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ADB:Lasker, Eduard

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Artikel „Lasker, Eduard“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 746–753, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lasker,_Eduard&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:37 Uhr UTC)
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Lasker *): Eduard L., preußischer Parlamentarier und Publicist, geb. 14. October 1829 in Jaroczyn (Kr. Pleschen, Reg.-Bez. Posen), empfing als viertes der sechs Kinder des strenggläubigen jüdischen Kaufmanns Daniel L. in der Jugend tiefgehende Eindrücke eines echt harmonischen Familienlebens und des Wesens seines durch Humanität und Pflichttreue angesehenen Vaters, der als eine Patriarchengestalt geschildert wird. Zuerst durch Hauslehrer unterrichtet, besuchte er seit 1841 das Elisabeth-Gymnasium in Breslau. Den Wunsch nach dem Studium der Medicin gab er auf des Vaters Einsprache auf und studirte in Breslau zwei Jahre Mathematik und Astronomie. Im J. 1848 bewahrte er zwar in politischen Verbindungen eine gemäßigte Richtung, betheiligte sich dann aber in der akademischen Legion unter R. Blum an den Kämpfen Wiens gegen Windischgrätz. Die Niederwerfung jener Bewegung reifte seinen Entschluß, sich in anderer Art an der Lösung der Zeitfragen zu betheiligen. Deshalb studirte er bis 1850 in Breslau und Berlin die Rechte, wurde 1851 Auscultator beim Berliner Stadt-, dann beim Kammergericht und studirte nach der Referendarprüfung drei Jahre in England die dortigen öffentlichen Einrichtungen. 1856 zurückgekehrt, wurde er 1858 Assessor beim Berliner Stadtgericht, [747] ohne nach den damals herrschenden Grundsätzen als Jude Aussicht auf endgültige Anstellung zu haben. Daher auch publicistisch thätig, erregte er 1861 Aufsehen durch staatsrechtliche Aufsätze in Oppenheim’s „Deutschen Jahrbüchern für Politik und Litteratur“. In einem dieser Aufsätze bezeichnete er als den „Grundbegriff der verfassungsmäßigen Regierung eine innige Verschmelzung der königlichen und der parlamentarischen Macht“. Nachdem er in der Conflictzeit vielfach als politischer Redner in Berliner Versammlungen aufgetreten und sich auch schriftstellerisch der politischen Wirksamkeit ganz zugewendet hatte, ward er im März 1865 an Stelle Temme’s für den vierten Berliner Wahlbezirk ins Abgeordnetenhaus gewählt. Seine warme Beredtsamkeit war es, wodurch er den Sieg über den schon länger im politischen Leben thätigen Candidaten, Stadtrichter Hiersemenzel davontrug. Als Mitglied der Fortschrittspartei war er nur an den letzten zum großen „Conflict“ gehörenden Beschlüssen des Abgeordnetenhauses betheiligt: 1865 an der Ablehnung der Militärnovelle und der Mehrkosten der Armeeorganisation, im Frühjahr 1866 an den Beschlüssen wegen Lauenburgs. Wesentlich anders ward jedoch Lasker’s Stellung, nachdem seine Partei durch die unter dem Eindruck der großen kriegerischen Erfolge Preußens am 3. Juli 1866 stattgehabten Wahlen, ins besondere den Verlust von 60 Mandaten eine starke Warnung bezüglich ihrer Opposition erhalten hatte. Im Besitz des bisherigen Mandats gehörte er bezüglich der Gesetze über die Indemnität, den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marineverwaltung und die Dotirung des Staatsschatzes zu der zustimmenden Hälfte seiner in Hinsicht der Taktik gegen die Regierung gespaltenen Partei. Ersteres Gesetz wurde von ihm besonders befürwortet. Als er zur Vorlage bezüglich jenes Geldbedarfs den Zusatz beantragte, daß der Rest der 60 Millionen, welcher etwa nicht für die vom Landtage gebilligten Zwecke ausgegeben zu werden brauche, zur Tilgung