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ADB:Jaczo I.

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Artikel „Jaczo von Salzwedel“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 633–636, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jaczo_I.&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:41 Uhr UTC)
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Jaczo von Salzwedel, Graf von Gützkow seit dem J. 1233, gestorben ca. 1248, stammte aus einem altmärkischen Geschlecht, welches seit 1145 unter den Vasallen Albrechts des Bären eine hervorragende Stellung einnahm, und von den Ministerialen, den Vögten von Salzwedel, zu unterscheiden ist. Er war ein Sohn Friedrichs II. von Salzwedel, welcher in den J. 1181–1207 daselbst die Würde eines Edelvogts bekleidete, und wahrscheinlich mit einer Tochter des Wendenfürsten Jaczo von Copenik (s. o.) vermählt war, sowie nach Klempin’s Annahme ein Enkel Konrads I. und Urenkel Friedrichs I., welche von 1145–60 in der Umgebung Albrechts des Bären verweilten. Friedrich II. hinterließ vier Söhne: Friedrich III., welcher dem Vater in der Würde des Edelvogts folgte, Konrad II., welcher 1211 Domherr in Magdeburg wurde, J. I. und Heinrich. J. I. übernahm nach dem Tode seines Bruders Friedrichs III., dessen minorenner Sohn Friedrich später in den Tempelorden trat, anfangs das Amt seines Vaters und begleitete in gleicher Weise, wie seine Vorfahren, die Fürsten des askanischen Hauses auf ihren Kriegszügen und Versammlungstagen. Schon im J. 1212 sehen wir ihn und seine Brüder bei dem Bündnisse, welches Kaiser Otto IV. mit dem Markgrafen Albert zu Weissensee in Thüringen (apud Wicense in castris) gegen Dänemark und die wendischen Völker schloß, als Zeugen, in gleicher Eigenschaft auch bei der Schlichtung eines Streites zwischen dem Markgrafen von Meißen und dem Abt von Pegau, welchen die Bischöfe von Magdeburg, Naumburg und Merseburg 1218 im Auftrage Friedrichs III. übernahmen, sowie bei der Schenkung, welche 1222 Graf Albert von Holstein an das Nonnenkloster Preetz in Wittenburg (in Mecklenburg) vollzog. endlich auch 1232 bei der Schenkung des Markgrafen Johann von Brandenburg an das Nonnenkloster Neuendorf bei Gardelegen, bei welcher auch Walter von Arnstein, der Schwager des Herzogs Wartislaws III. von Pommern, gegenwärtig war. Letzterer Umstand, sowie die nahe Verbindung, [634] welche zwischen seinem Großvater J. von Copnik und dem pommerschen Herzogshause seit 1157 bestand, erklären seine im Jahr 1233 erfolgte Uebersiedelung von Salzwedel und der Altmark in die Grafschaft Gützkow. Dieser Theil des Herzogthum Pommern stand zuvor unter der Herrschaft einer Seitenlinie des herzoglichen Hauses, welche von ihrem Stammvater Swantibor, der, nach der Annahme von Quandt und Klempin, ein Bruder von Wartislaw I. († 1136) und Ratibor I. († 1156) sein mochte, den Beinamen Swantiboriz erhielt, und wird, durch die Entscheidung des Königs Kanut VI. von Dänemark (1194) über die Grenzstreitigkeiten zwischen Pommern und Rügen, in seinem Umfange dahin bestimmt, daß derselbe nördlich von der Peene sich bis Greifswald und Wusterhusen ausdehnte und auch die Herrschaft Lositz umfaßte, und südlich von jenem Flusse das Land Meseritz (Mizeres) von Jarmen bis Liepe in sich schloß. Die Herrschaft Lositz wurde jedoch ca. 1236 der Grafschaft Gützkow, in Folge der brandenburgisch-dänischen Kriege, entfremdet und ging zuerst an Dethlev von Gadebusch (s. d.) als selbständige dynastische Herrschaft, und nach dem Aussterben seines Geschlechts an die Fürsten von Rügen über. In Gützkow führte nun von 1212–33 ein Enkel Wartislaw II., Swantiboriz († 1196), und Sohn von Bartholomäus, der auf einem Kreuzzuge 1219–35 in Gefangenschaft gerieth, und welcher von dem Großvater den Namen Wartislaw empfing, die Herrschaft, und bekleidete auch seit 1228 die Würde eines Burggrafen (castellanus) in Stettin. Derselbe war mit Dobroslawa, einer Tochter des Herzogs Bogislaw II. († 1220) aus seiner Ehe mit Mestwins I. von