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ADB:Auerswald, Rudolf von

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Artikel „Auerswald, Rudolf von“ von Richard von Bardeleben in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 651–654, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Auerswald,_Rudolf_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:24 Uhr UTC)
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Auerswald: Rudolf von A., der zweite Sohn des Oberpräsidenten und Landhofmeisters v. Auerswald wurde geboren 1. Sept. 1795 in Marienwerder, wo sein Vater als Kammerpräsident an der Spitze des Regierungscollegiums stand, † 1866. A. brachte seine Jugendjahre in Königsberg zu, wohin sein Vater 1802 – als Oberpräsident von Ostpreußen – versetzt wurde, und trat, bald nachdem er sein Universitätsexamen gemacht hatte, in das 1. Leibhusaren-Regiment ein, in welchem er mit dem Armeecorps des General York den Feldzug von 1812 in Kurland und Livland mitmachte, und ebenso auch die Feldzüge von 1813, 14 und 15, in denen er sich das eiserne Kreuz erwarb. Nach dem Frieden wurde er dem 6. Ulanen-Regiment aggregirt, wurde Premier-Lieutenant und kam als Adjutant zur 13. Cavalleriebrigade, welche General v. Lützow commandirte, nach Münster. Im April 1820 wurde er Rittmeister und nahm Anfang 1821 seinen Abschied.

Er hatte sich schon 1817 mit einer Cousine – der Gräfin Adele Dohna aus dem Hause Lauck – verheirathet, kaufte sich nach seinem Austritt aus dem Heere in Ostpreußen, im Kreise Heiligenbeil, an und wurde 1824 Landrath dieses Kreises, welchem Posten er bis 1834 vorstand. Nachdem er ihn niedergelegt hatte, wurde er 1835 von der preußischen Landschaft zum General-Landschafts-Rath gewählt und bekleidete diese Functionen bis 1842. Inzwischen war er auch 1838 zum Oberbürgermeister der Stadt Königsberg ernannt worden, in welcher Stellung er gleichfalls bis 1842 verblieb. Noch während seiner Amtsführung als Landrath von dem Alt-Brandenburger Kreise als Abgeordneter der Ritterschaft in den Provinziallandtag der Provinz Preußen gewählt, nahm er in demselben bald eine einflußreiche Stellung ein, fungirte während mehrerer Sessionen als Stellvertreter des Landtagsmarschalls und trug 1840 in dem Königsberger Huldigungslandtage, als einer der politischen Leiter desselben wesentlich zu dem berühmten Beschlusse bei, der die Krone um die Gewährung der 1815 von Friedrich Wilhelm verheißenen reichsständischen Vertretung ersuchte und damit den Anstoß zu der liberalen Bewegung in Preußen gab.

[652] v. A. schied jedoch schon zwei Jahre darauf – im Sommer 1842 – aus seiner ständischen Wirksamkeit, so wie aus den in seiner heimathlichen Provinz von ihm bekleideten Stellungen, aus und nahm den ihm von der Staatsregierung angetragenen Posten eines Regierungspräsidenten in Trier an, wo er fast 6 Jahre verblieb und sich durch die umsichtige und humane Führung der Verwaltung eine seltene Beliebtheit nicht blos in jenem Regierungsbezirke, sondern selbst über denselben hinaus in der ganzen Rheinprovinz erwarb.

