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ADB:Kühne, Ludwig Samuel

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Artikel „Kühne, Ludwig Samuel Bogislav“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 347–353, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:K%C3%BChne,_Ludwig_Samuel&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:50 Uhr UTC)
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Kühne: Ludwig Samuel Bogislav K., preußischer Staatsmann, von großem Einfluß auf die preußische Staatsfinanzverwaltung von 1820–1850, Mitbegründer des deutschen Zollvereins, geb. am 15. Febr. 1786 in Wanzleben, † am 3. April 1864 in Berlin. Er war der zweite Sohn des (1828 †) Amtsraths und Pächters der Domaine Wanzleben; seine Mutter, eine geborene Sibeeth, starb noch im Jahre von Kühne’s Geburt. Die erste Erziehung erhielt er von seiner Stiefmutter, einer geb. v. Gansauge. Bis 1797 durch Hauslehrer unterrichtet, kam er Michaelis nach Kloster Bergen bei Magdeburg, und zwar unter die besondere Aufsicht des Directors der Schule, Prof. Gurlitt. Ostern 1803 bezog er die Universität Erlangen, um sich, dem Wunsche des Vaters gemäß, den kameralistischen Studien zu widmen. Michaelis 1805 bestand er die Universitätsprüfung cum laude. In die Heimath zurückgekehrt, fügte er sich dem Wunsche des Vaters, die Laufbahn im Staatsdienst bei der Kriegs- und Domainenkammer zu Plock im damaligen Neu-Ostpreußen zu beginnen, da ein Vetter von ihm Director dieser Behörde war. K. wurde nach bestandenem ersten Examen am 11. Juli 1806 zum Referendar ernannt und bereitete sich auf das zweite Examen vor, als die Ereignisse von 1806 eintraten. Mit dem Einrücken der französischen Truppen in die Provinz wurden die preußischen Behörden aufgelöst. Nach dem Tilsiter Frieden kehrte K. im Juli 1807 in die Heimath zurück, nachdem sein Versuch, in Berlin oder auf dem rechten Elbufer angestellt zu werden, bei der Menge von Mitbewerbern zurückgewiesen war. Dagegen fand er Zulassung bei der damals noch bestehen gebliebenen Kriegs- und Domänenkammer in Magdeburg. Hier wurde er wegen seiner Kenntniß der französischen Sprache zu den Verhandlungen mit der französischen Regierung zugezogen. Nach Bestellung der neuen Behörden im Königreich Westfalen wurde jene Kammer im März 1808 aufgehoben und K. zum Vorstand des Bureaus des Präfecten des Elbedepartements, Grafen Schulenburg-Emden ernannt. Im Herbst 1809 wurde er als Bureauvorstand in die Präfectur des Fuldadepartements nach Kassel versetzt und am 4. August 1810 zum Secretär der Unterpräfectur in Nienburg, am 29. März 1812 zum Staatsraths-Auditeur und dienstthuenden Unterpräfecten in Braunschweig ernannt. Hier blieb er bis zum 1. Januar 1814 und trat nach dem Umsturz des Königreichs Westfalen, durch Verwendung des bisherigen Präfecten beim Geh. Staatsrath und Civilgouverneur der Länder zwischen Elbe und Weser, v. Klewitz, in den preußischen Dienst zurück. Zuerst als stellvertetender Rath bei der Landesdirection des 3. Departements zwischen Elbe und Weser in Heiligenstadt angestellt, verblieb er dort, mit der Bearbeitung der damals so wichtigen Militärsachen betraut, nur kurze Zeit, um schon im März 1814 zur Regierung nach Halberstadt berufen und hauptsächlich bei der Militärabtheilung beschäftigt zu werden. Von dieser Zeit datirt seine nähere Bekanntschaft mit dem damaligen Civilgouverneur, späteren preußischen Finanzminister v. Klewitz und dem damaligen Steuerdirector v. Motz, des letzteren