von Staatsschulden verwendet werden solle, ging die Regierung zwar darauf ein, Bismarck konnte aber „dem Drange nicht widerstehen“, zu bitten, die Sache weniger vom Standpunkte eines Rechenexempels, sondern von einem großen politischen Gesichtspunkte zu beurtheilen. Diese Art des Gegensatzes zwischen beiden Männern setzte sich Jahre lang in vielen Fragen fort und wurde von Bedeutung für die spätere parlamentarische Entwicklung. Zwei Punkte waren in der von 24 Abgeordneten, worunter L. mit 14 Genossen von der Fortschrittspartei, am 24. October 1866 erlassenen offenen Erklärung gleichmäßig betont: hinter der Unterstützung der Regierung, welche die deutsche Einheit vorzubereiten bestrebt ist sollte die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte nicht nachstehen, ja in der inneren Landesverwaltung sollten die Schritte der Regierung noch nicht mit Vertrauen begleitet werden. In der That stand L. auch nachdem er am 17. November mit 18 Genossen eine „neue Fraction der nationalen Partei“ begründet, in Fragen letzterer Art noch in der Opposition; in der Frage des 41-Millionen-Pauschquantums für die Militärverwaltung bewirkte er aber gegen die Fortschrittspartei eine den liberalen Standpunkt wahrende Lösung. Bei einer vorübergehenden Besorgniß vor einer illiberalen Wendung trat L. in der Bewegung für die Wahlen zum ersten Reichstag des Nordbundes in Berlin für entscheidende Mitwirkung des Parlaments bei Gesetzgebung und Steuerbewilligung, sowie für die Grundrechte von 1848 auf; als aber Graf Bismarck in diesem Reichstage bei Berathung der Bundesverfassung das Budgetrecht und ähnliche Forderungen hinter große Gesichtspunkte zurückstellte, zog L., Abgeordneter des ersten Berliner Wahlbezirks, eine Reihe von Anträgen zur strengeren Wahrung constitutioneller Rechte zurück. Aufnahme fanden jedoch seine Anträge auf Einbeziehung des Obligationen-, des Straf- und Handelsrechts unter die Sachen des Bundes, bezüglich des Eintritts der süddeutschen Staaten und der Straflosigkeit wahrheitstreuer Parlamentsberichte. [748] Bei letzterem Punkte bezeichnete Bismarck Lasker’s Behauptung, daß sonst die Freiheit litte, als „eine übertriebene Declamation blos ornamentalen Charakters“, Vincke gegenüber hatte L. erklärt, seine Partei sei „schon bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen“; wegen obiger Zugeständnisse aber erhielt er von den Wählern ein Mißtrauensvotum und wurde von der Fortschrittspartei im Abgeordnetenhause heftig angegriffen. In der am 12. Juni 1867 von L. und 54 Genossen zur Beruhigung erlassenen Erklärung war, unter Hinweis auf die Schwierigkeit, einen monarchischen Bundesstaat mit den Bedingungen des constitutionellen Rechts in Einklang zu bringen, anerkannt, daß Unvollkommenheiten Eingang in die Bundesverfassung gefunden hätten und dadurch Gefahren entstanden seien, fortan aber müsse „der volle Einfluß der Volksvertretung auf die Staatsgeschäfte erstrebt werden“. Die Wahlen zum ersten ordentlichen norddeutschen Reichstag (31. August 1867) gaben den Nationalliberalen Recht, wenn auch L. das Mandat für Berlin mit dem für den zweiten Meininger Bezirk (Saalfeld-Sonneberg) vertauschen mußte; um so heftiger aber wurden sie von der Fortschrittspartei bei den Wahlen zum Abgeordnetenhause bekämpft, obgleich der Ausschuß der Nationalliberalen, zu welchem L. gehörte, sich im Aufruf vom 15. October 1867 für Verdrängung der „Reste des altpreußischen Feudalismus“ durch „freisinnige Einrichtungen aus den neuen Provinzen“ ausgesprochen und Lasker’s Freund Oppenheim in einem Aufruf für Berlin betont hatte, daß die Nationalliberalen alle noch anwendbaren Sätze des Programms der Fortschrittspartei