Pomerellen Tochter Miroslawa, vermählt, blieb jedoch ohne Nachkommen. Als nun J. von Salzwedel, vielleicht durch Walther von Arnsteins Vermittelung, nach Wartislaws, des Bartholomäus Sohnes, Tode im Januar 1233, dessen Wittwe Dobroslawa kennen lernte, so warb er, obwol schon über 50 Jahre alt, um deren Hand, und erhielt die Zusage wahrscheinlich am 18. Mai 1233, als dieselbe mit ihrer Mutter, Miroslawa, und ihrem Bruder, Herzog Barnim I. im Kloster Grobe auf Usedom, bei einer Schenkung des Dorfes Bugewitz an jenes, gegenwärtig war. Obwol er in der Folge am 7. October 1233 in Gemeinschaft mit seinem Bruder Konrad, und am 17. April 1235 noch in Salzwedel verweilte, und noch October 1235 „advocatus“ genannt ist, so zog er sich doch später anscheinend von jenem Wirkungskreise zurück, und wird in märkischen Urkunden nicht mehr erwähnt. Seine Verbindung mit dem neuen Vaterlande, in welchem er als Nachfolger Wartislaw’s in der Herrschaft Gützkow ein größeres Gebiet verwaltete, wurde eine noch innigere, als im October der Bischof Konrad II. von Cammin, ein Bruder des Bartholomäus und Oheim von Wartislaw und Dobroslawa starb. J. bot nun ohne Zweifel seinen ganzen Einfluß in Pommern und in der Mark dazu auf, seinem Bruder Konrad, dem Domherrn zu Magdeburg, die Nachfolge im Bisthum Cammin zu verschaffen, welche auch am Schluß des J. 1233 die päpstliche Bestätigung erhielt. Im Anfange seiner bischöflichen Regierung sah sich Konrad III. in die Grenzstreitigkeiten verwickelt, welche durch die brandenburgisch-dänischen Kriege zwischen Pommern und Mecklenburg entstanden, in Folge welcher die Grenzen Mecklenburgs und des Bisthums Schwerin über Gützkow bis Wolgast ausgedehnt wurden, bis ein günstigeres Geschick ca. 1250 dieselben wieder erweiterte, und das ganze Land südlich vom Ryckflusse, mit Ausnahme der Herrschaft Lositz wieder unter pommersche Hoheit und zum Bisthum Cammin zurückführte. Der Ernst der Zeit mochte aber bewirken, daß Bischof Konrad III. am 12. Novbr. 1237, während seiner Anwesenheit im Kloster Stolpe bei Anklam, dort schon bei Lebzeiten für sich und seinen Bruder J. eine Seelenmesse stiftete, ein Umstand, welcher frühere Historiker den Tod des letzteren schon in das J. 1237 [635] setzen läßt. Sie lebten jedoch beide noch mehrere Jahre, Bischof Konrad III. bis zum 20. September 1241, und J. bis zum J. 1248. Letzterer wirkte auch noch mit Eifer für das Emporblühen der im Norden der Grafschaft Gützkow angelegten, 1241 zu einem Marktflecken erweiterten, und 1250 mit Lübischem Recht bewidmeten Stadt Greifswald, in welcher er 1242 ein Franziskanerkloster begründete. Dieser Orden (fratres minores) war aus Westfalen 1240 nach Stettin gekommen, und hatte dort ein Kloster mit einer dem St. Johannes gewidmeten Kirche erbaut. Die Kunde über die segensreiche Wirksamkeit, welche die Mönche in der pommerschen Hauptstadt entfalteten, mochte J. und seine Gemahlin Dobroslawa bewegen, einen Theil derselben nach Greifswald zu berufen, um dort in dem neu gebildeten Gemeindewesen eine gleiche Thätigkeit zu üben. Er schenkte ihnen einen Bauplatz von größerem Umfange in der Nähe der Marienkirche, auf welchem sie eine den Aposteln Petrus und Paulus geweihte Kirche errichteten, die mit ihrer nördlichen Seite an der Mühlenstraße lag, wo sich jetzt das Schulgebäude befindet, während sich die Kreuzgänge, der Convent und die noch erhaltene Wohnung des Guardians nach Süden bis zu der im J. 1264 erbauten Stadtmauer erstreckten. Im Chore dieser Kirche fanden J. und seine Gemahlin, vielleicht auch sein Bruder, Bischof Konrad III., in einem Erbbegräbnisse ihre Ruhestätte, in welcher auch ihre Nachkommen bestattet wurden. Aus ihrer Ehe stammen nämlich drei Söhne, Johannes I., Konrad III. und Jaczo II. Von diesen stand der älteste ca. 1234 geborene Sohn Johannes I. im J. 1249 unter der Vormundschaft seiner Mutter Dobroslawa; zu welcher Zeit beide einen Vergleich mit dem Kloster Eldena über den zwischen letzterem und Gützkow belegenen Wald schlossen, bei dem