ADB:Otto, Anton
Melanchthon’s in einem Brief an den Syndicus Matthias Luther in Nordhausen vom 23. September 1556 (C. R. VIII, 852): „Vester Melancholicus dealbat parietes templi“ werden auf ihn bezogen, „inmaßen er die Sünder mit angenehmen Trostpredigten tröstete und mit dem Troste des Evangelii fein warm zudeckte.“ Er war ein treuer Kampfgenosse des Flacius in den Epigonenkriegen, die nach Luther’s Tod ausbrachen. Als solcher ist er bei der Coswiger Friedensverhandlung zwischen Flacius und Melanchthon 1557 betheiligt gewesen, wo er sich fest gegen die hartnäckigen Wittenberger stellte; hat mit Flacius, Nic. Gallus, Joh. Wigand, Joh. Aurifaber auch seinen Namen unter die Vorrede der Streitschrift „Die fürnemste adiaphoristische Irthumern, der wahren Religion Verfelschungen u. Ärgernissen, aus ihren eignen Schriften u. Handlungen treulich zusammengezogen“ (1558) gesetzt; hat die Supplicatio quorundam theologorum, qui post obitum Lutheri corruptelis et sectis voce aut scriptis contradixerunt, pro libera christiana et legitima Synodo ad illustr. Principes et status omnium ordinum Augustanam Conf. amplectentes (1559) mitunterfertigt; war mit anwesend bei der Weimarischen Disputation 1560 zwischen Flacius und Strigel, und schrieb 1561 im Sinne des Flacius seine „Wahrzeichen, dabei man die falschen Propheten und Lehrer erkennen möge“ (Auszug in Salig’s Historie der Augsp. Conf. III, 648 ff.), wo er die falschen Lehrer als solche kennzeichnet, [746] „die nicht anhalten im Amte mit Lehren, Strafen, Ermahnen, es zürnen oder lachen große Hansen und kleine Kunze, sondern sich nach dem Winde richten“. Als er aber 1565 in Predigten über den Galaterbrief den usus didacticus des Gesetzes verwarf, meinend, das Gesetz müsse von der Kanzel auf’s Rathhaus verbannt werden, als nicht gegeben für die Christen, denn die Christgläubigen sind supra omnem obedientiam, bedürfen so wenig des Gesetzes als der Apfelbaum eines Buches, daß er Aepfel und nicht Dornen trage (Planck, Gesch. d. protest. Lehrbegriffs V, 1, 62 f.), da trat Flacius gegen seinen bisherigen Streitgenossen in die Schranken, indem er ihm zu Gemüthe führte: Wenn man dem neuen Menschen solche Vollendung zuschreibe, daß er nicht nur den einen Dekalog, sondern ihrer zehn zu erfüllen vermöge, so werde er nicht mehr nöthig haben, um Vergebung seiner Schuld zu bitten, somit Christi und des Evangeliums nicht mehr bedürfen, während doch der neue Mensch thatsächlich kein reifer Mann, sondern noch ein Kind oder vielmehr ein Embryo sei. Das Todesjahr Otto’s ist unbekannt. Notizen über ihn finden sich in H. Pantaleon’s Prosopographiae III, 414 (wo auch sein Brustbild), J. H. Kindervater’s Nordhusa illustris. Wolffenb. 1715 und in W. Preger’s Flacius Bd. 2.
Otto: Anton O., Pastor primarius zu Nordhausen, ist ungefähr 1505 geboren, hat sich frühzeitig auf das Studium der Wissenschaften gelegt und eine große Gelehrsamkeit erworben. Die Worte