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ADB:Arnold II.

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Artikel „Arnold II., Erzbischof von Trier“ von Franz Xaver Kraus in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 579–581, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Arnold_II.&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:15 Uhr UTC)
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Arnold II., Erzbischof von Trier (1242–1259). Nach dem Ableben Theoderich II. von Wied wählte ein Theil des Capitels den Dompropst Arnold, [580] einen Sohn des Grafen Bruno von Isenburg und der Schwester seines Vorgängers (28. März 1242), während die Gegenpartei sich für den Propst Rudolf von St. Paulin aus dem trierischen Rittergeschlechte de Ponte entschied. Letzterm verlieh Kaiser Konrad IV. sofort die Regalien, aber ersterer, der Candidat der welfischen Partei, siegte nach kurzem Bürgerkrieg; Rudolf sah sich zur Resignation genöthigt und starb bald darauf in Saarburg (vgl. v. Stramberg, Rhein. Antiq. III. 1. S. 483 ff.). Die ersten Jahre von Arnold’s Regierung füllten dessen Streitigkeiten gegen den räuberischen Adel des Stiftes; es wurden Zorno in seiner Burg Thuron 1247, Wirich v. Daun in Uerzig belagert, Eberhard von Stein wegen Besitznahme von Kirchenländereien an der Lahn 1253 zur öffentlichen Kirchenbuße genöthigt und gegen den Grafen Heinrich von Luxemburg (1244) Krieg geführt. Zur Sicherung seiner Städte baute er Burgen und Festungsmauern; so zu Billig, Stolzenfels, Uerzig, Pfalzel, Hartenfels, Montabaur, Coblenz und Trier, welch’ letzteres er durch Erbauung der südwestlichen Stadtmauer mit der s. g. Niedport (dem jetzigen Neuthor?) gegen die Einfälle der Ritter de Ponte zu schützen suchte. Sein Antheil an den politischen Kämpfen jener Zeit war sehr bedeutend. Am 22. Mai 1246 erscheint er unter den Fürsten zu Veits-Hochheim, welche Heinrich Raspe zum König wählen; am 29. Sept. 1247 sitzt er mit dem Cardinallegat Peter Caputius auf dem Concil zu Woringen, bekundet am 30. Sept. des folgenden Jahres die zwischen ihm und dem Erzbischof von Köln (welfischerseits) und dem Pfalzgrafen von Rhein kaiserlicherseits gemachte Sühne, durch welche die Erzbischöfe in alle die Gewer „wie zur Zeit des Pfalzgrafen Heinrich“ wiedereingesetzt werden; im Juli 1250 steht A. im Heere König Wilhelms von Holland dem König Konrad bei Mainz gegenüber, zu Ostern 1251 begleitet er denselben an den päpstl. Hof nach Lyon, wo ihn Innocenz IV. höchst ehrenvoll aufnahm. Sechs Jahre später treffen wir ihn (Neujahr 1257) zu Frankfurt, wo er mit dem Herzog von Sachsen und dem Machtboten von Böhmen wegen Bestimmung eines Wahltages verhandelt, während mehrere andere mit Waffenmacht erschienene und darum in die Stadt nicht eingelassene Fürsten Richard von Cornwallis zum römischen König erwählen. A. hat, wie es scheint, das von dem Engländer gebotene Geld (die Gesta sagen, es seien 15000 Pfd. Sterling gewesen, quae quantitas pecuniae, ut tunc referebatur a multis, fortassis totam Romanam curiam commovisset!) zurückgewiesen und vielleicht, wie Ptolemäus v. Lucca (XXII. c. 5. bei Muratori, Script. rer. Ital. XI. col. 1149) und das Chronic. Salisber. (Pez, Script. Austr. I. 365) erzählen, auf Anweisung des Papstes gehandelt. Daß er von Cornwallis Gold gefordert und nicht erhalten habe, wie Thomas Wikes (Gale, Script. Angl. II. 21) behauptet, ist nicht erwiesen; doch muß man zugeben, daß die von seinem eigenen Domcapitel gegen A. erhobenen Anklagen (s. u.) einer solchen Verdächtigung wol Raum geben. –