von 1861 aufrecht erhielten. Aber die Kluft blieb bestehen, und nachdem v. Bennigsen bei Auflösung des Nationalvereins (11. November 1867) ein ferneres Zusammengehen mit der Fortschrittspartei als „Hinderniß des Vorwärtskommens“ bezeichnet hatte, begann die Zeit größerer Annäherung der Nationalliberalen an den Kanzler. L., welcher bei den Wahlen vom 7. November 1867 statt des Berliner Mandats das für Magdeburg erhalten, setzte in der Session des Landtags bis Februar 1868 trotz Bismarck’s Widerspruch einen Beschluß für ein Gesetz zur Erläuterung des die Redefreiheit der Abgeordneten schützenden Artikels der Verfassung durch, in Folge dessen der Justizminister Graf Lippe zurücktrat, und bewirkte trotz Leonhardt’s starkem Widerspruch die Abschaffung von Hülfsarbeitern beim Obertribunal. Obwol das Streben der Nationalliberalen, im Reichstag frühere Zugeständnisse durch Ausbau der Verfassung in ihrem Sinne wieder wett zu machen, im April 1868 in der Frage des Bundesschuldenwesens von Bismarck vereitelt und als „Streben nach Machterweiterung“ bezeichnet war, konnten sie sich doch in der Flottenfrage nicht entschließen, es auf einen Conflict ankommen zu lassen. L. regte den 18. Juni 1868 das Nothgewerbegesetz an und die im Frühjahr 1869 von der Partei angeregten, zum Theil durch L. eingeführten Fragen wegen verantwortlicher Bundesministerien und der Ausdehnung der Zuständigkeit des Bundes auf das gesammte bürgerliche Recht wurden vom Kanzler sympathisch aufgenommen. Doch auch bei solchen Fragen trat letzterer Lasker’s Art und Weise entgegen. Am 21. Mai 1869 verglich er ihn mit einem Dichter, dessen Gabe etwas Gefährliches habe und dem man das Staatswohl nicht unterordnen könne. An den durch den Einklang der Partei mit Bismarck 1867–70 zu Stande gekommenen umfassenden Bundesgesetzen wirthschaftlicher Befreiung, welche eine große Umgestaltung socialer Verhältnisse bewirkten, hatte L. durch seine Thätigkeit in den Commissionen wie im Plenum großen Antheil. Die Schilderung dieser Gesetzgebung im Berichte des Parteivorstands vom Juni 1870 ist von L. verfaßt. Seinen Antrag vom 24. Februar 1870 wegen Aufnahme Badens in den Nordbund zog er zurück, nachdem der Kanzler denselben für einen politischen Fehler und unzeitigen Schritt erklärt hatte; dagegen ließ er sich, abweichend von der Mehrheit der Partei, [749] auch durch die Drohung mit dem Scheitern des Strafgesetzbuchs nicht bewegen, der Todesstrafe zuzustimmen. Im September 1870 suchte L. durch einen Aufenthalt in den süddeutschen Hauptstädten die zwischen diesen und dem Hauptquartier in Versailles schwebenden Verhandlungen wegen Eintritts in den Nordbund zu erleichtern. Auf seinen Antrag beschloß der Reichstag die dem König am 18. December 1870 in Versailles überreichte Adresse bezüglich der Kaiserwürde. Die vom ersten deutschen Reichstag den 30. März 1871 beschlossene Adresse mit zutreffender Hervorhebung der Bedeutung des neuen Reichs war von L. verfaßt. 1870 wurde er Rechtsanwalt in Berlin, seine ganze Thätigkeit ging aber in der Beschäftigung mit gesetzgeberischen Arbeiten auf. Von ungemeinem Fleiß und Eifer pflegte er das betreffende Material sich so rasch anzueignen, daß er schon in der Fraction den Genossen die Arbeit erleichterte. So kam es fast von selbst, daß der behende Beherrscher des Stoffs lange Zeit fast in den meisten Fällen im Plenum als Wortführer der Partei auftrat, ohne daß er übrigens darum in dieser stets die Entscheidung gegeben hätte oder als alleiniger Führer anzusehen gewesen wäre, wenngleich seine „Berliner Autographische Correspondenz“ als Parteiorgan galt, deren Artikel viele Zeitungen in den Provinzen zur Direction für die