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ADB:Meier, Joachim (Jurist)

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Artikel „Meier, Joachim“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 198–199, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meier,_Joachim_(Jurist)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:27 Uhr UTC)
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Meier: Joachim M., geb. den 10. August 1661 zu Perleberg in der Mark, besuchte die Schulen zu Lüneburg und Braunschweig, neben seinen übrigen Studien der Musik eifrig ergeben, und die Universität Marburg, wo er vorzugsweise der Jurisprudenz oblag. Nach beendetem Triennium begleitete er zwei Herren von Schulenburg auf einer Reise durch Deutschland und einen Theil von Frankreich. 1686 erhielt er am Gymnasium zu Göttingen, das vor Begründung der Universität eine Zwischenstufe zwischen Schule und Akademie einnahm [199] und deshalb 1734 exaugurirt wurde, eine Stelle als Figuralcantor – an der untern Schule war ein Cantor choralis thätig – und als Lehrer der dritten Classe. Die kläglichen Besoldungsverhältnisse zwangen zur Nebenbeschäftigung und M. fand sie, seinen Studien getreu, in der Advocatur und Schriftstellerei. Die Marburger Universität förderte ihn 1695 zum Juris Licentiatus, 1707 zum Doctor, während er am Göttinger Gymnasium zum Professor Musices und nach Niederlegung des Cantorats zum Professor historiae civilis aufstieg (1707). Als solcher trug er den Schülern der ersten Gymnasialclasse Geschichte aller Zeitalter und Geographie vor, für drei wöchentliche Lectionen eine Besoldung von 50 Thlrn. empfangend. Nach dem Tode des Rectors Justus von Dransfeld (1714) dirigirte er als senior collegii professorii die Anstalt, wurde aber nicht an deren Spitze berufen, da die Vocation eines Auswärtigen dem Besuch der Schule vortheilhafter erschien, und ließ sich, als Heumann (Bd. XII, S. 328) 1717 die Leitung übernahm, pro emerito erklären. Von nun ab lebte er ausschließlich seiner advocatorischen Thätigkeit, die ihm schon immer großen Zulauf und reiche Einnahmen verschafft hatte. Die Zahl seiner Schriften ist so groß wie ihr Inhalt mannigfaltig; ihr Werth für die Gegenwart gering. Auch daß er der gelehrteste aller Göttinger Cantoren war und die zahlreichste Bibliothek in Göttingen besaß, wird ihn in den Augen heutiger Leser kaum erhöhen. Aus seiner juristischen Schriftstellerei verdient das „Corpus juris apanagii et paragii“ (1727) Hervorhebung, eine Sammlung von Abhandlungen über diesen Gegenstand von Hert, Schilter, Berger, Cocceji u. a., durch eine „Disquisitio juris publici de ap. et par. antiquitate et utilitate“ des Herausgebers eingeleitet. Unter seinen historischen Schriften sind zu nennen: „Leben, Thaten und Tod Heinrichs des Leuen“ (1694), „Origines et antiquitates Plessenses“ (1713), worin er eine Vertheidigung Letzners (Bd. 18, S. 465) unternimmt und aus dessen Papieren ein Neues Plessisches Stammbuch abdruckt. Am ehesten verschafft man sich einen Begriff seines Ingeniums aus einer Schrift, wie „Antiquitates villarum et villicorum“ (1701): von einem Meier verfaßt, einem Mayer gewidmet, stellt sie Untersuchungen de origine nominis Meieri veraque ejus significatione an und erreicht es durch eine aus allen Ecken und Enden zusammengetragene Gelehrsamkeit, eine einfache Sache zu verwirren und eine Ableitung ab equestri ordine mittels des gallischen mar, das er in der heimathlichen Mähre näher gehabt hätte, zu Stande zu bringen. Schriften ganz ähnlicher Art und Geschmacklosigkeit hat er über die Namen und Familien Böhmer, Fischer, Dransfeld verfaßt. Auch an der damaligen Mode der Romanschriftstellerei hat er sich mit einer durchlauchtigsten Römerin Lesbia (1690) und mit einer Römerin Delia (1707) betheiligt, dort die Gedichte des Catull, hier die des Tibull und Horaz in einem cürieusen Romane vorstellend. Sein Singspiel „Die siegende Großmuth“ (1693) behandelt die Werbung des jungen Heinrich, des Sohnes Heinrichs des Löwen um Agnes von der Pfalz und war vom Verfasser zur Feier der Erlangung der „neuen und neunten Churwürde“ bestimmt, doch trägt das Titelblatt des Exemplars der Göttinger Bibliothek die Notiz: solches ist Ihnen von mir J. v. Dransfeld inhibiret. Eine seiner letzten Schriften: „Unvorgreifliche Gedanken von der theatralischen Kirchen-Music“ (1726) verwickelte ihn in eine Polemik mit dem berühmten Musiker Joh. Mattheson (Bd. XX S. 621), der ihr einen Ephorus Gottingensis (1727) entgegensetzte, worauf M. in dem „anmaßlichen Hamburgischen Criticus sine crisi“ (1727) replicirte. M. starb zu Göttingen am 2. April 1732.

Hamb. Criticus S. 9. Heumann, Progr. in funere J. Meieri, Gott. 1732. Zeit- und Geschicht-Beschreibung der Stadt Göttingen, Th. 3 (1738), S. 252. Pütter, Litter. des Staatsr. 3, S. 760. Goedeke, Grundriß § 192.