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ADB:Johann III. (Graf von Gützkow)

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Artikel „Johann III. und IV., Grafen von Gützkow“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 218–221, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_III._(Graf_von_G%C3%BCtzkow)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:43 Uhr UTC)
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Johann III. und IV., Grafen von Gützkow, waren die Söhne Johanns II. aus dessen Ehe mit Margaretha, einer Tochter des Herzogs Barnim I. von Pommern, und führten, nach dem Tode ihres Bruders Jaczo IV. und ihres Vetters Nikolaus im J. 1322, gemeinschaftlich die Regierung in der Grafschaft. J. IV., der jüngere oder Henning genannt, vermählte sich mit Mechtild, einer Tochter des Grafen Gunzelin V. von Schwerin, aus welcher [219] Ehe zwei Töchter, Elisabeth und Mechtild, sowie ein Sohn, Johann V., hervorgingen, welcher, ebenso wie sein Vater, mit dem Namen des Jüngeren und Henning bezeichnet wurde. Da demnach innerhalb der J. 1300–1359 vier Grafen von Gützkow desselben Namens auftreten, so erklärt es sich leicht, daß die Chroniken mehrere derselben, namentlich Johann V. mit seinem Oheim J. III. und diesen mit seinem Bruder J. IV. verwechselt haben. Diese Verwirrung wurde noch dadurch vergrößert, daß Kantzow’s Chronik, in ihren früheren Bearbeitungen, h. v. Böhmer, 1835, S. 91, und h. von v. Medem, 1841, S. 189, 203 ff., außer den genannten beiden Grafen auch die beiden rügischen Erbfolgekriege von 1326 und 1351 mit einander verschmolzen und verwechselt haben, während im vorigen Jahrhundert der bekannte Urkundenfälscher Pristaff durch eine untergeschobene Urkunde von 1352 den oben erwähnten Irrthümern eine scheinbare Stütze verlieh. Aus diesem Grunde erscheinen die Grafen von Gützkow in Barthold’s Pommerscher Geschichte, da er sich von Pristaff’s Fälschung täuschen ließ, in einem unrichtigen Lichte, während Fock in dem III. Theil seiner Rüg.-pomm. Gesch. sie nur oberflächlich erwähnt. Erst durch die von Kosegarten und Lisch veröffentlichten Urkunden sind wir im Stande, uns ein klares Bild von ihrem Leben zu entwerfen. – Zwischen den Brüdern J. III. und IV. und den Herzogen von Pommern bestand ein Streit über die Mitgift ihrer Mutter Margaretha, einer Schwester des Herzogs Bogislaw IV. († 1309), für welche letzterer dem Grafen Johann II. im J. 1303, entsprechend ihrem Werthe von 2500 M., die Güter Consages, Schlatkow, Groß- und Klein-Bünsow überließ. Sein Sohn Wartislaw IV. († 1326) scheint dieselben zurückgefordert und dadurch den Unwillen der Grafen erregt zu haben. Denn als nach des Herzogs Tode der erste rügische Erbfolgekrieg ausbrach, folgten diese nicht nur nicht ihrer Lehnspflicht, sondern unterstützten die Herzoge von Mecklenburg bei ihrem Einfalle in Pommern. Jedoch die Städte Stralsund, Greifswald, Anklam und Demmin, welche einmüthig die Rechte der verwittweten Herzogin Elisabeth und ihrer Söhne Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. an das Fürstenthum Rügen vertheidigten und durch den glänzenden Sieg bei Gribenow die Macht Mecklenburgs erheblich schwächten, wußten die Grafen von Gützkow mit dem pommerschen Herzogshause