Gleich nach der Märzrevolution kehrte er unter dem Ministerium Camphausen, als Oberpräsident der Provinz Preußen, nach Königsberg zurück, verließ aber diese Stellung schon wenige Monate darauf, Ende Juni nach dem Rücktritt des ersten Märzministeriums, und übernahm in dem Ministerium, welches jenem folgte, den Vorsitz und zugleich das auswärtige Departement. Seine Verwaltung behauptete sich jedoch inmitten der von allen Seiten einstürmenden Schwierigkeiten kaum ein Vierteljahr; sie wurde durch den bekannten Beschluß der Nationalversammlung vom 7. September, der das Einschreiten gegen die reactionären Elemente in der Armee verlangte, gestürzt. A. wurde nach seinem Rücktritt wieder zum Oberpräsidenten der Provinz Preußen ernannt, welche Stelle inzwischen unbesetzt geblieben war. Als nach der Auflösung der Nationalversammlung und Octroyirung der Verfassung zur Revision der letzteren die neugewählten beiden Kammern zusammentraten, kehrte er als Abgeordneter der ersten Kammer nach Berlin zurück und wurde zum Präsidenten derselben gewählt, welches Amt er auch in der folgenden Session, die vom August 1849 bis in den Februar 1850 währte, bekleidete. Er nahm darauf am Erfurter Parlament als Mitglied des Staatenhauses Theil und führte auch in dem letzteren den Vorsitz. Am Schluß dieser mit nur geringen Unterbrechungen fast fünfzehn Monate währenden parlamentarischen Thätigkeit vertauschte er die Oberpräsidentur der Provinz Preußen mit der Rheinprovinz und hielt sich während einiger Jahre vom parlamentarischen Leben fern. Die Verwaltung des Rheinlandes, in welchem ihm das Vertrauen und die Sympathien der dortigen Bevölkerung in reichem Maße entgegenkamen, führte er jedoch kaum ein Jahr. Als nach dem Tode des Grafen Brandenburg und dem Schiffbruch der deutschen Politik Preußens, welchen der Olmützer Vertrag besiegelte, auch im Innern unter dem Ministerium Manteuffel-Westphalen die Reaction völlig die Oberhand gewann, und im Frühjahr 1851 die Reactivirung der Provinziallandtage erfolgte, wurde A. in Folge einer an das Ministerium gerichteten Denkschrift, in der er seine Bedenken gegen diese Maßregel entwickelte, zur Disposition gestellt. Länger als zwei Jahre enthielt er sich jetzt jeder thätigen Betheiligung an den öffentlichen Angelegenheiten und verwendete diese Zeit zu größeren Reisen, die ihn zuerst nach Paris, dann nach Algier und Tunis und über Malta und Sicilien durch ganz Italien führten. Erst gegen Ende des Jahres 1853 nahm er wieder ein Mandat für das Haus der Abgeordneten an und wurde bald eines der leitenden Mitglieder der liberalen Opposition, obwol er nur in seltenen Fällen die Tribüne betrat. Diese einflußreiche Stellung verdankte er theils seiner bedeutenden und in ungewöhnlichem Grade gewinnenden Persönlichkeit, theils seinen nahen Beziehungen zum Erben des Thrones, dessen volles Vertrauen er genoß. Sein für die liberale Partei wichtiges und folgenreiches Verhältniß zum Prinzen von Preußen führte in seinen ersten Anknüpfungen bis auf die Knabenzeit Auerswald’s zurück, während welcher einige Jahre hindurch die königliche Familie nach dem Tilsiter Frieden ihren Aufenthalt in Königsberg nahm und die damals noch im Jugendalter stehenden Prinzen und Prinzessinnen des königlichen Hauses in häufigem Verkehr mit den Kindern des Oberpräsidenten v. Auerswald standen. Als der Prinz von Preußen im Herbst 1857 in Folge der schweren Erkrankung Friedrich [653] Wilhelms IV. zuerst nur als Stellvertreter des Königs die Zügel der Regierung ergriff, blieb er in diesem engen Verkehr mit A., und sobald er ein Jahr darauf als Regent die volle Regierungsgewalt in die Hand nahm, erfolgte die politische Krisis, welche das Ministerium Manteuffel zum Rücktritt nöthigte. Die oberste Leitung der darauf folgenden Verwaltung, die unter dem Namen des Ministeriums der „neuen Aera“ bekannt geworden ist, wurde zwar dem Fürsten v. Hohenzollern-Sigmaringen übertragen; v. A. trat demselben nur als Staatsminister ohne Portefeuille bei. Er wurde jedoch mit der Stellvertretung des Vorsitzenden betraut und galt in der öffentlichen Meinung als die Seele des Ministeriums, obwol er eben so selten, wie früher als Abgeordneter, zur Vertretung der Politik desselben das Wort ergriff. Dem Ministerium Hohenzollern kamen bei seiner Ernennung die weitgehendsten Erwartungen der liberalen