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ADB:Hortleder, Friedrich

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Artikel „Hortleder, Friedrich“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 165–169, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hortleder,_Friedrich&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:30 Uhr UTC)
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Hortleder: Friedrich H., geb. den 2. März 1579 zu Ampfurth bei Wanzleben im preuß. Regierungsbezirk Magdeburg („Ampfurtensis“ heißt es in dem Matrikelbuch der Universität Jena). Der Ueberlieferung zufolge soll er wenig bemittelten Eltern entstammt und von den Herren von Asseburg, die Gutsherren in seinem Heimathsdorfe waren, zum Zwecke seiner Ausbildung unterstützt worden sein. Seine akademischen Studien hat er zu Helmstädt und Jena gemacht; aus seinen späteren Leistungen darf mit Sicherheit geschlossen werden, daß sein Eifer mit besonderer Vorliebe und ungewöhnlichem Erfolge den geschichtlichen und staatsrechtlichen Disciplinen zugewandt war. An der Universität zu Jena hat er sich im Sommerhalbjahr 1599 immatriculirt und ist er am 8. November 1606, vermuthlich als Doctor der Rechte, promovirt worden. Was wir zunächst weiter von ihm hören, ist, daß er in diesen Jahren von einem Herrn von Alvensleben als Informator seiner Söhne angenommen worden sei, und gewiß ist, daß er im Sommer 1608 als „Präceptor“, d. h. als Prinzenlehrer in die Dienste des weimarischen Hofes getreten ist. Man vermuthet mit Grund, daß der ungemein begabte junge Gelehrte diese Berufung den Empfehlungen seiner Jenaer Lehrer zu verdanken gehabt habe; jedenfalls trat damit für seine ganze Zukunft die entscheidendste Wendung ein und sah er sich hier auf einen Platz gestellt, auf welchem er vollauf Gelegenheit fand, sein reiches Wissen, seine staatsmännische Anlage und seine politischen Ueberzeugungen in gleichem Maße zur Geltung zu bringen.

Der zur Zeit in Weimar regierende Zweig der Ernestiner stammte im vierten Gliede von jenem Johann Friedrich dem Großmüthigen ab, der für eine gute Sache die Kurwürde nebst einem Theil seiner Lande an seinen Vetter Moritz verloren hatte. Herzog Johann, ein Enkel Friedrichs, hatte im Jahre 1602 mit seinem älteren Bruder Friedrich Johann sich derart abgetheilt, daß diesem das Fürstenthum Altenburg, ihm selbst aber die Kreise Weimar und Gotha zufielen, war aber schon drei Jahre darauf gestorben. Seine Gemahlin Dorothea Marie von Anhalt, eine ausgezeichnete Frau, hatte ihm eilf Söhne geboren, von denen bei seinem Tode noch neun, freilich sämmtliche noch unmündig, am Leben waren, welchen, nach dem in ihrem Hause noch geltenden Herkommen, allen ein Successionsrecht zukam und von welchen zugleich ein guter Theil sich einen mehr oder weniger berühmten Namen gemacht hat. Die vormundschaftliche Regierung fiel, Dank der kaiserlichen Entscheidung, dem Haupte der albertinischen Linie, dem Kurfürsten Christian II. von Sachsen zu, ohne daß jedoch bei der Erziehung der Prinzen der maßgebende Einfluß der thatkräftigen Mutter zurückgedrängt werden konnte. Zeigte sich Dorothea Marie überhaupt ihrer schwierigen Stellung in einer schweren Zeit durchaus gewachsen, so ganz besonders als Mutter und Erzieherin ihrer Söhne. Als der Zeitpunkt gekommen erschien, in welchem der Unterricht der beiden ältesten Prinzen, Johann Ernst d. J. und Friedrich in ein höheres Stadium eintreten sollte und es sich um die Wahl eines Mannes handelte, der nicht etwa bloß ihre Studien beaufsichtigen und regeln, sondern als „Präceptor“ den wesentlichen Theil des Unterrichtes selbst übernehmen