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ADB:Luise Eleonore

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Artikel „Luise Eleonore, Herzogin von Sachsen-Meiningen“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 629–630, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Luise_Eleonore&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:50 Uhr UTC)
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Luise Eleonore, Herzogin von Sachsen-Meiningen, geb. den 11. Aug. 1763 zu Langenburg, † den 30. April 1837 zu Meiningen, war die älteste Tochter des Fürsten Christian Albrecht Ludwig von Hohenlohe-Langenburg und der Prinzessin Karoline von Stolberg-Gedern und vermählte sich am 27. November 1782 mit dem Herzog Georg von Sachsen-Meiningen, dem sie in 21jähriger glücklicher Ehe drei Kinder schenkte. Von den beiden Töchtern wurde die ältere, Adelheid, im J. 1818 die Gemahlin des Herzogs von Clarence, der 1830 als Wilhelm IV. den englischen Thron bestieg; die jüngere, Ida, heirathete 1816 den durch seine Reisen in Nordamerika bekannten Herzog Karl Bernhard von Sachsen-Weimar. Da der Erbprinz Bernhard Erich Freund beim Tode seines Vaters (25. December 1803) erst drei Jahre alt war, so übernahm die Mutter nach einer Bestimmung der Ehepakten die obervormundschaftliche Regierung und führte dieselbe bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes (21. December 1821) in dem bisherigen volksfreundlichen Sinne fort, wobei sie dem Grundsatze huldigte, die bewährten Einrichtungen ihres Gemahls möglichst unverändert bestehen zu lassen. Mit schwerer Sorge erfüllten sie die im Herbst 1806 nach wenigen friedlichen Jahren über das Land hereinbrechenden kriegerischen Ereignisse und in deren Gefolge eine Fremdherrschaft, welche die Kräfte des Volkes schonungslos in Anspruch nahm und dessen Blut in fast endlosen Kämpfen vergeudete. Nach den unglücklichen Schlachten von Jena und Auerstädt sah sich die Regentin genöthigt den 15. December 1806 im Namen ihres Sohnes dem Rheinbunde beizutreten. Der sogenannte Posener Vertrag erklärte das nun officiell „Sachsen-Meiningen“ genannte Herzogthum für souverän, verpflichtete es aber auch, den Katholiken gleiche staatliche Rechte wie den Lutheranern zu gewähren und ein Bundescontingent von 300 Mann Infanterie zu stellen. Die Meininger Truppen bildeten nun mit denjenigen der anderen sächsischen Fürstenthümer ein Regiment von 2800 Mann und betheiligten sich schon im folgenden Jahre an der Belagerung Kolbergs, kämpften 1809 in Tirol, 1810 in Spanien und 1812 in Polen mit, machten 1813 einen Theil der Besatzung Magdeburgs aus und wurden erst nach der Leipziger Schlacht des französischen Dienstes ledig. Nach dem Eintritte des Herzogthums in den deutschen Bund (24. November 1813) fand das Meininger Contingent, jetzt 600 Mann stark und mit den Coburger und Hildburghauser Truppen vereinigt, unter dem Oberbefehle des Herzogs Ernst III. von Sachsen-Coburg bei der Einschließung von Mainz Verwendung; 1815 unternahm es nach Napoleons Rückkehr von Elba in Gemeinschaft mit dem königlich sächsischen Armeecorps die Blokade der elsässischen Festungen, worauf es im December dieses Jahres wieder in der Heimath anlangte. Abgesehen davon, daß die Verpflegung und Ergänzung der Truppen dem Lande schwere Opfer kostete, hatte dieses auch öfters Durchzüge und Einquartirung zu ertragen; zudem brachen Nervenfieber und Viehseuchen aus, und viele Bewohner verarmten, so daß die Regierung bei dem allgemeinen Nothstande völlig machtlos war. Erst 1815, nach wiederhergestelltem Frieden, vermochte sie durch Einsetzung einer Oberökonomiecommission den darniederliegenden [630] Landbau mit einigem Erfolge zu unterstützen und durch Wegräumung der hemmenden Schranken in Handel und Gewerbe der Industrie neue Hilfsquellen zuzuführen; ferner sorgte sie für die Armen durch Geld und Arbeit und beaufsichtigte den Verkauf der Lebensmittel. Auch die Noth, welche die große Theuerung des Jahres 1817 dem Lande brachte, wurde durch die von der Regierung ergriffenen Maßregeln wenigstens gelindert und erträglicher gemacht. – Zu den wichtigeren Vorgängen während der Regentschaft der Herzogin gehört zunächst noch der Staatsvertrag, welchen diese und Sachsen-Gotha (letzteres wegen des Amtes Römhild) am 20. Juli 1808 mit dem Großherzog von Würzburg abschlossen. Infolge dieser Uebereinkunft traten beide Theile eine Anzahl Dörfer und Höfe zum Zwecke einer genauen Grenzregulirung wechselseitig ab, und da Würzburg zugleich seine lehensherrlichen Rechte auf Stadt und Amt Meiningen aufgab, so erhielt es für diesen Verzicht und seine Mehrabtretungen die Summe von 50 000 fl., sowie fernere 40 000 fl. für einige an Meiningen überlassene demnächst heimfallende ritterschaftliche Lehen; die auch im folgenden Jahre an dasselbe übergingen. Ebenfalls 1808 wurde dann die Abfassung von Dorfchroniken und Ortsbeschreibungen befohlen; im Herbst 1816 betheiligte sich Meiningen bei der Einrichtung des den sachsen-ernestinischen und reußischen Landen gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichtes zu Jena; 1818 erfolgte die Bestimmung der Landesfarben (grün und weiß) und 1821 die mit den übrigen herzoglich sächsischen Häusern vereinbarte erb- und eigenthümliche Abtretung des Senioratsamtes Oldisleben an den Großherzog von Weimar gegen eine entsprechende Entschädigungssumme. Nachdem noch am 10. December 1821 die Umwandlung des Lyceums zu Meiningen in ein Gymnasium Bernhardinum und dessen Einweihung in einem neuen zu diesem Behufe errichteten Gebäude stattgefunden hatte, trat die Regentin von ihrer hohen Stellung zurück, begleitet von den Segenswünschen ihres Volkes. Die Liebe und Verehrung, welche ihr dieses zollte, äußerte sich noch 11 Jahre nachher in warmer und herzlicher Weise bei der 50jährigen Jubelfeier ihrer Vermählung mit Herzog Georg.

Jenaische Allgem. Litt.-Zeitung vom J. 1837. Intelligenzblatt Nr. 15, Sp. 113–114. – David Voit, Das Herzogthum Sachsen-Meiningen, histor., statistisch, geogr. u. topographisch dargestellt. Gotha 1844, S. 112–117.– G. Brückner, Landeskunde des Herzogthums Meiningen. 1. Thl. Meiningen 1851, S. 72–74.