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ADB:Mudäus, Gabriel

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Artikel „Mudäus, Gabriel“ von Karl Schulz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 439–440, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mud%C3%A4us,_Gabriel&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:18 Uhr UTC)
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Mudäus: Gabriel M. (van der Muyden): einflußreicher Lehrer der Rechtswissenschaft, geb. 1500 in Brecht bei Antwerpen, legte den Grund seiner umfassenden Bildung im Collegium Lilianum zu Löwen, an dem Erasmus einen bedeutenden Einfluß übte und auch Ludwig Vives lehrte. M. widmete sich daselbst der Jurisprudenz und besuchte später als Begleiter vornehmer Studirender noch französische Universitäten, namentlich auch Paris, wo er bereits als gerichtlicher Redner auftrat. 1539 wurde er in Löwen zum Doctor der Rechte promovirt, nachdem er bereits seit 1536 daselbst als Lehrer der Rechtswissenschaft gewirkt hatte. 1544 erhielt er an der genannten, an der Spitze der wissenschaftlichen Bewegung stehenden Universität die erste juristische Professur und bekleidete dieselbe unter einem ganz außerordentlichen Lehrerfolge bis zu seinem am 21. April 1560 erfolgten Tode. Mehrere Rufe, unter anderen einen nach Leipzig, hatte er ausgeschlagen. Zahlreiche Schüler haben die von ihm befolgte Methode, welche sich als eine auf exacter Behandlung der Quellen aufbauende Synthese bezeichnen läßt, weiter ausgebildet und verbreitet, besonders Matthäus Wesenbeck. Neben seiner Wirksamkeit als Lehrer entwickelte M. eine ausgebreitete Thätigkeit als Rechtsconsulent, ohne doch dabei frei von der materiellen Sorge um eine große Familie zu werden. Als juristischer Schriftsteller ist er nicht thätig geworden; erst nach seinem Tode wurden mehrere Vorlesungen gedruckt, so die „Commentarii ad Tit. Dig. pro socio, de contrahenda [440] emptione et venditione, de actionibus emti et venditi, de pignoribus et hypothecis“ (Lovan. 1563), „Commentarii in Tit. Dig. de petitione hereditatis“, (Paris, 1583), „Commentarii in Tit. Instit. de actionibus“ (Francof. 1585), „Commentarii in Tit. Cod. de restitutionibus in integrum“ (in dem Sammelwerk De restitutionibus in integrum, Francof. 1586), „Commentarii in Tit. XXI priores libri VI Cod. de testamentis“ (Spirae 1604).

P. J. Spinnael, Gabriel Mudée et son école ou la rénovation de l’étude de la jurisprudence en Belgique au XVIe siècle in Revue des Revues de droit publiées à l’étranger. T. 6. Bruxelles, 1844. – Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, 1. Abth. (München u. L. 1880) S. 340–343.