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ADB:Nicolaus I. Böddeker

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Artikel „Nicolaus I. Böddeker, Bischof von Schwerin“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 617–618, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nicolaus_I._B%C3%B6ddeker&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 20:40 Uhr UTC)
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Nicolaus I., Bischof von Schwerin: N. I., Böddeker, † am 3. September 1459, saß auf dem Bischofsstuhle vom 17. März 1444 bis 1457 und ist für die Kirchengeschichte Norddeutschlands wichtig wegen der zwei in Bützow gehaltenen Diöcesansynoden von 1444 und 1452, deren Statuten eine große Reformbedürftigkeit des Clerus beweisen. Er war ein sehr reicher Herr, stand durch Opferwilligkeit mit allen Domcapiteln, mit denen er zu thun hatte, im besten Verhältnisse, ebenso mit den Fürsten, und brachte die Vermögensverhältnisse seines Stiftes sehr in die Höhe, ohne sich dabei zu schaden. Die Statuten von 1444 ließ er vom Cardinallegaten Nicolaus von Cusa am 26. September 1451 bestätigen, was des letzteren Ansehen auch in Norddeutschland bezeugt. N stammte aus einer Bürgerfamilie Wismars, aus welcher mehrere Geistliche entsprossen; schon 1423 kommt er dort als Pleban zu St. Marien vor, zuletzt 1440, nachher war er Kirchherr zu St. Peter in Lübeck, darauf dort, schon 1440 Domdechant, ebenso (wol gleichzeitig) Domherr und Scholasticus zu Hamburg also nach Hermann Dücker, während gleichzeitig sein Bruder Konrad Böddeke Domscholasticus in Schwerin war. Auffällig ist, daß er schon am 3. Januar 1449 vom Domcapitel sich die Erlaubniß geben ließ, sein Bisthum zu resigniren [618] und für seinen Nachfolger zu sorgen, während er bis 1456 ruhig im Amte blieb. Da erst scheint er einen solventen Abnehmer in dem Lüneburger Bürgermeistersohne Dr. theol. Gottfried Lange, Domherrn zu Lübeck, gefunden zu haben, der am 26. Mai 1457 in Rom consecrirt wurde. N. erhielt eine Rente von 200 fl. aus den Bisthumsintraden und die Domherrnstelle Gottfrieds in Lübeck. Dorthin zog er sich 1457 zurück und starb daselbst. Ueber seinen Nachlaß und sein Testament entbrannte ein langer Streit. Die verlorene „Herrliche Chronik“, welche N. hatte schreiben lassen und die der Rath von Wismar an Reimar Kock lieh, möchte den Angaben Boll’s in Lisch, Jahrb. XIII, 240 f. (nicht im Register), gegenüber wol die Chronica Novella des Hermann Korner sein.

Vgl. Crull in Lisch, Jahrb. XXIV und XL, wo die Quellennachweise. – Grautoff, Die Lübeck. Chron. I, S. 458.