sollte, fiel, wie schon angedeutet, die Wahl der Herzogin auf H. Es wurde ihm eine jährliche Besoldung von 200 Fl. bewilligt und der Kurfürst-Vormund gab am 8. August 1608 seine Zustimmung zu dieser Wahl. Noch in demselben Jahre siedelte H. mit den beiden Prinzen, welchen zugleich [166] ein eigentlicher Gouverneur an die Seite gegeben wurde, nach Jena über, offenbar weniger im Hinblick auf die Vortheile, die die Universität für die Zwecke ihrer Ausbildung bot, als der wünschenswerthen Ruhe wegen, welche sie in diesem Grade am Hofe zu Weimar nicht fanden. Dieser Aufenthalt Hortleder’s mit seinen beiden Prinzen hat vier Jahre gedauert. Wir sind im Stande, das Wesen und die Richtung des Unterrichts, den H. seinen Zöglingen ertheilte, zu übersehen und zu beurtheilen (zu vgl. M. Ritter, Hortleder als Lehrer der Herzöge Joh. Ernst und Friedrich von S. W. im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte Bd. I, 2. Heft, S. 188–203). Er hat seiner Aufgabe nach wohlüberlegten Normen, welchen vermuthlich bestimmte Vorschriften von Seite der Mutter zu Grunde lagen, gerecht zu werden gewußt. Die Unterweisung ging von der lateinischen Sprache aus und führte die Prinzen zunächst in die Lectüre und das Verständniß der römischen Classiker ein. Weiterhin bildete dann die alte Geschichte, allgemeine Reichs-, Reformations- und Hausgeschichte nächst dem deutschen Reichsstaatsrecht den wichtigsten Theil des Unterrichtes. Von Bedeutung sind die Anschauungen, die H. seinen Zöglingen über die verfassungsmäßige Beschränkung der kaiserlichen Macht gegenüber den Rechten der Reichsstände vorgetragen hat. Die spätere Handlungsweise der Prinzen gibt ein endgiltiges Zeugniß über die Richtung dieser seiner Doctrin, aber auch zugleich für die Treue und Begeisterung, die er in den Herzen seiner Schüler für die Sache der Reformation zu entzünden wußte. Es mag gleich hier erwähnt werden, daß nach seiner ausdrücklichen Versicherung aus den Erläuterungen, die H. bei seiner Lektüre des berühmten Werkes Sleidan’s über die Geschichte der Reformation gab, sein eigenes großes Werk über den Ursprung des schmalkadischen Krieges hervorgegangen ist.

Dieser Aufenthalt in Jena nahm mit dem Jahre 1612 ein Ende, der Zweck desselben galt als erfüllt und H. kehrte mit den beiden Prinzen nach Weimar zurück, ohne daß er selbst darum von Jena für immer schied, denn wir werden es bald hören, auch von da ab ist ein guter Theil seines noch übrigen Lebens in Jena verlaufen. Das Verhältniß zu den beiden jungen Fürsten, die jetzt aus seiner Zucht entlassen wurden, insbesondere mit dem ältesten, Johann Ernst, blieb nach wie vor ein sehr enges und freundschaftliches. Dem jüngeren, Friedrich, hat er später den ersten Band seines großen geschichtlichen Werkes dedicirt. Das gleiche gilt von Hortleder’s Beziehungen zu den jüngeren Prinzen und Prinzessinnen. Seine amtliche Stellung hat sich formell zunächst nicht erweitert. Er wurde bei dem Unterricht der verschiedenen jüngeren Prinzen der Reihe nach verwendet, so namentlich auch bei der Ausbildung des Herzogs Wilhelm (IV.), des jungen Herzogs Ernst (des Frommen) und des jüngsten, Bernhard, zu dem er bis zu dessen Tode ununterbrochen in einem nahen Verhältnisse gestanden hat. Die Reise, die Johann Ernst d. J. im J. 1613 nach Paris etc. unternahm, hat H. nicht mitgemacht, obwol die Ueberlieferung das Gegentheil behauptet. Dagegen wurde er von jetzt an und im steigenden Grade von der Herzogin-Wittwe zu den Staatsgeschäften beigezogen. In diesem Zusammenhange schrieb er Deductionen über die Ansprüche der Ernestiner in der berühmten jülich-clevischen Erbschaftsfrage und