Parteigenossen abzudrucken pflegten. Lasker’s Parlamentsreden waren von großer Klarheit, aber meistens weitschweifig und in einem eigenthümlich belehrenden Tone gehalten. Von besonderer Gewandtheit erwies er sich in rascher und correcter Abfassung von Anträgen und Resolutionen. Der von L. den 15. November 1871 veranlaßte Reichstagsbeschluß wegen der Zuständigkeit des Reichs über das bürgerliche Recht wurde vom Kanzler gefördert; dagegen trat dieser mit größter Schärfe einem Antrage Laskers zum Gesetze wegen Vereinigung Elsaß-Lothringens mit dem Reiche entgegen: in der Zumuthung, die Belastung dieses Landes mit Anlehen an die Zustimmung des Reichstags zu knüpfen, erblickte Fürst Bismarck „einen decidirten Ausdruck des Mißtrauens“. Im Allgemeinen erreichte, wie seine Partei, so auch L. selbst den Höhepunkt erfolgreicher Wirksamkeit in den J. 1872 und 1873. Im Abgeordnetenhause gab er den 13. Februar 1872 Bismarck Anlaß zu der bedeutungsvollen Rede über das Schulaufsichtsgesetz und im Reichstag trat er, Mai 1872, für Aufhebung der itio in partes sowie für die particularistischen Neigungen der Einzelstaaten auf. Nach Ablehnung seiner Vorschläge wegen des Oberrechnungshofs und seiner humanen Anträge zum Militärstrafgesetz konnte er freilich Klagen über zu geringes Entgegenkommen der Regierungen nicht unterdrücken, und nachdem beim Reichsbeamtengesetz die Partei unter seiner Führung geschlagen war, trennte er sich von ihr beim Jesuitengesetz aus juristischen Bedenken; mit großem Nachdruck aber hob er im November 1872 im Abgeordnetenhause den mit der Kreisordnungsvorlage gemachten Fortschritt hervor und veranlaßte den Minister v. Roon, wegen Fortgangs dieser Reform zu beruhigen. Im Januar 1873 trat er als der erste auf, welcher das Verhalten der Ultramontanen als Auflehnung gegen die Gesetze bezeichnete, und er betheiligte sich in erster Reihe am Zustandekommen der verschiedenen kirchenpolitischen Maigesetze. Die einschneidendste und folgenreichste seiner parlamentarischen Thaten war aber im Frühjahr 1873 die Aufdeckung des mit Concessionen an Privateisenbahnen getriebenen Handels und der bezüglichen Vorwürfe gegen Geheimen Rath Wagener, Fürst Putbus und Prinz Biron. In den weitesten Kreisen errang L. die größte Popularität, als Graf Roon mittelst Schreibens an das Abgeordnetenhaus die Richtigkeit der Beschuldigungen gegen Wagener bestritten, dasselbe aber auf Lasker’s weitere Darlegungen zurückgenommen hatte und hieran sich weitere Vorgänge knüpften. Diese bestanden in dem Gesetz wegen Betheiligung der Staatsbeamten bei Vertretung von Erwerbsgesellschaften, in Laskers Antrag auf eine [750] parlamentarische Eisenbahn-Untersuchungscommission, statt deren es jedoch durch königliche Botschaft vom 14. Februar 1873 zu einer königlichen Commission kam, in welche das Haus L. und v. Köller wählte, ferner in der Unterstellung jenes Concessionswesens unter das Staatsministerium und der Entlassung des Handelsministers v. Itzenplitz. Um dieselbe Zeit nöthigte er Bismarck zu eingehenden Darlegungen bezüglich seines Rücktritts als Ministerpräsident und sprach im März 1873 unter dem Beifall des Reichstags große Anerkennung über des Kanzlers geschickte Lösung der Schwierigkeiten bei den Vertragsschlüssen mit Frankreich aus. Gleichwol stieß er schon den 16. Juni 1873 mit Bismarck wieder heftig zusammen, indem dieser sich Laskers Vorwurf nicht rechtzeitiger Vorlage von Entwürfen nicht gefallen ließ, dessen Monopolisirung des Namens Volk sich verbat und von Denen sprach, die sich liberal nennen, ohne es zu sein. Gegen die Angriffe von links hob L. in einer Rede zu Berlin (13. Juni 1873) hervor, die praktische Politik