Partei und der von ihr beherrschten Stimmung des Volkes entgegen. Man hoffte zuversichtlich von ihm die schnelle und gründliche Heilung aller durch die lange Reactionszeit verursachten Leiden und Schäden, ohne sich darüber klar zu werden, mit wie großen Schwierigkeiten die neue Verwaltung zu ringen hatte. Das Beamtenthum war zum großen Theil noch dem gestürzten Systeme ergeben und gab den Maßregeln der Nachfolger desselben nur eine lässige oder widerwillige Unterstützung, welche deren beabsichtigte Wirkung häufig lähmte oder geradezu annullirte. Am Hofe wurde die „neue Aera“ durch einflußreiche Factoren unausgesetzt bekämpft und behindert, und die hartnäckige Opposition der feudalen Mehrheit des Herrenhauses legte sie fast brach auf dem Felde der Gesetzgebung. Es konnte unter solchen Umständen nicht fehlen, daß die hochgespannten Erwartungen des Landes nach und nach einer immer tieferen Enttäuschung Platz machten, und daß man bald selbst das unbestreitbare Verdienst des Ministeriums Hohenzollern, den Bruch mit dem zehn Jahre lang geübten Systeme der Willkür und die Rückkehr zu den besseren Traditionen der preußischen Verwaltung, zu unterschätzen begann. In diese schon sichtlich herabgehende Stimmung des Landes fiel nun im Beginn des Jahres 1860 die Einbringung der thatsächlich mit der durch den österreichisch-französischen Krieg veranlaßten Mobilmachung schon der Hauptsache nach ins Werk gesetzten Heeresorganisation vor den Landtag, und dieselbe wurde bald zum Anlaß tiefer Verstimmungen zwischen dem Ministerium und seiner eigenen Partei. v. A., der nur selten im Landtage zur Vertheidigung der Politik des Ministeriums eintrat, wendete desto größere Anstrengung in seinem Verkehr mit den parlamentarischen Parteien und ihren Leitern zur erfolgreichen Durchführung der Regierungspolitik auf, und dadurch, wie durch seine Beziehungen zum Prinz-Regenten, fiel ihm, obwol er kein bestimmtes Departement verwaltete, gerade die aufreibendste Thätigkeit in den wichtigsten Fragen zu. Namentlich für die Durchsetzung der Heeresorganisation, von deren unabweislicher Nothwendigkeit er tief durchdrungen war, setzte er seine ganze Kraft ein. Es gelang ihm jedoch nicht, mit der gemäßigt liberalen Mehrheit des gleich nach dem Amtsantritt des Ministeriums Hohenzollern im November 1858 gewählten Abgeordnetenhauses die Heeresorganisation zu einem gesetzlichen Abschluß zu bringen. Die ganze Angelegenheit blieb in dem Stadium eines noch dazu unklaren Provisoriums und gab bei den Ende 1861 stattfindenden Neuwahlen den Anlaß zur völligen Sprengung der altliberalen Partei, auf deren Unterstützung die Existenz des Ministeriums beruhte. Die Majorität der neuen Kammer war von einer viel schärferen politischen Färbung und stürzte sehr bald – März 1862 – das Ministerium – vielleicht ohne es selbst zu wollen – durch einen an sich nicht einmal wichtigen Beschluß in Betreff der Einrichtung des Budgets. v. A., der bereits seit dem Beginn des Jahres schwer erkrankt und seit Kurzem erst Reconvalescent war, trat jetzt mit dem größten [654] Theil seiner Collegen zurück; waren auch die Hoffnungen, mit denen er das Staatsruder ergriffen hatte, nicht in Erfüllung gegangen, so hinterließ doch das Ministerium, in dem er eine hervorragende Wirksamkeit geübt hatte, ein ehrenvolles Andenken, durch das, was es trotz so vieler Hindernisse geleistet, und durch die Lauterkeit seiner Absichten, wie seiner Maßregeln. Er zog sich jetzt gänzlich von dem Felde politischer Thätigkeit zurück und lehnte ein ihm angebotenes Mandat zum Abgeordnetenhause unter Berufung auf seine angegriffene Gesundheit ab. Vielfache Beweise der königlichen Gunst wurden ihm auch in seiner Zurückgezogenheit zu Theil, unter anderem die Ernennung zum Oberburggrafen von Marienburg, eine für ihn gestiftete hohe Hofcharge, die mit der Aussicht über das berühmte ehemalige Hochmeisterschloß verbunden war. v. A. erholte sich bald von seiner Krankheit und verlebte in Berlin, im Sommer auf Reisen, noch drei ungetrübte Jahre. Im Laufe des Sommers 1865 traten aber bedrohliche Anzeichen eines wol schon längere Zeit latenten Herzleidens auf und bildeten sich bald zu einer Herzbeutelwassersucht aus, die ihn am 15. Januar 1866 in Berlin im 71. Jahre seines Lebens hinraffte. Seine Gattin war ihm schon im August des Jahres 1859 vorangegangen.