Nachfolger als Minister. Bei Auflösung der Civilregierung wurde K. am 6. März 1816 der Regierung in Erfurt als Rath zugetheilt. Auch hier hatte er hauptsächlich die Militärsachen zu bearbeiten; dabei hatte er das Cassen- und directe Steuerdecernat. Auch in Domainensachen hatte er einmal eine größere Arbeit zu liefern. Dessen erinnerte sich der 1817 zum Finanzminister ernannte v. Klewitz und er berief K. am 31. März 1819 als Hülfsarbeiter in das Finanzministerium, wo er zuerst in Domainen- und Stiftspensionssachen beschäftigt, von Ende 1819 [348] an jedoch zu den Arbeiten der inneren Steuerreform herangezogen wurde. Es handelte sich damals um Fortsetzung der seit 1818 in der preußischen Steuerverfassung eingetretenen Veränderungen. Es sollten die Gesetze vom 26. Mai 1818 und 8. Febr. 1819 durchgeführt und es sollte das Deficit durch eine erhöhte Personalsteuer auf dem platten Lande sowie durch eine Mahl- und Schlachtsteuer in den größeren und mittleren Städten, durch eine neue Gewerbe- und eine Stempelsteuer gedeckt werden. Eine Folge hiervon war eine Aenderung in der Verwaltung der Steuern. Da es nicht mehr anging, die directen Steuern bei der Generalverwaltung der Domainen bearbeiten zu lassen, wurde der Uebergang der directen an die bisher nur für indirecte Steuern bestehende Generalverwaltung beschlossen. Für diese Abtheilung wurde K. bestellt. Schon im ersten Jahre dieser seiner Beschäftigung und unter seiner mit großen Anstrengungen erfolgten Betheiligung kamen die Gesetze über die Einrichtung des Abgabenwesens, über Einführung einer Klassensteuer und über Entrichtung einer Mahl- und Schlachtsteuer sowie einer Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 zu Stande. Als sich gegen diese Steuer eine große Opposition erhob, fiel die Vertheidigung in erster Linie K. zu. In Folge der von ihm hierbei entwickelten Entschiedenheit legte sich die Aufregung weiter Kreise allmählich. Außerdem hatte K. die Neuordnung der Grundsteuerangelegenheiten, insbesondere des Katasterwesens für die westlichen Provinzen zu bewirken. Diese Arbeit bewältigte er so rasch, daß, nachdem die betreffende königliche Verfügung im Juni 1820 ergangen war, im Herbste schon alle weiteren Anordnungen getroffen werden konnten. Gleichzeitig lag ihm ob, die landesherrliche Instruction bezüglich der Hoheits- und finanziellen Verhältnisse der mediatisirten Reichsunmittelbaren zur Ausführung zu bringen. Er verfaßte einen mit dem Fürsten von Neuwied geschlossenen Vertrag wegen völliger Regulirung von dessen standesherrlichen Verhältnissen. Dieser Vertrag hat lange Zeit für die Regelung gleichartiger Verhältnisse als Vorbild zur Zufriedenheit der Betheiligten gedient. Am 22. Juni 1820 wurde K. zum Geh. Finanzrath ernannt. Dem an Stelle des Grafen v. Bülow zum Finanzminister ernannten v. Klewitz stand er eifrigst bei in dem Kampfe, welcher zwischen dem Finanzministerium und der durch die Verordnung vom 3. Novbr. 1817 eingesetzten Generalcontrole der Finanzen für das gesammte Etats-, Kassen- und Rechnungswesen sowie die Staatsbuchhaltung entstanden war und ihren Gipfelpunkt erreichte in Folge der am 4. bzw. 18. Decbr. 1824 erlassenen königl. Instruction für die Generalcontrole und die Oberrechnungskammer, denn hierdurch wurden alle Minister Untergeordnete dieser Revisionsbehörde. Unter v. Klewitz hatte K. u. A. auch vom September bis December 1824 die an den König zu erstattenden Gutachten über die ungünstigen Ergebnisse der bezüglich des gesammten Staatshaushaltsetats angestellten Untersuchung wie auch die neuen Dienstinstruktionen für die Oberpräsidenten und die Regierungen, welche am 31. Decbr. 