ADB:Johann V. (Erzbischof von Trier)
Arnold II. (1242–1259) gegeben hatte. Er war als Archidiaconus [425] bereits im J. 1540 Mitbewerber Johann Ludwigs von Hagen um den erzbischöflichen Stuhl gewesen, hatte aber trotz der Begünstigung, deren er sich von Seiten des Kaisers Karl und dessen Bruders, König Ferdinand, erfreute, Jenem weichen und sich mit der Coadjutorstelle zu St. Maximin begnügen müssen. Am 20. April 1547, 27 Tage nach dem Tode seines Vorgängers, erreichte er das Ziel seines Ehrgeizes durch seine Erwählung zum Erzbischofe durch das Domkapitel. Die päpstliche Bestätigung und die kaiserliche Belehnung wurden ihm ebenfalls zu Theil, dagegen hat er sich niemals zum Priester weihen lassen, konnte mithin auch niemals die bischöfliche Weihe empfangen. Der größte Theil der Regierungssorgen Johanns war durch die Religionswirren in Anspruch genommen, doch bestand eine seiner ersten Regierungshandlungen in der Erledigung einer weltlichen Angelegenheit, in der Beilegung der alten Grenz- und Verkehrsstreitigkeiten zwischen dem Erzstifte und dem Herzogthum Luxemburg nämlich, die durch einen am 10. März 1548 zwischen Maria, Königin von Ungarn und Böhmen, Statthalterin von Luxemburg, einer- und Erzbischof Johann von Trier andererseits abgeschlossenen, unter dem 1. Juli desselben Jahres von Kaiser Karl V. bestätigten Vertrag erfolgte. Am 11. November 1548 berief J. die Landstände des Erzstiftes ein, um sich ihrer Mitwirkung bezüglich der Ausführung gewisser Beschlüsse des am 30. Juni beendigten Augsburger Reichstags, namentlich hinsichtlich der Errichtung einer unter der Verwahrung der Reichsstände stehenden Reichskriegskasse, zu versichern, stieß jedoch hierbei auf den Widerspruch der sich auf ihre Reichsunmittelbarkeit berufenden Ritterschaft. Gleichfalls noch im November 1548 hielt J. eine Diöcesansynode im Dome zu Trier ab, als deren Veranlassung das aus Wittlich vom 20. October datirte Einberufungsschreiben die Nothwendigkeit, das Erzstift vor dem Eindringen der Reformation zu schützen, bezeichnet. Die von dieser Synode gefaßten Beschlüsse richteten sich gegen die Trunksucht und das Concubinat der Geistlichen, gegen Zauberei, gegen Abtrünnigkeit, gegen verheirathete Kleriker etc. Sie war die Vorläuferin der größeren Provinzialsynode, welche im Mai 1549 zu Trier eröffnet wurde und auf der die Suffraganbischöfe der Diöcese theils in Person erschienen, theils durch Gesandte vertreten waren. Die Erörterungen und Beschlüsse dieser Synode betrafen das gesammte Gebiet der Kirchenreformation und setzten manche heilsame Neuerung fest. So ward z. B. eine Verringerung der Zahl der Feiertage beschlossen, von denen freilich noch immer die übermäßige Zahl von 82, die halben Feiertage ungerechnet, übrig blieb. Dem nächsten Reichstage zu Augsburg, welchen Kaiser Karl am 26. Juli 1550 in Person eröffnete, wohnte J. bei und im folgenden Jahre begab er sich mit dem Erzbischofe Sebastian von Mainz nach Trient, woselbst er am 1. September seinen Sitz im Concil einnahm. Bald jedoch war er der Theilnahme an dieser Versammlung müde, wozu noch besorgnißerregende Nachrichten über politische Umtriebe und bevorstehende Unruhen in Deutschland kamen, so daß er mit dem Erzbischofe von Mainz beim Kaiser um die Genehmigung zur Rückkehr nach Deutschland anhielt. Von diesem Anfangs ohne Antwort gelassen, dann hinsichtlich der Befürchtungen wegen der Verhältnisse in Deutschland in oberflächlicher Weise beruhigt, vom Papste ermahnt, das Concil nicht zu verlassen, reiste J. dennoch, als die Gerüchte aus Deutschland immer bestimmter und immer beunruhigender aufgetreten waren, am 16. Februar 1552 von Trient ab, umging Innsbruck, die Residenz des Kaisers, und wandte sich dem Rheine zu. Seinem Beispiele folgten am 11. März die Kurfürsten von Mainz und von Köln. In raschem Zuge entwickelten sich nun die wichtigen Ereignisse des Jahres 1552: der Aufstand des Kurfürsten Moritz von Sachsen gegen den Kaiser, die Einnahme von Innsbruck, der Krieg Heinrichs II. von Frankreich gegen Karl V., der Passauer Vertrag. In Folge dieser Ereignisse [426] kamen schwere Kriegsleiden über das Erzstift Trier, insbesondere durch den wilden Markgrafen Albrecht von Brandenburg, den Bundesgenossen des Kurfürsten Moritz, und seine zügellosen Schaaren, denen mit Waffengewalt entgegenzutreten J. nicht mächtig genug war, und als endlich Albrecht durch Geld zum Abzuge bewogen worden war, setzten die in das Erzstift einrückenden kaiserlichen und anderen Kriegsvölker die Handlungen der Zuchtlosigkeit und Bedrückung fort. Am 29. März 1553 schlossen die Kurfürsten von Trier, von Mainz und von der Pfalz und die Herzöge von Baiern, von Württemberg und von Jülich zu Heidelberg ein Bündniß gegen den räuberischen Markgrafen, gegen den sich später auch Moritz von Sachsen erklärte. In der Schlacht bei Sievershausen am 9. Juli unterlag Albrecht den Verbündeten, wurde am 13. Juni 1554 bei Schwarzach nochmals geschlagen und floh nach Frankreich. Moritz von Sachsen starb bekanntlich zwei Tage nach der Schlacht bei Sievershausen an den in derselben erhaltenen Wunden. Gegen Ende des J. 1553 wurde J. von einer Krankheit befallen, in Folge deren er den Gebrauch der Sprache verlor. Nichtsdestoweniger behielt er die Leitung der Regierungsgeschäfte bei und verstand sich am 22. October 1555 dazu, dem Vorschlage des Domkapitels entsprechend, den Archidiaconus der Trierischen Kirche, Johann v. d. Leyen, als Coadjutor anzunehmen. Von da ab steigerte sich das Leiden des Kurfürsten rasch und er starb am 18. Februar 1556 zu Montabaur im Alter von 48 Jahren.
Johann V., Erzbischof und Kurfürst von Trier 1547–1556, gehörte dem gräflichen Geschlechte von Isenburg an, das dem Erzstifte schon einmal ein Oberhaupt in- Vgl. die Litteratur unter Erzb. Johann I.