ADB:Johann IV. Ludwig von Hagen
Johanns III. gewählt, nachdem er seit 1532 Dompropst gewesen. Er war ein milder, leutseliger Herr, der aber, wol in Folge seines leidenden Körperzustandes, wenig bedeutend hervorgetreten ist. An den häufigen Religionsbesprechungen seiner Zeit wie an den ebenso häufigen Reichstagen nahm er nur selten persönlich Theil, sondern ließ sich meistens vertreten. So bei dem in Hagenau durch Johanns III. Tod unterbrochenen und von dort nach Worms verlegten, daselbst am 28. October 1540 wieder eröffneten Religionsgespräche und der Fortsetzung desselben im folgenden Jahre auf dem Reichstage zu Regensburg. Bei der ersteren Gelegenheit befand sich unter den Vertretern Johanns sein Rath, der hervorragende Gelehrte und Dichter Bartholomäus Latomus (Steinmetz) aus Arlon, bei der anderen, auf dem Reichstage zu Regensburg vom 8. April bis 22. Mai 1541, woselbst sich die Debatten hauptsächlich um die mit dem Namen des Regensburger Interims bezeichnete kaiserliche Vorlage bewegten, vertraten den Kurfürsten Georg von Eltz, der Kanzler Johann von Enschringen, der Koblenzer Rathsherr Otto v. Lengenfeld und der Rechtsgelehrte Heinrich Büchel. Zu den Mitteln, durch welche der fromme Kirchenfürst die Hauptnöthe seiner Zeit, die Religionswirren und die Türkengefahr, heben zu können vermeinte, gehörte die Anordnung von Bittgängen und allgemeinen Andachten. So schrieb er während der unfruchtbaren Regensburger Verhandlungen einen allgemeinen Bittgang für das Erzstift aus, „um durch das Gebet die auf der deutschen Nation lastende Uneinigkeit abzuwenden“, und ein ähnliches Ausschreiben erließ er im J. 1542 Angesichts der von den Türken dem Reiche und der Christenheit bereiteten Verluste und ferner drohenden Gefahren. Dem Reichstage zu Speier im Februar 1544, auf welchem Kaiser Karl V. den Krieg gegen Frankreich beschließen ließ, der nach raschem Siegeslaufe des deutschen Heeres durch den Frieden zu Crespy am 18. September 1544 seinen Abschluß fand, wohnte J. L. in Person bei, dagegen fehlte er wieder auf dem im Hinblick auf das bevorstehende Concil zu Trient im J. 1545 anberaumten Reichstage zu Worms. Abgeordnete Johann Ludwigs beriethen im Januar 1546 im Vereine mit denjenigen der drei übrigen rheinischen Kurfürsten zu Oberwesel die Angelegenheit des Erzbischofs von Köln, Grafen Hermann von Wied, der die Reformation zum Theil in sein Erzstift eingeführt hatte, und in Folge davon durch eine päpstliche Bulle vom 8. Januar 1545 suspendirt worden war und auch sonstige Maßregeln des Papstes und des Kaisers gegen sich heraufbeschworen hatte. Die bei dieser Gelegenheit gemachten Versuche des Pfalzgrafen, die Kurfürsten von Trier und von Mainz auf die Seite ihres Kölner Collegen zu ziehen und sie zum Proteste gegen die gedachten Maßnahmen zu veranlassen, schlugen fehl. Das Jahr 1546 brachte die erste blutige Entscheidung des deutschen Religionsstreites. Im Februar war Luther gestorben und im Juni eröffnete Kaiser Karl den Feldzug gegen die Fürsten und Städte des schmalkaldischen Bundes. Kurfürst J. L. blieb es nicht erspart, sein Erzstift durch die Kriegsvölker des Kaisers, die dieser aus den Niederlanden an sich gezogen, arg verwüstet sehen zu müssen, obschon er ja Bundesgenosse des Kaisers war; das Ende des schmalkaldischen Krieges aber erlebte er nicht, da er bereits am 23. März 1547 nach langwierigen Leiden im Alter von 55 Jahren zu Ehrenbreitstein starb. Seine Leiche ruht im Dome zu Trier.
Johann IV. Ludwig, Erzbischof und Kurfürst von Trier 1540–1547, Sohn des Amtmanns von Pfalzel, Friedrich von Hagen, und der Sophie von Greifenklau zu Vollraths, wurde am 9. Aug. 1540 zum Nachfolger- Vgl. die Litteratur unter Erzb. Johann I.