1825 ergangen sind, auszuarbeiten. Auch der 1825 zum Finanzminister ernannte v. Motz bediente sich der Erfahrungen und Kräfte Kühne’s. Derselbe lieferte auf Motz’s Wunsch ein Gutachten darüber, ob und in wieweit die Fortdauer der Hindernisse, welche Seitens der Generalcontrole der freien Bewegung des Finanzministers entgegenstellt wurden, mit den ihm bei der Berufung zur Stelle eines Finanzministers gemachten Verheißungen, und mit der Ehre eines Verwaltungsvorstandes vereinbar sei. Nachdem auf Kühne’s Wunsch auch Maaßen in diese Verhandlungen gezogen war, verfaßte er Ende November 1825 den Entwurf eines Berichts an den König. Die Einreichung dieses Berichtes hatte zur Folge, daß durch königl. Cabinetsbefehl vom 29. Mai 1826 die Generalcontrole der Finanzen aufgehoben wurde. Unter v. Motz bekleidete K. im Finanzministerium die Stelle eines Dirigenten für die Bearbeitung [349] der Etatssachen und für die Personalien. Nach seinem Wunsch trat seine Stellung äußerlich wenig hervor, sachlich aber war sie um so bedeutender. So hatte er den Bericht des Finanzministers an den König über die Ergebnisse der Finanzverwaltung während der Jahre 1825–27 zu entwerfen. Ferner hatte er großen Antheil schon an den ersten Verhandlungen, welche zur Gründung des Zollvereins führten. Während die Verhandlungen mit Hessen-Darmstadt schwebten, hatte K., seit 7. April 1828 Geh. Ober-Finanzrath, einen Versuch zu machen, auch Kurhessen zum Beitritt zu bewegen, er vermochte jedoch, ebenso wie kurz zuvor General v. Natzmer, beim Kurfürsten nichts auszurichten. Auch seine Recognoscirungstour nach Braunschweig hatte keinen Erfolg; auf seinen Bericht hin aber gab v. Motz die Losung: „Vorwärts mit Hessen-Darmstadt!“ Der nach Motz’s Tode (30. Juni 1830) zum Finanzminister bestellte Maaßen kündigte K. diese Ernennung zuerst und mit dem Bemerken an, daß er der Erste sei, auf dessen Unterstützung er rechne. Schon bald darauf hatte K. die Stelle des erkrankten Ministers zu versehen, während er gleichzeitig v. Motz’s Nachlaß zu ordnen hatte. Unter Maaßen hatte er, neben seinen Abtheilungsgeschäften, die Aufgabe, alle Berichte an den König vorher durchzusehen und alle Sachen, welche dem Minister nicht entsprechend bearbeitet schienen, mit ihm umzuarbeiten. Von noch größerer Bedeutung war sein Einfluß auf die Bearbeitung der Staatsministerialsachen. In diese Zeit fällt auch die umfangreiche und glänzende Thätigkeit Kühne’s auf dem handelspolitischen Gebiete. Nachdem in Folge der Julirevolution das alte Zollsystem auch in den deutschen Mittelstaaten erschüttert worden, beantragte zunächst Kurhessen Verhandlungen zum Anschluß an den Zollverein. Dieselben, Ende Juni 1831 beginnend, wurden von K. so glücklich geführt, daß der Vertrag am 25. August 1831 zu Stande kam. Ende dieses Jahres kam es auch zu Verhandlungen mit Baiern und Württemberg. Diese boten ein so trauriges Bild der Zerfahrenheit, daß selbst Maaßen die Geduld verlor; nur K. und Eichhorn hielten aus. Diese Verhandlungen zerschlugen sich, aber im October 1832 kam es zu solchen mit den thüringischen Staaten, wobei K. als Bevollmächtigter thätig war. Am Gelingen des schwierigen Vertrags mit dem Königreich Sachsen trug er das Hauptverdienst und vom December 1833 bis März 1834 unterzog er sich der Ausführung der Zollvereinsverträge mit Baiern, Württemberg, Sachsen und den thüringischen