ADB:Jagow, Gustav von
[661] der Krone am 11. März aufgelöst war, traten die Mitglieder des seit 6. Nov. 1858 im Amte befindlich gewesenen ersten und liberalen Ministeriums des Prinz-Regenten von Preußen, des sog. „Ministeriums der neuen Aera“, v. Auerswald, v. Patow, v. Bernuth und Graf Schwerin-Putzar, am 17. März zurück. An ihre Stellen wurden Graf Itzenplitz, Mühler, Graf Lippe und v. J. zu Mitgliedern des seit 11. März vom Prinzen Adolf v. Hohenlohe-Ingelfingen präsidirten preußischen Staatsministeriums ernannt, in welchem v. J. als Nachfolger des Grafen Schwerin das Innere übernahm. Die Hauptaufgabe dieses Staatsministeriums (Stern-Ztg. Nr. 133) bestand in der entschiedenen Vertretung des Heeresreformplans, dessen Durchführung vom Prinz-Regenten schon am 8. Nov. 1858, bald nach Uebernahme der Regentschaft, und dann in seinen die zweite Session der fünften Legislaturperiode eröffnenden und schließenden Thronreden vom 12. Jan. und 23. Mai 1860, auch in der Thronrede vom 14. Jan. 1861 als nothwendig bezeichnet, und welcher am 5. Mai 1860 wegen Aussichtslosigkeit der Zustimmung des Landtags vorläufig zurückgezogen wurde, worauf es zu einer vorläufig die erhöhte Streitbarkeit des Heeres bewirkenden Vereinbarung gekommen war. Den am 28. April bezw. 6. Mai 1862 vorzunehmenden Neuwahlen zum Abgeordnetenhause wurde daher mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf jenes Provisoriums und die damit wieder stärker hervortretende Frage einer endgültigen Neuordnung des Militärwesens von allen Seiten die größte Bedeutung beigelegt, König Wilhelm richtete am 19. März an das neue Staatsministerium einen Erlaß, in welchem er es beauftragte, den Wählern über die Grundsätze seiner Regierung unzweideutigen Aufschluß zu ertheilen. Infolge dessen erließ v. J. am 22. März 1862 ein Rundschreiben an die Provinzialregierungen, in welchem er den Standpunkt, den die Staatsregierung den Wahlen gegenüber einnehme, ausführlich bezeichnete. Unter Verwahrung gegen die Absicht, die gesetzliche Wahlfreiheit beschränken zu wollen, nahm er die Mitwirkung aller Behörden und Beamten in Anspruch, damit den Wählern durch Ertheilung des Aufschlusses „die Möglichkeit einer sachgemäßen Ausübung ihres Wahlrechts gewährt werde“. Wenn die Grundsätze der Regierung überall zum klaren Verständniß gebracht und „namentlich allen Mißdeutungen und Entstellungen entgegen getreten würde, welche das unbefangene Urtheil irre zu leiten geeignet sind“, so bürge der loyale und conservative Sinn der großen Mehrheit der Bevölkerung dafür, daß die Mehrheit der Wähler treu zur Regierung halten werde, welche entschlossen sei, „bei der weiteren Ausführung der Verfassung in Gesetzgebung und Verwaltung von freisinnigen Grundsätzen auszugehen“. Die Regierung werde nicht zugeben, daß „der Kraft des königlichen Regiments zu Gunsten einer sog. parlamentarischen Regierung Abbruch geschehe“; es sei Aufgabe der Regierungsorgane, „der demokratischen Partei, mag sie nun offen diesen Namen führen oder als sog. Fortschrittspartei auftreten, bei den Wahlen überall entgegen zu wirken“. Es bezog sich dies besonders auf den vom Centralwahlcomité der Fortschrittspartei in Berlin am 14. März 1862 erlassenen Aufruf, in welchem es hieß, die Regierung wolle durch die neue Militäreinrichtung die wirthschaftlichen Kräfte des Landes übermäßig spannen und entschädige nicht einmal durch die Erfolge einer volksthümlichen und nationalen Politik. Der Erlaß v. Jagow’s wurde von den oppositionellen Parteien als unstatthafte Beeinflussung der Wahlen aufs lebhafteste angegriffen. Jenes Comité sagte in einem Aufrufe vom 26. März, es scheine nicht wohlgethan, die Abgeordneten nach ihrer politischen Gesinnung in Wohl- und Uebelmeinende zu scheiden, und die liberale Mehrheit des Abgeordnetenhauses des am 19. Mai 1862 eröffneten Landtags gab in einer Adresse an den König ihrem Mißtrauen gegen die Minister scharfen Ausdruck, insbesondere tadelte sie die Art der Ausführung des [662] königlichen Erlaßes vom 19. März. Der König gab jedoch seine volle Uebereinstimmung mit den Ministern zu erkennen. Im weiteren Verlaufe des Militärconflicts war v. J. zu keiner hervorragenden Thätigkeit berufen. Nachdem der am 23. Sept. an die Spitze des Staatsministeriums getretene Herr v. Bismarck-Schönhausen in seiner Rede vom 13. Oct. zum Landtagsschlusse die aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses sich ergebende Nothwendigkeit einer budgetlosen Regierung festgestellt hatte, trat v. J. am 9. Dec. 1862 vom Ministerium des Innern zurück, welches vom Grafen Albr. Fr. v. Eulenburg übernommen wurde. v. J. wurde 1863 mit dem Titel eines Wirkl. Geh. Raths zum Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg ernannt, in welcher Stellung er sich durch pflichttreue Amtsführung sehr beliebt machte. Dem Reichstage gehörte er seit 1867 ununterbrochen als Vertreter des Kreises Westpriegnitz und als Mitglied der conservativen Partei an. Er starb in der Nacht zum 2. Febr. 1879 zu Potsdam am Herzschlage. Nach einer am 5. Febr. dort gehaltenen Trauerfeierlichkeit fand am 7. die Beisetzung auf dem Familiengute Dallmin statt. Dem Andenken an ihn gab der Communallandtag der Kurmark am 15. Jan. 1880 ehrenvollen Ausdruck.
Jagow: Gustav Wilhelm v. J., preußischer Staatsmann, geb. am 7. Sept. 1813, † am 1.–2. Febr. 1879 zu Potsdam, bekleidete nur kurze Zeit, aber in einem für die Geschichte Preußens wichtigen Momente eine der einflußreichsten Stellen. Er studirte zu Berlin und München die Rechte, wurde 1842 Regierungsassessor in Coblenz, war von 1846–1861 Landrath des Kreises Kreuznach, vertrat den Wahlbezirk Kreuznach-Simmern-St. Goar von 1849 bis 1852 in der zweiten preußischen Kammer, in welcher er dem vom Oberlandesgerichts-Präsidenten Wentzel aus Ratibor geführten Centrum angehörte, und von 1855–1858 im preußischen Abgeordnetenhause, als Mitglied der zur Rechten gehörenden Fraction v. Arnim-Neustettin. 1861 wurde er Polizeipräsident in Breslau. Nachdem das Abgeordnetenhaus am 6. März 1862 den Hagen’schen Antrag auf eine überhaupt und schon für jenes Jahr zu bewirkende Specialisirung des Staatshaushaltsetats angenommen und wegen des von der Regierung hierin erblickten Bestrebens nach Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Stellung- Die innere Politik der preußischen Regierung von 1862–1866 (Berlin 1866); Parisius, Deutschlands politische Parteien. Bd. 1. (Berlin 1878.)