Am Palmsonntag 1257 wählte A. für sich und in Vollmacht des Königs von Böhmen, des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg zu Frankfurt den König Alfonso von Castilien zum römischen König, eine Wahl, die ihn sofort in den Kampf mit dem Erzb. Gerhard von Mainz brachte; am 9. Mai wurden Triers Truppen, welche die Königspfalz belagerten, zu Boppard von den Mainzern geschlagen – zur großen Freude Richards, dessen Schreiben an seinen Neffen, den Erstgebornen des Königs v. England, über diesen Vorfall wir noch besitzen (vgl. Gebauer „Leb. Richard’s“ 338 aus Rymer). – Die Regesten Arnold’s (Görtz, Regesten d. Eb. v. Tr. S. 44–50) bezeugen eine rege Thätigkeit für Klosterstiftungen (das Frauenkloster St. Agneten in Trier wurde von ihm gegründet, Marienberg bei Boppard dotirt), und die Gesten bemerken, mit seinen „Kirchen“ d. h. also mit Stiftern und Klöstern habe er stets in Frieden gelebt. Damit stimmt aber der Streit nicht, den er seit 1257 mit dem Domcapitel, dem Simens- [581] und Paulinsstift zu Trier hatte. Bemerkenswerth ist, daß diese Stifte dem Erzbischof in einem unter dem 10. Febr. 1257 an ihn gerichteten und in der Domkirche verlesenen Mahnschreiben vorwerfen, daß er nicht in Trier, sondern in Ehrenbreitstein residire, daß er die Einkünfte der Stifte vorenthalte und an sich reiße, daß er ungerechtes Gut von Prälaten und Geistlichen genommen, die Stadt Trier maßlos bedrücke, die Diöcesansynode nicht versammele und anhöre und die kirchliche Ordnung durch Nichtbeachtung der Jurisdiction der Archidiakonen verwirre. Ueber all’ diese Dinge schweigen sowol die Gesten (ed. Wyttenbach I. 340) wie später Brower und Masen in ihren Annalen (II. 136 ff.); nur das geben jene zu, daß A. sich bei Besetzung der Archidiakonate des Nepotismus schuldig gemacht habe (omnes archidiaconi, quos ipse instituit … ipsius erant consanguinei et amici). Erst Hontheim wagte es (Hist. dipl. I. 758) durch Publication jenes domcapitularischen Mahnschreibens die ungerechte absolutistische Politik dieses Hauptvertreters des damaligen Welfenthums an den Tag zu legen. Zu übersehen ist auch nicht, daß Arnold’s Devotion gegen den römischen Stuhl da aufhörte, wo sein Vortheil es forderte. So lehnte er sich sehr entschieden gegen die Ernennung des Eb. von Köln zum apostolischen Legaten auf (quia per hoc libertati Trevirensis ecclesiae derogari audebatur; Gesta a. a. O. S. 335). – A. starb im Nov. 1259 in Montabaur, von wo sein Leichnam nach Trier gebracht und in der Agnetenkirche beigesetzt wurde. Unter ihm lebten und wirkten die h. Yolantha, Tochter des Grafen v. Vianden (s. d.), und die h. Gertrud, Aebtissin v. Altenberg, die Tochter der h. Elisabeth v. Thüringen (s. d.). Auch fällt in den Anfang seiner Regierung die Vollendung der herrlichen Liebfrauenkirche (1227–1243?) und der 1245 eingeweihten, 1673 von den Franzosen niedergebrannten St. Maximiner Kirche – also die Blüthezeit kirchlicher Kunst in Trier. Damals fing man auch im Trierschen an, sich bei Aufnahme amtlicher Verhandlungen der deutschen Sprache zu bedienen. (Vgl. Marx, Erzstift Trier I. 138 A.).