Staaten; auch leitete er die Verhandlungen Preußens mit Baden, Nassau und Frankfurt a. M. Seine nächste hervorragende Thätigkeit war die Erstattung eines allgemeinen Verwaltungsberichts über die J. 1830–33. Die darin dargelegten Ergebnisse waren in Hinsicht der Steuereinnahmen sehr glänzend. Der König sprach sich hierüber gegen den Minister Maaßen sehr beifällig aus. Als nach des letzteren Tode Graf Alvensleben Finanzminister geworden war, stellte dieser die Einrichtung wieder ab, wonach alle Berichte an den König zuvor K. zur Durchsicht vorgelegt werden mußten. Auch in anderen Dingen wurde dieser jetzt weniger zu Rathe gezogen und seiner Erfahrung nicht mehr wie bisher große Achtung gezollt. Da man aber in den Zollvereinssachen keinen Geeigneteren hatte, so wurde er 1835 noch zum Abschluß der Verträge mit Baden, Nassau und Frankfurt a. M. verwendet; wegen der dieser freien Stadt gemachten Zugeständnisse entstanden aber so lebhafte Erörterungen zwischen dem Ministerium der Finanzen und des Aeußern, daß K. um Entlassung aus dem Ministerium bat. Dies konnte jedoch nicht berücksichtigt werden, da man ihn gerade wegen eines mit Oesterreich zu schließenden Handelsvertrags sehr nöthig hatte. Zu diesem Zweck nach Wien gesandt, wurde er dort mit großer Auszeichnung aufgenommen. Während seines Wiener Aufenthaltes waren in einem über den Final-Kassenabschluß für 1835 an den König erstatteten Berichte die Einnahme-Erträge [350] von 1831–33 mit denen von 1834 und 1835 verglichen und der Minderertrag an Zolleinkünften „den finanziell nachtheiligen Einwirkungen des Zollvereins“ beigemessen. An eine hierauf ergangene königl. Ordre knüpften sich die heftigsten Principienkämpfe, wobei K. die Angriffe gegen die Einrichtung des Zollvereins und gegen den Vorschlag, diesen zu kündigen, abwehrte, ja sogar eine neue, vom Kronprinzen lebhaft unterstützte Kundgebung des Königs zu Gunsten der Erhaltung des Zollvereins zu Wege brachte. Auch ließ K. im Juni 1836 einen besonderen Abdruck seines 1834 in der historisch-politischen Zeitschrift von Ranke abdruckten Aufsatzes „Ueber den deutschen Zollverein“ veranstalten (Berlin, Duncker und Humblot), welcher mit den Worten schloß, daß „Vieles und Wohlerwogenes täuschen müsse, wenn in den finanziellen Erfolgen des Vereins ein Grund zu dessen Wiederauflösung gefunden werden sollte“. Abgesehen von seiner Thätigkeit auf handelspolitischem Gebiete, wurde jedoch Kühne’s Wirksamkeit im Finanzministerium immer mehr beschränkt, ein Verhältniß, das sich ihm bis 1840 zur Unerträglichkeit steigerte. Doch war er damals bei den im Finanzministerium stattfindenden Verhandlungen über die Eisenbahnfrage als Berichterstatter in der Commission thätig. Um diese Zeit wurde ihm die Stelle eines Provinzial-Steuerdirectors in Köln, dann die Präsidentenstelle in Aachen, endlich die des Chefpräsidenten der Oberrechnungskammer angeboten. Die ersteren lehnte er ab, zu letzterer zeigte er sich nicht abgeneigt, doch blieb er in seiner Stellung. War auch die Kündigung des Zollvereins glücklich abgewendet, so glaubte er doch dem Andenken von Motz’s und Maaßen’s schuldig zu sein, mit einem Proteste gegen die Gegner des Vereins hervorzutreten in einer „Denkschrift über die bisherigen Erträge und Erfolge des Zollvereins“. Dafür ward ihm die Anerkennung des Kronprinzen zu Theil. Die von diesem nach seiner Thronbesteigung ernannten Minister Graf Stolberg-Wernigerode und General v. Thiele zogen alsbald auf Wunsch des neuen Königs K. über