ADB:Kley, Eduard
Gotthold Salomon als der Vater der jüdischen Kanzelberedsamkeit in Deutschland. Nachdem er seine Vorbildung unter Professor A. Wolfsohn und dann am Maria-Magdalenen-Gymnasium unter Manso und Kannegießer in seiner Vaterstadt erhalten hatte, widmete er sich dem pädagogischen und theologischen Berufe. 1809 trat er in das Haus des Banquier Herz Beer zu Berlin, woselbst er die Erziehung von dessen Sohn, Michael Beer, dem bekannten Dichter des „Struensee“ und Bruder des Componisten Meyerbeer übernahm. Mit Ginsberg zusammen gab er nun eine Erbauungsschrift, die „Morgenstunden“ heraus, aus welcher viele jüngere Lehrer und Prediger Stoff zu ihrem religiösen Unterricht schöpften. 1817 kam er nach Hamburg als Director der dortigen israelitischen Freischule und erhielt bald darauf am 18. Octbr. 1818, eine Berufung als Prediger am neuen Tempel daselbst. Diese Stelle hatte er 28 Jahre inne und seine Wirksamkeit in derselben verschaffte ihm den bedeutenden Ruf, dessen er sich erfreute. Er veröffentlichte während dieser Zeit Predigten, Predigtskizzen und einen Katechismus der mosaischen Religion. Seine Vorträge wurden dadurch für die Glaubensgenossen von so erheblichem Einfluß, daß sie, ausgezeichnet durch Klarheit, logische Strenge und sorgfältige Disposition, dem desultorischen Gange ein Ende machten, welchen man bis dahin an den rabbinischen Lehrvorträgen mit Recht tadelte. Dagegen vermißt man im Allgemeinen den poetischen Schwung, den Phantasiereichthum und die Gemüthsinnigkeit, welche sonst die homiletische Beredsamkeit der Juden auszeichnet. – Im J. 1859 gründeten seine Schüler ihm zu Ehren, an seinem 70. Geburtstage, [182] die „Eduard Kley-Stiftung“, durch welche bedürftigen und betagten Lehrern aller Bekenntnisse Unterstützung gewährt wird. Nachdem K. schon am 9. Mai 1846 dem Amte als Prediger entsagt hatte, gab er im J. 1856 auch seine Stellung als Lehrer auf; in beiden Richtungen aber folgte ihm die Liebe und Werthschätzung seiner Genossen.
Kley: Eduard K., geb. am 10. Juni 1789 zu Breslau, † am 5. Octbr. 1867 zu Hamburg, gilt mit