auch der jüngere Sohn, Konrad III., als Zeuge gegenwärtig war. Johann scheint jung und unvermählt gestorben zu sein, da er nach 1257 nicht mehr genannt wird, während Konrad III., in Gemeinschaft mit seinem Sohne Verenbert, und sein Bruder Jaczo II. (geb. 1244) in den Urkunden bis zum J. 1284 vorkommen und als Grafen von Gützkow (comites) bezeichnet werden. Nach Konrads III. Tode führte Jaczo II. allein die Herrschaft und war als mächtigster Vasall der pommerschen Herzoge bei der Theilung des Landes zwischen Bogislaw IV. und Otto I. in die Linien Wolgast und Stettin am 12. Juli 1295 der erste Schiedsrichter und Beistand für Otto I. Durch seine Vermählung mit Cecislawa von Putbus, einer Tochter Stoislaws II. (Urenkel Stoislaws I., eines Bruders der beiden ersten christlichen Fürsten von Rügen, Tezlaws und Jaromars I.), welche schon 1249 in frühester Jugend, da Jaczo 5 und Cecislawa 2 Jahre zählte, vollzogen wurde, erhielt er einen Theil des Landes Streye auf Rügen als Mitgift, und vertrat auch die Ansprüche seiner Gattin an die Halbinsel Mönchgut auf Rügen (Reddevitz), in Gemeinschaft mit seinen Schwägern aus dem Hause Putbus, indem er solche mit ihnen dem Kloster Eldena für 1100 Mark im J. 1295 überließ. Aus der Ehe von Jaczo II. und Cecislawa von Putbus stammen ferner Jaczo III., vermählt mit einer Tochter des mecklenburgischen Fürsten Johann von Werle, welcher mit seinem Bruder Johann II. von 1297 bis 1303 die Herrschaft in der Grafschaft Gützkow gemeinschaftlich führte, und Johann II., vermählt mit Margaretha, einer Tochter des Herzogs Barnim I. von Pommern († 1278), die sich, da ihr Gatte ca. 1317 verstarb, in zweiter Ehe mit Lorenz Jonque, Drost des Reichs Dänemark, wieder verheirathete. Aus der Ehe von Jaczo III. mit der Werleschen Fürstin stammen die Grafen Nikolaus und Bernhard von Gützkow, von denen der erste seinen Vornamen von seinem mütterlichen Großvater, Nikolaus von Werle, empfing. Diese Abstammung mochte es bewirken, daß in dem großen Kriege von 1314–19 zwischen Dänemark, Schweden, Norwegen, Holstein, Mecklenburg, Rügen, sowie den welfischen [636] und sächsischen Fürsten auf der einen Seite, und dem Markgrafen Waldemar von Brandenburg, Pommern, Stralsund mit der pommerschen und rügischen Ritterschaft auf der anderen Seite, die beiden Grafen Nikolaus und Bernhard von Gützkow ihren Lehensherren, den pommerschen Herzogen Wartislaw IV. und Otto I., Absage thaten, und sich mit Rügen und Mecklenburg verbündeten. Als jedoch die Fehde durch den Templiner Frieden am 24. November 1317 beigelegt worden war, trat zwischen den pommerschen und gützkowschen Fürsten eine desto größere Eintracht hervor. Als nämlich Herzog Wartislaw IV. am 5. December 1319 zu Hohendorf ein höchstes Gericht zur Erhaltung des durch die langen Kriege gestörten Landfriedens einsetzte, ernannte er den Grafen Nikolaus von Gützkow zum Oberrichter und Vorsitzenden (judicem et capitaneum) desselben, mit welcher Würde er die eines Domherrn von Cammin vereinigte, bis er im J. 1322 verstarb. Aus der Ehe Johanns II. mit Margaretha von Pommern stammen drei Söhne, Jaczo IV., welcher am 7. September 1322 in der Heeresfolge des Grafen Gerhard des Großen von Holstein im Kampfe gegen die Ditmarsen bei Oldenwörde seinen Tod fand; sowie Johann III. der ältere und Johann IV. (Henning) der jüngere, über welche die Biographie des letzteren zu vergleichen ist.

Schwarz, Geschichte der Grafschaft Gützkow in dessen Geschichte d. pomm. Städte, 1755, S. 707–862. Fabricius, Urkunden zur Gesch. des Fürstenthums Rügen, II. S. 22–98. Cod. Pom. Dipl. S. Register S. 1055. Klempin, Pomm. Urkundenbuch, s. Register, S. 535, 546, 549, sowie die Exkurse, S. 260, 319. Barthold, Pomm. Geschichte, II. S. 385, III. 55, 150, 167. Stammtafeln des pommersch-rügischen Fürstenhauses und seiner Nebenlinien. Aus dem Nachlasse des Staatsarchivars Dr. Robert Klempin, zum Druck gegeben von Dr. G. v. Bülow, 1876, S. 5, 7, 16. Kasten, „Wo lag Mizerez?“ in den baltischen Studien, Jahrg. XXVIII. S. 314.