, dies im entscheidenden Augenblicke erkannt und mit energischem Nachdruck demgemäß gehandelt zu haben. Dem Wohlwollen und dem Ansehen der alliirten Mächte, insbesondere Kaiser Alexander’s, verdankt es die Schweiz, daß es gelang, die Umgestaltung ohne Katastrophe durchzuführen. R. behielt sein Ziel fest im Auge und vertrat es mit aller ihm zu Gebote stehenden Umsicht und Thätigkeit, theils als Vorstand der Tagsatzung vom 29. December 1813 bis Mitte September 1814, theils in seinem Wirken als erster schweizerischer Abgeordneter an dem Wiener Congreß vom September 1814 bis Ende März 1815. Zu Reinhard’s Entschlusse im entscheidenden Momente des 29. December trug übrigens wesentlich die Zuversicht bei, die er haben konnte, daß der Kanton Zürich ihn unbedingt unterstützen werde; wie derselbe denn auch von den Erschütterungen frei blieb, welche fast alle Theile der Schweiz ergriffen hatten und die Verfassungsänderung, welche den Hinfall der Mediationsacte auch für Zürich herbeiführte, in aller Ruhe vollzog. Weniger hervortretend und glücklich, als früher war Reinhard’s Wirksamkeit in den 17 Jahren der Restaurationsperiode, die nun folgten, so einflußreich seine Stellung als zürcherischer Bürgermeister und als Mitglied und, periodisch, Vorstand der schweizerischen Tagsatzung blieb. Sein Eintreten für die Selbständigkeit der durch die Mediationsacte geschaffenen Kantone Aargau und Wadt im J. 1813 ließ in Bern eine bleibende Verstimmung gegen ihn zurück, während in R. persönlich die Gewohnheit selbständigen Handelns in hervorragender Stellung Empfänglichkeit und Entgegenkommen für fremde Ansichten nicht vermehrt hatte; Verhältnisse, die dem guten Einverständnisse zwischen Zürich und Bern und der Behandlung der schweizerischen Bundesangelegenheiten nicht förderlich waren. Dazu kam das mit den Jahren zunehmende Bedürfniß Reinhard’s, nach so langen Zeiten voller Bewegungen und tiefgreifenden Veränderungen für das Gemeinwesen einen Zustand erreichter Ruhe festzuhalten; sein Bestreben, den mit großer Mühe wiederhergestellten Staatshaushalt durch bestimmte Schranken zu sichern; seine Abneigung gegen Alles, was ihm – um einen bekannten Ausdruck zu gebrauchen – Ideologie schien. So fiel auch in kantonalen zürcherischen Dingen der Einfluß des mit verdientem allgemeinen Ansehen umgebnen Mannes zu Gunsten einer allzugroßen Stabilität der Dinge in die Wagschale, was namentlich in der Leitung des Unterrichtswesens, an dessen Spitze R. gestellt worden war, sich fühlbar machte. Ungerecht wäre es freilich, darüber den Antheil zu übersehen, welchen auch auf R. die die Zeit beherrschenden Parteiströmungen übten, oder das bleibende Verdienst des Landammanns um die Schweiz zu verkennen. R. hatte sein 75. Jahr [43] vollendet und den Entschluß gefaßt, sich aus seinem öffentlichen Wirkungskreise zurückzuziehen, als die französische Umwälzung von 1830 auch die Schweiz ergriff, dem Kanton Zürich eine auf demokratische Grundsätze gebaute neue Verfassung gab und R. eine natürliche Veranlassung zum Vollzug seines Vorhabens darbot. Ende März 1831 legte er sein Bürgermeisteramt und seine Stelle als Mitglied der Regierung nieder. Nur den Beisitz im Großen (gesetzgebenden) Rathe und den Vorsitz in der Aufsichtsbehörde der Kranken- und Armenanstalten des Kantons behielt er bei. Der darauf folgende Hinschied seiner Gattin, einer durch Geist und Gemüth ausgezeichneten Frau, nach 48 Jahren einer glücklichen Ehe, der eine einzige, früh verstorbene Tochter entsprossen war, vereinsamte den Greisen. Aber mit der ihm von frühe an eigenen, seltenen körperlichen und geistigen Kraft – R. war noch in späten Jahren ein rüstiger Jäger und unternahm noch im 80. Jahre eine Reise in die deutschen Rheinlande – hielt er sich bis zu seinem Hinschiede aufrecht. Den vollständigsten Einblick in seine Denkungsart und sein Wirken gibt ein im Frühjahr 1831 von ihm verfaßter Rückblick auf sein Leben; das würdige Denkmal des Letzten seines Stammes. Denn in R. erlosch die Familie seines Namens, die ursprünglich aus St. Gallen nach Zürich gekommen, seit dem 16. Jahrhundert hier in Ansehen stand.

Amtliche Sammlung der Eidgen. Abschiede. – H. C. Muralt, Hans von Reinhard, Bürgermeister etc. Zürch 1838 (Mit Bildniß). – Kürzerer biogr. Abriß, von demselben Verfasser im Neujahrsblatt der Stadtbibliothek. Zürich 1839. – Friedr. v. Wyß, Leben der beiden zürch. Bürgermstr. David von Wyß. 2 Thle. Zürich 1884/6. – E. F. v. Fischer, Erinnerung an Niklaus Rudolf von Wattenwyl, Schultheiß etc. Bern 1867. – Die schweizergeschichtlichen Werke von Monnard, Tillier u. a. m.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: förderalistisch