wichtige Regierungsverhältnisse, über den Bericht des Finanzministers und über verschiedene Beschwerden zu Rathe, worauf seine Berufung in den Staatsrath mittelst eines sehr schmeichelhaften Cabinetsbefehls erfolgte. Auch als sich gegen den Handels- und Schifffahrtsvertrag mit England vom 2. März 1841 in Süddeutschland große Opposition erhob, ließ der König durch v. Thiele ein Gutachten Kühne’s einziehen, dessen sodann in der Staatszeitung erfolgte Veröffentlichung die aufgeregten Gemüther beruhigte. Nichts hat K. so viele Anerkennung eingetragen als dieser Aufsatz. In Folge einer gleichen Consultation über die Zuckerfrage wurde er mit den hierauf bezüglichen Verhandlungen unter den Zollvereinsstaaten betraut. Schon dieser Umstand machte einige derselben geneigt, den Anträgen Preußens zuzustimmen und nach Erledigung dieser Sache äußerte sich der König mit großer Anerkennung für K. Nachdem am 1. Mai 1842 v. Bodelschwingh die Stelle eines Finanzministers angetreten, wurde K. am 16. Mai zum Wirkl. Geh. Oberfinanzrath und General-Steuerdirector ernannt. Er vertrat sodann längere Zeit den abwesenden Minister und hatte namentlich bei den am 21. Juni 1842 berufenen provinzialständischen Ausschüssen in den Fragen wegen des verheißenen Steuererlasses, in der Eisenbahnfrage sowie bei den Verhandlungen im Staatsrathe wegen eines Gesetzes über die Actiengesellschaften mitzuwirken. Der Errichtung eines Handelsamts, zu welcher schutzzöllnerische Bestrebungen im Juni 1844 führten, hatte K. in zwei Gutachten an den König lebhaft widersprochen und in dem Kampfe mit dem Handelsamte zur Abwehr jener Bestrebungen litt unter dem Minister Flottwell Kühne’s Freudigkeit im Dienste. Seine hervorragendste Thätigkeit in den nächsten Jahren betraf den Vertrag von 1845 zwischen Preußen-Braunschweig und dem Zollverein mit dem Steuerverein wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse, das Gesetz vom 7. Aug. 1846 [351] über die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers, den Nothstand in Ostpreußen, bezüglich dessen Linderung er von Errichtung einer Nationalbank erfolgreich abrieth, sodann die Bankordnung vom 5. October 1846, die Verhandlungen wegen Erlaß eines Postgesetzes, ferner in den Verhandlungen über die Handelsverhältnisse mit England die Bekämpfung von Differentialzöllen und die Vertretung des Gesetzentwurfs über Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer in den Abtheilungen des vereinigten Landtages von 1847. Am 19. März 1848 bot der König persönlich K. das Finanzministerium an. Dieser lehnte jedoch mit dem Bemerken ab, daß er in seiner untergeordneten Stellung der Regierung mehr nützen könne; doch übernahm er die Verweserschaft dieses Ministeriums für die zehn Tage bis zur Ernennung des Ministeriums Camphausen, in welchem Hansemann die Finanzen verwaltete. Schon bevor dieses Ministerium am 25. Juni 1848 zurücktrat, hatte K. vergeblich um Entlassung gebeten. Als am 21. Septbr. 1848 das Ministerium Auerswald abtrat, wurde das Finanzministerium abermals K. angeboten, doch lehnte er wieder ab und nur auf dringenden Wunsch des sodann zum Finanzminister im Ministerium v. Pfuel ernannten v. Bonin behielt er seine Stellung noch bei. Auch bei Bestellung des Ministeriums des Grafen Brandenburg (8. Novbr. 