zu versöhnen; ihre Ansprüche an die ihnen als Pfand für die mütterliche Mitgift überlassenen Güter wurden befriedigt und in der Folge sühnten sie durch verdoppelte Tapferkeit den vorübergehenden Abfall von ihrer Lehnspflicht. In Gemeinschaft mit den Städten und dem Ritter Heinrich Maltzan zogen sie im Herbste des J. 1327 über Grimmen und Tribsees vor Barth, wo sich damals Herzog Heinrich von Mecklenburg aufhielt, und dehnten ihren Angriff sogar bis in das Nachbarland aus, bis sie im Frühling des J. 1328 mit den Bürgern von Demmin und Treptow einen so glänzenden Sieg bei Völschow in der Nähe von Demmin über die Mecklenburger erfochten, daß diese sich am 27. Juni 1328 zum Frieden von Brodersdorf bequemten, in welchem ihnen Barth, Grimmen und Tribsees gegen 31 000 M. auf 12 Jahre verpfändet wurden. – Nach dem ruhmvollen Abschluß des ersten rügischen Erbfolgekrieges betheiligten sich die Grafen von Gützkow mit gleicher Tapferkeit an dem Kampfe, welchen Herzog Barnim gegen den Markgrafen Ludwig von Brandenburg führte und stritten auch in der berühmten älteren Schlacht am Cremmerdamm am 1. August 1332, deren Glaubhaftigkeit Barthold bezweifelte, während ein Gedenkvers der Colbatzer Annalen Kantzow’s Bericht über jenen Kampf bestätigt. Bei diesen Feldzügen wurden sie von einem zahlreichen Kreise ritterlicher Vasallen unterstützt, unter denen die Geschlechter Behr, Heiden, Horn, Owstin und Winterfeld den ersten Rang und die meisten Güter besaßen, und ihnen durch ihre hervorragenden Mitglieder, als [220] Räthe, u. A. Lippolt Behr als Schloßhauptmann von Gützkow und sein Bruder Bernhard als Pleban der dortigen Kirche dienten. Die anhaltenden Fehden erschöpften jedoch die Mittel der Grafschaft, sodaß die Lehnsherren und Vasallen mehrere Güter, u. A. Sanz, Müssow und Güst an die Bürger von Greifswald in den J. 1334–51 veräußerten. Im Sommer des J. 1334 starb J. IV. der Jüngere im besten Lebensalter und bestimmte in seinem Testamente dem Kloster Eldena, in welchem er bestattet zu sein wünschte, die Einkünfte des Dorfes Weitenhagen zur Stiftung einer Messe für das Heil seiner Seele. Sein Bruder J. III. der Aeltere vollzog seinen letzten Willen, entsagte auch zu gleicher Zeit seinen Ansprüchen an das Land Strey auf Rügen zu Gunsten des Hauses Putbus, und führte sodann mit treuer Sorgfalt die Vormundschaft über seinen Brudersohn Johann V. und dessen Schwestern. Inzwischen verstrichen die 12 Jahre, nach deren Verlauf die Herzoge von Wolgast die Länder Barth, Grimmen und Tribsees für 31 000 M. einlösen sollten, und nachdem lange vergebliche Verhandlungen geführt und die von den Parteien gesuchte Vermittelung Dänemarks und Schwedens zwecklos geblieben war, entbrannte im October 1351 der zweite rügische Erbfolgekrieg. Herzog Barnim III. von Stettin, welcher während der ersten Fehde von 1326–29 weniger entschieden gegen Mecklenburg aufgetreten war, gehörte jetzt, durch die treulose Politik des Kaisers Karl IV. gereizt, zu dessen erbittertsten Gegnern. Der Kaiser, welcher gegen das Haus Baiern den Prätendenten Waldemar beschützte und Pommern gleich Mecklenburg auf seine Seite zu ziehen wünschte, hatte nämlich im J. 1348 im Zeitraume eines Monats, beide Parteien mit dem Fürstenthum Rügen belehnt, und