müsse seit 1866 darauf gerichtet sein, den Liberalismus niemals unbegleitet vom nationalen Gedanken ausüben zu wollen. In der Bewegung für die Landtagswahlen vom November 1873, welche ihm das Mandat für Frankfurt a. M. erbrachten, schrieb L., außer dem Aufruf seiner Partei, Flugblätter gegen die Agrarier. Um diese Zeit erhielt er von der juristischen Facultät in Leipzig Ehren halber die Doctorwürde und übernahm er das Syndicat des Berliner Pfandbriefamts. In der Frage des Reichsmilitärgesetzes stieß L. im Februar 1874 zuerst auf ernsten Widerspruch in seiner Partei. Während er in der Commission mit der Fortschrittspartei stimmte, war jene für eine Pauschsumme über eine bestimmte Zeit hinaus und schuf sich vom 1. März 1874 an in der „Nationalliberalen Correspondenz“ ein besonderes Organ. Nur unter dem Eindruck einer Regung im Volke, sowie aus Besorgniß vor Auflösung des Reichstags und dem Verluste seines Einflusses auf die Partei stimmte er im April 1874 dem Compromiß wegen des militärischen „Septennats“ bei. Conservativerseits wurde ihm das Vorgehen gegen den Gründungsschwindel sehr verargt und Fürst Putbus suchte (15. Mai 1874) im Herrenhause Lasker’s Stellung zur Börse in zweifelhaftes Licht zu stellen. Auch die Fortschrittspartei grollte ihm, weil er gegen sie das Compromiß über das Preßgesetz vertheidigte; den größten Unmuth aber erregte er beim Kanzler, weil er mit der Fortschrittspartei den Reichstagsbeschluß wegen verfassungsmäßiger Unstatthaftigkeit der Verhaftung von Abgeordneten (12. December 1874) durchgesetzt und die Ablehnung der Brau- und der Börsensteuer mitbewirkt hatte. Bismarck glaubte nun nicht weiter mit einer Partei regieren zu können, welche ihm unzuverlässigen Elementen, wie L., Einfluß gestatte, den er anläßlich der Strafgesetznovelle (December 1875) als unpraktisch bezeichnete. Daher wurde, wenngleich Bismarck sich im April 1876 mit Lasker’s Befürwortung einer Abtretung der preußischen Bahnen an das Reich einverstanden erklärte, in der Wahlbewegung vom Herbste 1876 versucht, die Nationalliberalen von der Fortschrittspartei abzudrängen, was L. in seinem Organe mit dem Verlangen erwiderte, daß die Regierung alle reactionären Gelüste ein für allemal niederschlage. Im December 1876 erwarb sich L. mit v. Bennigsen und Miquel großes Verdienst durch seine erfolgreiche Thätigkeit beim Zustandekommen der Reichsjustizgesetze. Wegen des dabei gemachten Zugeständnisses in Betreff der Behandlung der Presse von der Fortschrittspartei des Verraths an den Freiheiten des Volks beschuldigt, sprach sich L. in einem „offenen Sendschreiben“ erstaunt über diese „Unsumme von Haß und Entstellung“ aus. Ironisch war in der Presse auch von Laskers „Mannesseele“ die Rede. Es bezog sich dies auf seine Betrachtungen über Privaterlebnisse in der Jugend, zu deren Herausgabe er von Freunden gedrängt war und welchen B. Auerbach den Titel „Erinnerungen einer Mannesseele“ (Leipzig 1873) gegeben hatte. [751] Lasker’s Verlangen nach einem umfassenden Steuerplan bewog (März 1877) Bismarck zu ausführlichen Darlegungen über Reichsministerien. Die ablehnende Haltung der Nationalliberalen zu seinem Zoll- und Steuerprogramm ließ letzteren die Durchführung bezweifeln. Zwar kam es (December 1877) zu Bismarck’s Verhandlungen mit v. Bennigsen wegen dessen Eintritts in die Regierung, sie zerschlugen sich aber, nach einem von L. seiner Partei (18. März 1878) erstatteten Berichte, an Bennigsen’s Verlangen des Eintritts von Parteigenossen in die Regierung und der Anerkennung der constitutionellen Grundsätze. