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ADB:Moller, Joachim von (lüneburgischer Kanzler)

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Artikel „Moller, Joachim“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 125–126, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moller,_Joachim_von_(l%C3%BCneburgischer_Kanzler)&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:08 Uhr UTC)
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Moller: Joachim M. (Möller), Dr. jur., geb. zu Hamburg am 25. Sept. 1521, † am 2. (nicht 11.) August 1588 zu Bardowik als herzoglich lüneburgischer Kanzler, stammte aus der alten Hamburger Bürger- und Rathsfamilie der Moller, die zum Unterschiede von den „Moller vom Baum“ und anderen nach ihrem Helmzeichen „Moller vom Hirsch“ genannt wurde. Sein Vater Joachim M., geb. am 25. März 1500, verheirathete sich schon 1520, wurde Rathmann 1529 und war von 1527–1531 einer der Hauptführer der Lutheraner in Hamburg. Gesandter der Stadt 1539 in Frankfurt a. M. und 1540 in Speier bei den Bundesverhandlungen der Evangelischen. 1541 legte er das „Slechtbôk“, das Geschlechtsbuch seiner Familie an, namentlich um die Verwaltung der alten Stiftungen zu sichern, seinem ältesten Sohne, dem späteren Kanzler, dictirte er es in die Feder. Seine weitreichenden Verbindungen erhellen daraus, daß er, der schon früher Helm und Schild (mit halbem Kammrad, verwandelt in eine halbe Rose) führte, am 27. September 1537 einen Adels- und Wappenbrief als J. Molitor für England von Heinrich VIII. erhielt, und gleichfalls einen kaiserlichen durch Karl V. am 25. Mai 1541. In beiden wurde sein Stammwappen „gemehrt“. Er starb als Proconsul auf Schloß Ritzebüttel 1558, am 9. October nach Lappenberg’s Hamburger Chroniken in Niedersächsischer Sprache, andere weichen ab vom 5.–28. October. Der Sohn Joachim studirte in Wittenberg, für den an der Hand erkrankten Melanchthon schrieb er Briefe vor dem Colloquium zu Worms 1541 und Regensburg, die in das Corpus reformatorum übergingen, am 9. Februar 1542 promovirte ihn, mit für diese Dienstleistung, die philosophische Facultät zu Wittenberg zum Magister; am 22. December 1547 erhielt [126] er in Ferrara den Grad eines Doctors beider Rechte. Melanchthon widmete ihm noch 1546 seine Collatio actionum forensium Atticarum et Romanorum; auch 23 Briefe von ihm an M. sind erhalten; darunter einer vom 20. August 1549, der zur Rückkehr aus Italien Glück wünscht. Bald nachher zog ihn die Vormundschaft über die Söhne Herzog Ernst des Bekenners in den Kreis der juristischen Räthe (Havemann setzt das II, 186 viel zu früh), und bald in die Regentschaft für die Herzoge Heinrich und Wilhelm. Er trat streng in die Fußtapfen des alten Kanzlers Hans Forster aus Hessen, der entgegen den Bestrebungen des Urbanus Rhegius alle Klöster einziehen und zur Abtragung der fürstlichen und Landesschulden verwenden wollte, während Rhegius daraus Fonds für Kirchen und Schulen zu bilden strebte. Auch des alten Kanzlers Arbeit, das nach Unabhängigkeit strebende Lüneburg wieder straff unter den Herzog zu beugen, ging auf den jüngeren Nachwuchs über, zunächst auf Forster’s Schwiegersohn, den Vicekanzler, dann Kanzler, Lic. jur. Balthasar Klammer aus Kaufbeuren, † 1578, dessen Tochter Anna wieder M. heirathete, wie er auch des Schwiegervaters Nachfolger wurde. Wir finden dann M. als lüneburgischen Rath 1554 bei einer Gesandtschaft nach Worms, darauf als eifrigen Vertreter der herzoglichen Ansprüche gegen die Stadt auf das berühmte Michaeliskloster und die Güter der Prämonstratenser von Heiligenthal. Letztere wurden auch den Lüneburgern entrissen und ihm selbst 1562 gegen ein Kaufgeld als Rittergut zu Mannlehen gegeben, wie später ein Ritterhof zu Rethem und zu Drackenburg. 1563–73 wurde er in mannigfachen Verhandlungen mit dem wüsten Erich von Göttingen verwendet. Da die Regentschaft eine ständische war, unter dem Großvoigt Thomas Grote, so wich ihre Politik wesentlich von der des Herzogs Ernst ab, und M. folgte diesem Zuge. Sein Name steht auch unter dem Recesse über die fürstlichen Mündel vom 1. April 1555. Da ebenso wie das Michaeliskloster auch das Chorherrenstift zu Bardowik auf Andrängen der Stadt Lüneburg und der Ritterschaft erhalten bleiben mußte, so verstand es M., seinen ältesten Sohn, Friedrich, und den sechsten, Adolf in Bardowiker; den fünften, Wilhelm, in ein St. Michaelis Canonicat zu bringen; 1570 ließ er sich den Adelsbrief seines Vaters erneuern, aber erst viel später, nach der Zeit des 30jährigen Krieges, nennt sich die Familie „v. Möller“ und gehört noch zur Lüneburger Ritterschaft als Inhaber des Rittergutes Heiligenthal. – Moller’s Sohn Friedrich folgte schon 1557 seinem Oheim Ernst Klammer in der Dompropstei zu Bardowik, resignirte die Rente aber 1569 zu Gunsten seines Bruders Adolf und fiel vor Maestricht; der zweite, Joachim, starb als Pfandinhaber des fürstlich lauenburgischen Hofes Anker, der dritte starb früh, der vierte, Balthasar, sollte das Geschlecht mit der Tochter Ludolfs v. Estorff fortsetzen, starb aber gleich nach der Hochzeit 1603; die Güter fielen nun an den Conventualen Wilhelm zu St. Michael in Lüneburg, der 1605 eine v. Appelen heirathete und Stammvater des jetzigen Geschlechts wurde. Der Bardowiker Propst Adolf starb 1596 in Indien, der siebente Sohn Otto 1600. Joachim M. wurde in Bardowik im Dome begraben, die Inschrift seines Leichensteins ist in Schlöpken Chronicon von Bardewick S. 455 mit falscher Jahreszahl abgedruckt. Es hat sich von ihm aus den Wittenberger Jahren eine „Declamatio de exemplo emendati latronis“ etc. erhalten. Verdienst erwarb er sich durch die Herausgabe von Albert Krantz’ Metropolis, Basel 1548 und 1568.

Dat Slechtbok, Geschlechtsregister der Hamb. Familie Moller (vom Hirsch). Von Otto Beneke. Hamb. 1876; Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig u. Lüneburg, II; Lappenberg, Hamburg. Chroniken in nieders. Sprache; Schlöpken Chronicon, d. i. Beschr. etc. Bardewick; Spiel, Vaterländ. Archiv, Bd. II (1820), S. 353 ff. U. F. C. Manecke, Biograph. Skizzen von den Kanzlern der Herzoge von Braunschweig-Lüneburg.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 126. Z. 1 v. u.: Im Album Acad. Vitemb. S. 162 steht er 1536 immatriculirt als Joachim Müller Hamburgensis. [Bd. 22, S. 795]