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ADB:Konrad der Jüngere von Halberstadt (1. Artikel)

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Artikel „Halberstadt, Konrad v.“ von Arthur Richter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 401, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_der_J%C3%BCngere_von_Halberstadt_(1._Artikel)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:20 Uhr UTC)
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Band 10 (1879), S. 401 (Quelle).
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Halberstadt: Konrad v. H.[1], Dominikaner am Ende des 13. und in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, namhafter Gelehrter von umfassender Bildung und reicher schriftstellerischer Thätigkeit, war zunächst im Lehramt der Theologie, dann in geistlichen Würden seines Ordens in der sächsischen Provinz thätig. Als Theologe verfaßte er exegetische Schriften, wie zum Buch Josua, Hiob und entwarf Concordanzen zur ganzen heiligen Schrift. Als Dogmatiker und Moralist schrieb er über die Sentenzen des Petrus Lombardus und mehrere ethische Schriften, von denen „Tripartitum per Abecedarium s. loci communes theologico-morales“ (handschriftlich in Paris zu St. Jakob) und „Quadripartitum morale“ genannt seien. Ebenso war Konrad in allen Fächern der Weltweisheit wohl bewandert, wie der Titel der Schriften „Summa studentium“, „De trivio“ u. a. m. beweisen. Was früher freilich von seinem philosophischen Verdienste als Verfasser einer Logik und einer Schrift „Responsorium curiosum seu tractatus mensae philosophicae“ gerühmt worden ist, hält gegenwärtig vor dem Urtheil der kritischen Geschichtschreibung der Philosophie nicht Stand. Unbestritten bleibt aber sein Verdienst, die sächsische sogenannte Lüneburger Chronik (handschriftlich in Gotha) in das Lateinische übertragen und bis zum J. 1353 fortgeführt zu haben. Er soll zu diesem Behuf die sächsischen Klöster bereist und sich hier Nachrichten verschafft haben. Auf Grund dieser Forschungen beruht „Chronographia summorum pontificum et imperatorum Romanorum“ (handschriftlich in Hannover).

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 401. Z. 6 v. o.: vgl. Bd. XVI S. 641 Z. 13 v. u. [Bd. 16, S. 798]