1848) wiederholte sich das Angebot und Kühne’s Ablehnung des Finanzministeriums, doch versah er dasselbe bis zum Eintritt v. Rabe’s als Minister (23. Febr. 1849), worauf er die wiederholt erbetene Entlassung zum 1. März erhielt. Auch hiernach bekleidete er noch die Stelle als Mitglied der Ober-Examinationscommission. Im Ruhestande blieb er keineswegs unthätig in den öffentlichen Dingen. Mit Entschiedenheit erhob er seine Stimme gegen eine Aenderung des Zoll- und Handelssystems, namentlich in seinem „Fliegenden Blatt als Zustimmung und Nachtrag der Patow’schen Beleuchtung der (auf der Zollconferenz in Kassel) vorgeschlagenen Zolltarifsänderungen“ (Berlin 1850). In seiner Schrift „Ueber den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Grundsteuer-Befreiungen“ (Berlin 1849) legte er den innigen Zusammenhang dieser Regelung mit der Herstellung von Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnungen nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung dar. Auch an den Arbeiten der parlamentarischen Körperschaften hat sich K. eifrig betheiligt. Als Abgeordneter für den Bezirk Halberstadt, Oschersleben, Wernigerode ist er im Volkshause des Reichstages in Erfurt freilich nicht besonders hervorgetreten, wohl aber später in den Kammern des preußischen Landtags. Für den genannten Bezirk Mitglied der ersten Kammer des vom 21. Novbr. 1850 bis 9. Mai 1851 tagenden Landtags, betheiligte er sich vornehmlich an den Verhandlungen über Aufhebung der Patrimonialgerichte und über Finanzfragen. Von dieser Kammer am 20. Januar 1851 zum Mitgliede der Staatsschulden-Tilgungscommission gewählt, in welcher er dann den Vorsitz führte, legte er dieses Mandat am 26. April 1851 wieder nieder mit Rücksicht darauf, daß die zweite Kammer beschlossen hatte, über die Anträge zur Tagesordnung überzugehen, welche die Kommission in ihrem an die Kammern erstatteten Berichte vom November 1850 Behufs wirksamer Gestaltung der über die Verwaltung der Staatsschulden zu führenden ständigen Aufsicht gestellt hatte (Näheres: Stenogr. Ber. d. Verh. d. 1. K. v. 51, S. 1349 u. 1401). Kühne’s Urtheil in allen finanziellen Fragen war in der Kammer sehr geschätzt. Er richtete am 24. April 1851 an die Regierung die Mahnung, die in der Thronrede versprochene Einsicht der Ergebnisse der Grundsteuerveranlagungen zu geben und war Berichterstatter über den Gesetzentwurf wegen Auflösung der Darlehnskassen und über die Frage der Genehmigung der Verwendung des Anlehens von 1850. In der ersten Kammer des am 27. Mai 1851 eröffneten Landtags trat er namentlich am 13. Jan. 1852 bei Berathung des Staatsvertrags wegen [352] Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollvereine sowie später in der Frage der Vereinigung der beiden obersten Gerichtshöfe auf und sprach sich wiederholt kräftig gegen die „Partei-Sophistiker“ in den Kammern aus, welche „sich anmaßten, königlicher als der König zu sein“, insbesondere pflegte er sich gegen den Abg. v. Gerlach zu richten, dem er am 9. Februar 1852 vorwarf, öfters Aeußerungen gethan zu haben, die sich nur als Verhöhnung der Verfassung auffassen ließen. Der Partei des Genannten trat er auch in der Frage der Beibehaltung der Gemeindeordnung von 1850 als Städteordnung entgegen und mahnte die conservative Mehrheit, der Zukunft zu gedenken. Da er einer ferneren Wirksamkeit in der ersten Kammer abgeneigt war, wurde er zum Vertreter des ersten Berliner Wahlbezirks in die zweite Kammer der 3. Landtagsperiode (1852–55) gewählt (s. Parisius, Deutschlands polit. Parteien, I, Berlin 1878. S. 21), in welcher er Berichterstatter über den Etat war und namentlich vom Januar bis April 1854 in den Fragen der westfälischen Städteordnung, der Veränderungen im