dadurch den Ausbruch des Krieges beschleunigt. Die Mecklenburger zogen in drei Abtheilungen über die Grenze, Herzog Albrecht belagerte Barth, Nikolaus v. Werle wandte sich gegen Grimmen, während Claus Hahn Loitz zu überfallen beschloß. Gegen diesen, als den gefährlichsten Feind, richtete Herzog Barnim III. die Vertheidigung und bot gegen ihn auch die Gützkower Vasallen auf. Graf Johann V., der Neffe Johanns III., war, seit 1348 mündig geworden, bereit, seiner Lehnspflicht zu folgen, und, obwol er am 25. October 1351 gerade seine Hochzeit feierte, verließ er seine trauernde Braut und seine Gäste und eilte dem Herzoge Barnim zu Hülfe. Am Schopendamm bei Loitz kam es zu einem blutigen Zusammenstoß, in welchem die Pommern einen glänzenden Sieg erfochten, so daß die Mehrzahl der Feinde theils getödtet, theils gefangen wurde. Ein in Kantzow’s dritter von Kosegarten, nach einer Abschrift von A. G. Schwarz, herausgegebenen Chronik enthaltenes Volkslied läßt den Ritter Claus Hahn, auf die Frage des Herzogs Albrecht von Mecklenburg nach seinem Gefolge, erwidern, daß die eine Hälfte in Stralsund, die andere in Greifswald im Gewahrsam gehalten werde. – Der junge Graf von Gützkow, welcher sich jedoch im Getümmel der Schlacht zu weit vorgewagt hatte, starb an seinem Hochzeitstage den Heldentod, und wurde im Chore der Grauen Klosterkirche zu Greifswald in seiner Familiengruft bestattet. War nun auch mit seinem Hinscheiden die Hoffnung des gräflichen Geschlechts vernichtet, so erblühte doch für Pommern aus seinem Heldenmuthe ein dauernder Friede, da bald darauf am 12. Februar 1354 durch den Vertrag zu Stralsund der Besitz von Rügen den pommerschen Herzogen gesichert wurde. Graf J. III. führte die Herrschaft noch bis zum J. 1359, ertheilte der Stadt Gützkow 1353 erweiterte Privilegien und Grundbesitz, verlieh der dortigen Kirche 1356 den jetzt zur städtischen Feldmark gehörenden Hof Crowelin, diente den pommerschen Herzogen als Zeuge und Beistand, und wurde dann als der letzte männliche Sproß seines Geschlechts 1359 in der Grauen Klosterkirche zu Greifswald bestattet. Nach seinem Tode [221] blieb das Schloß und der Grundbesitz noch bis zum J. 1378 ein Eigenthum seiner Töchter Elisabeth und Mechtild, dann fiel die Grafschaft in ihrem nördlichen Theile oberhalb der Peene an die Herzoge von Wolgast, der südliche Theil an die Stettiner Linie. Das Schloß, vorübergehend der Sitz von Wegelagerern, deren Unwesen die Städte Stralsund und Greifswald ca. 1386–89 ein Ende machten, war von 1425–49 der Sitz Barnims VII., eines eifrigen Waidmannes, dem auch die Grafschaft bei der Erbtheilung seiner Brüder 1425 zugefallen war; dann wurde sie durch Vögte verwaltet, während die Herzoge gleichzeitig den Titel eines Grafen von Gützkow annahmen.

Schwarz, Gesch. der pomm. Städte und der Grafschaft Gützkow, 1755, S. 747–862. Lisch, Urk. u. Forsch. z. G. d. G. Behr, Th. II–III. Stammtafeln d. pomm.-rüg. Fürstenh. u. s. Nebenlinien a. Klempins Nachlaß, h. von Dr. v. Bülow, 1876, S. 7. Barthold, Pomm. Geschichte, III. 399 ff., dessen unrichtige Angaben zu berichtigen sind. Kantzow, h. v. Kosegarten, 1816, I. S. 330–38, 371 ff. Kosegarten, Pomm. Geschichtsdenkmäler, 1834, I. S. 178–247. Pyl, Pomm. Genealogien, II. 193.