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ erklärte, hiermit würde die Leitung auf L. übergegangen und damit der Bankerott der Regierung bewirkt sein. Hiernach verschärfte sich sein Gegensatz zum Kanzler: im Frühjahr 1878 bekämpfte L. das Tabakmonopol, ein preußisches Eisenbahnministerium und das Socialistengesetz, wogegen ihm Bismarck (9. März 1878) im Reichstag beim Kanzler-Stellvertretungsgesetze vorwarf, daß ihm als Ideal Zerfahrenheit in den Ressorts vorzuschweben scheine, und die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ erklärte Lasker’s Wiederwahl als dem Kanzler nicht erwünscht. Als L. Bismarck’s Zollprogramm vom 15. December 1878 als Keim eines Interessenkriegs erklärt und ihm Unkenntniß der preußischen Gesetze vorgeworfen hatte (8. Mai 1879), erging sich der Kanzler in bitterem Spott über Parlamentarier wie L., der ihn in der öffentlichen Meinung herunter zu reißen suche. Und Bismarck’s Erklärung im Reichstag (9. Juli 1879), einer Fractionsherrschaft sich nicht unterwerfen zu können, setzte L. die Unmöglichkeit unbedingter Heeresfolge entgegen; allein obwol er nach Völk’s Rede für die Zolltarifreform den Austritt der Gruppe Völk-Schauß aus der Partei bewirkte, gelang es ihm nicht, das Gros der letzteren zur Opposition mitfortzureißen; vielmehr fiel er bei den Landtagswahlen vom 7. October 1879 in Frankfurt a. M. durch und konnte kein anderes Mandat erlangen, insbesondere ließen ihn bei den Nachwahlen auch die Nationalliberalen in Breslau (12. November 1879) fallen. Im März 1880 trat er aus der Partei, weil er, wie er den Wählern in Meiningen erklärte, der Fractionsmehrheit in dem Versuch, über die Wirthschafts- und Steuerreform mit der Regierung zu paktiren, nicht folgen könne. Nachdem er sich noch im Mai 1881 in einer Rede zu Sonneberg gegen Bismarck’s Streben, „alle Macht in die Staatsverwaltung zu legen“, ausgesprochen, ging er in einzelnen Fragen des Reichstags mit der Fortschrittspartei und trat der „Liberalen Vereinigung“ Derer bei, welche (30. August 1880) aus der nationalliberalen Partei ausgeschieden waren. Die Formulirung des Programms dieser „Secessionisten“ begründete L. auf deren Parteitag in Berlin, den 6. Mai 1882. Als er im Reichstag (28. März 1881) des Kanzlers System als „aristokratische Politik“ zur Belastung der Aermeren geschildert und demselben (28. November 1881) die Zersplitterung der Parteien schuldgegeben, erklärte jener, seine Beziehungen zur nationalliberalen Partei seien „wesentlich durch L. untergraben“. Der Ruf nach einer „großen liberalen Partei“, den nach dem Vorgehen Forkenbeck’s (17. Mai 1879) L. in einer Rede zu Görlitz (9. November 1881) erhob, wurde, wie er später in Meiningen gestand, „von unzweifelhaft Liberalen nur lau aufgenommen und mit rückblickenden Anklagen beantwortet“; doch wiederholte er ihn 1882 in Reden zu Brieg, Gotha und Berlin, und in einer Rede zu Kiel bedauerte er frühere Schritte der Nationalliberalen, welche „den liberalen Gedanken verdunkelt“ hätten. Durch Ueberanstrengung hatte sich L. 1875 eine Nervenkrankheit zugezogen, von der er sich nie ganz erholte. Im J. 1882 erkrankte er unter den Anzeichen eines Gehirnleidens. Zur Erholung reiste er nach Nordamerika. Am 22. Juli 1883 kam er in Newyork an, dann besuchte er Chicago und alle größeren Städte des Westens, wo er von Deutschen gefeiert wurde. Im September schloß er sich bis [752] nach Britisch Columbia den deutschen Ehrengästen zur Eröffnung der Northern Pacific-Bahn an, besuchte San Francisco und Galveston und sprach, amerikanischen Blättern zufolge, in Cincinnati, Washington und anderen Orten von der „falschen und engherzigen Politik der deutschen Regierung“. Nach Newyork zurückgekehrt, wohnte er jüdischen Festlichkeiten bei und hielt im Mount-Sinai-Hospitalverein (30. December 1883) eine Rede zur Verherrlichung des Judenthums. Nach allen diesen Anstrengungen starb er plötzlich, 5. Januar 1884, in Newyork. Bei der Trauerfeierlichkeit im Immanuel-Tempel sprachen sich K. Schurz und A. D. White mit größter Anerkennung für Lasker’s Wirken aus. Nach Ankunft der Leiche in Bremen und Berlin fanden großartige Trauerfeierlichkeiten statt. Mehr als 20 der angesehensten deutschen Zeitungen brachten Nekrologe; die meisten, worunter auch nichtliberale, voll größter Anerkennung. Die liberalen Blätter gaben zu, daß L. ein Staatsmann im eigentlichen Sinne nicht gewesen, rühmten aber seine ideale Richtung und daß er den Herzensregungen des Volks Ausdruck gegeben habe. Die internationale Friedensliga in London sprach offen ihr Beileid aus. Ein Beileidsbeschluß des Repräsentantenhauses in Washington vom 9. Januar wurde dem Kanzler zur Abgabe an den Reichstag diplomatisch zugestellt, von diesem aber, unter Hinweis auf den von ihm nicht für zutreffend gehaltenen Satz von Lasker’s Wirken für Besserung der wirthschaftlichen Lebensbedingungen des Volks, zurückgesandt. Dies führte in der Presse beider Länder zu längeren Erörterungen und den 7. März 1884 zu einer lebhaften Scene im Reichstag, worauf Bismarck hier (13. März), unter Rechtfertigung seines Verfahrens, ausführte, wie L. die Unterstützung der Regierung durch die nationalliberale Partei abzuschwächen gepflegt, wie er 1878 durch seine „überlegene, aber verderbliche Beredtsamkeit“ die Entfremdung der Partei mit ihm, dem Kanzler, bewirkt habe und die Hauptschuld an der ganzen Bekämpfung der Politik der Regierung trage. Das Repräsentantenhaus in Washington erklärte den 18. März, sein Beschluß vom 9. Januar sei „als Tribut der Ehrerbietung für einen ausgezeichneten Staatsmann gemeint, der innerhalb des deutschen Volks Sympathien besaß“. – L. gab heraus „Gedächtnißrede am Sarge Twesten’s“ (Berlin 1870) und schrieb: „Zur Geschichte der parlamentarischen Entwicklung Preußens“ (Leipzig 1873); „Zur Verfassungsgeschichte Preußens“ (Leipzig 1874); „Die Zukunft des deutschen Reichs“ (Leipzig 1877); „Ursprung, Zweck und Entwicklung der Sprache“ und „Ueber Worte und Thaten“ in der „Deutschen Rundschau“ 1879; „Wege und Ziele der Culturentwicklung“ (Leipzig 1881). Nach Lasker’s Tode veröffentlichte die „Deutsche Rundschau“ (März 1884) eine Anzahl Briefe desselben.

Ueber d. Jugendzeit: Feuill. d. Magd. Ztg., Nr. 11 v. 8. Jan. (v. H. Blum), Nr. 61 u. 63 v. 6. u. 7. Febr. 1884 (v. A. Wellmer); Aus Lasker’s Leben im Hannov. Cour., Nr. 12556. – Ferner: Grenzboten, Nr. 12 v. 21. März 1872, S. 441–448 (Deutsche Staatsmänner u. Abgg.: Ed. L.); Im Neuen Reich, 1873, Bd. 1, S. 198 u. 314; Die d. Fortschr.- u. d. nat.-lib. Partei (Berlin 1874); Die Gesetzgebung d. letzten 6 Jahre im Reich u. in Preußen (Berlin 1876); Parisius, Deutschl. polit. Parteien u. d. Min. Bismarck, Bd. 1 (Berlin 1878); D. Rundsch. v. Febr., Pr. Jahrb. v. Juni 1878; Glagau, Der Bankerott d. Nat.-Lib. u. d. Reaction (Berlin 1878); Die nat.-lib. Partei u. d. Abg. L. in Grenzb. v. Juli 1879; Die Julitage d. Nat.-Lib. in Grenzb. v. Juli 1879; Die Secession (Berlin 1880); Ed. L., Gedenkrede, geh. 28. Jan. 1884 in d. Singakad. in Berl. v. L. Bamberger (Leipzig 1884); K. Baumbach: Ed. L., Biogr. u. letzte öffentl. Rede, 3 Gedenkbl. u. Nekrol. (Stuttgart 1884); Reden d. Abgg. Rickert u. Goldschmidt [753] b. d. Gedächtnißf. i. Berl. Handw.-Verein, 16. Febr. (Danzig 1884); D. Nation, Wochenschr. v. Barth, v. Jan. 1884; Pr. Jahrb. v. Febr. 1884; A. Wolff, Zur Erinnerung an Ed. L. (Berlin 1884); G. Schmoller in Jahrbuch f. Gesetzg. etc. N. F. VIII, 3. Hft.

[746] * Zu Bd. XVII S. 735.