Zolltarif, der Maischsteuer, der Einkommensteuerveranschlagung und des Zuschlags zu dieser Steuer thätig war. 1854 wurde ihm der Eintritt in den wieder belebten Staatsrath angeboten, er lehnte jedoch ab. Am 8. Oct. 1855 wurde K. neben Graf Schwerin und v. Patow (während Minister v. Manteuffel hier unterlag) für Berlin in die sog. Landrathskammer des Landtags der 4. Periode (1855–58) gewählt, wo er als Mitglied der Linken Berichterstatter über den Etat und den Entwurf wegen Verbots der Zahlung mit fremdem Papiergeld war. Im J. 1858 soll ihm der Prinz-Regent den Eintritt in das zu bildende Ministerium Hohenzollern vergeblich angeboten haben, worauf am 18. Mai 1859 seine Ernennung zum Wirkl. Geh. Rath mit dem Prädicate Excellenz erfolgte. Der rothe Adlerorden 1. Klasse war ihm schon früher verliehen. Als Vertreter Berlins gehörte er im Hause der Abgeordneten der 5. Periode (1859–61) der Partei Vincke, in dem der 6. Periode (1862) der Partei Grabow an, war auch Alterspräsident dieser Kammer, und wurde für die 2. Session der 7. Periode (1863) zum Vertreter des 2. Düsseldorfer Bezirks (Elberfeld-Barmen) gewählt. Sein Tod erfolgte plötzlich, nach der Rückkehr von einem Spaziergang, am 3. April 1864. Im Nekrolog sagte die Nat.-Ztg. (Nr. 156 vom 3. April 1864): „K., einer der ehrwürdigsten Veteranen unseres höheren Beamtenthums und als Staatsmann strenger und consequenter Vertreter der Stein-Hardenbergischen Richtung, hat die wesentlichsten Verdienste um die Gründung des Zollvereins. Unter seinem Einflusse stand lange Zeit die preußische Handelspolitik, innerhalb deren er stets die freihändlerische Richtung vertrat. Mit einer bescheidenen Einfachheit in seiner äußeren Erscheinung verband er eine tiefe wissenschaftliche Bildung und einen ebenso liebenswürdigen wie edlen Charakter“. – Der Preuß. Staatsanzeiger vom 4. April 1864 widmete ihm u. A. folgende Worte: „Der König hat einen seiner treuesten Diener, das Vaterland einen seiner bedeutendsten Männer verloren. Mit einer hervorragenden geistigen Begabung, mit umfassenden Kenntnissen in allen Fächern des Wissens, mit einem reichen Schatz von Erfahrungen verband K. ein unerschütterliches Rechtsgefühl, eine seltene Milde des Urtheils, die lebendigste Theilnahme für alles Große und Edle. Wenn von irgend Einem, gilt von ihm das Dichterwort, daß er den Besten seiner Zeit genug gethan“. Endlich sagt von ihm der Geh. Oberfinanzrath L. A. v. Jordan in seinem im December 1874 in Magdeburg als Manuscript gedruckten „Gedenkblatt an den 2. Jan. 1875 als 50jährige Jubelfeier der Provinzial-Steuerdirection in Magdeburg“: „Geistreich, geschäftsgewandt, belesen, von nicht zu vertilgender Arbeitskraft, unerreicht in der Kunst der Eintheilung und Verwendung seiner Zeit, unterstützt von einem 20 Jahre und länger zurücktragenden Gedächtniß und voll von Interesse für [353] alle Erscheinungen in der ihn umgebenden Welt, war K. wie Wenige zu einem Staatsmann ersten Ranges und zu einem unübertrefflichen Lehrer in Dingen seines Berufs geschaffen. – Kühne’s Beerdigung fand am 7. April unter Theilnahme vieler hochgestellter Personen und einer Deputation der städtischen Behörden auf dem Matthäikirchhofe statt (Vossische Ztg. Nr. 84 vom 8. April 1864).

Familiennachrichten; e. im preuß. Finanzministerium befindl., von Kühne’s Hand herrührende Urkunde, enth. einige Daten seines Lebens; vor allem obiges als Mscr. gedr. Gedenkblatt von L. A. v. Jordan. Vgl. Braun, Von Friedr. d. Gr. bis zum Fürsten Bismarck, S. 207 f.