aus Veranlassung des Vorrangstreites zwischen den Höfen von Weimar und Altenburg. Im März 1614 wohnte er mit seinen ehemaligen Zöglingen auf ausdrücklichen Befehl der Herzogin dem Naumburger Fürstentage bei, auf welchem die Erbverbrüderung zwischen Sachsen und Hessen verhandelt wurde. Genug, er ist bereits auf dem besten Wege der einflußreichste Berather und Geschäftsmann des weimarischen Hofes zu werden. Wenn die Nachricht Grund hat, daß gerade in dieser Zeit die Stellung Hortleder’s am Hofe in Folge gegnerischer Einwirkungen in dem Grade erschüttert [167] war, daß er um seinen Abschied einkam, so ist noch gewisser, daß er denselben nicht erhalten hat, und als Herzog Johann Ernst d. J. zugleich im Namen seiner Brüder die Regierung endlich selbst übernahm, von diesem noch im J. 1616 zum herzoglichen Rathe (mit einem Jahresgehalt von 300 Gulden und verschiedenen Zugaben) ernannt wurde. Am 22. Januar 1617 hat er seinen Eid geleistet. Seit dieser Zeit ist er die Seele der Politik des Hofes und wird keine irgendwie erhebliche Maßregel getroffen, ohne daß dabei sein Rath entscheidend einwirkte. Sein Aufenthalt wechselt zwischen Weimar und Jena, ja den Mehrtheil der Zeit bringt er in letzterer Stadt zu, wo das Hofgericht und Consistorium seine Anwesenheit wünschenswerth gemacht zu haben scheinen, ohne daß wir im Stande wären, außer der Thatsache selbst eine specielle und förmliche Stellung Hortleder’s zu diesen Behörden nachzuweisen. Dieser sein häufiger und fast ständiger Aufenthalt in Jena hat auch durch den Umstand, daß ihm bald nach seiner Beförderung zum Rathe die Oberaufsicht über das Archiv in Weimar anvertraut und die Schlüssel zum „Briefgewölbe“ in seine Hand gegeben wurden, keinerlei Veränderung erfahren. Es sei bei dieser Gelegenheit bemerkt, daß H. das Studium der Geschichte des wettinischen Hauses nicht erst seit gestern zu seinem Lieblingsgegenstand gemacht hatte und, wie er nun einmal als Autorität auf diesem Gebiete galt, von allen Seiten mit seinen bezüglichen Kenntnissen in Anspruch genommen wurde. Seine seltene Arbeitskraft machte es ihm möglich, neben seinen vielen Staatsgeschäften zugleich dieser seiner Neigung, die freilich sich mit jenen häufig genug berührte, gerecht zu werden. Als dann in der großen Frage des Jahrhunderts für die deutsche Nation die Krisis eintrat und auch der weimarische Hof ihr gegenüber eine bestimmte Stellung zu nehmen nicht umhin konnte, geschah es nicht ohne Hortleder’s Rath, daß gerade die älteren Herzoge sich entschieden auf die Seite der protestantischen Sache und des zum König von Böhmen erwählten Kurfürsten von der Pfalz stellten. Auf dem Kreistage zu Leipzig 1620 – wie später 1623 zu Jüterbogk – ist er persönlich zugegen gewesen. Als in der Schlacht am weißen Berge die von seinen Prinzen ergriffene Sache Schiffbruch erlitten hatte, war er doch der Meinung, man brauche nicht gleich zu verzweifeln und die Flinte ins Korn zu werfen, und es darf als eine Wirkung seiner Rathschläge angesehen werden, daß die drei älteren Herzöge auch nach jener Niederlage ihrer Partei treu blieben, ohne daß es darum der weimarische Hof selbst mit dem kaiserlichen Hofe zum äußersten kommen ließ. Bekanntlich sind die beiden älteren Herzöge Johann Ernst d. J. und Friedrich, der eine im J. 1626, der andere schon 1622, von H. nicht unbeklagt, in den Kämpfen der Zeit umgekommen. Die Heldenlaufbahn Herzog Bernhards hat er mit Theilnahme verfolgt und hinwiederum geschah es nicht ohne seinen Rath, daß sein Hof dem Prager Separatfrieden vom J. 1635 beitrat. Daneben setzte sich Hortleder’s Thätigkeit in den innern Angelegenheiten der Lande seines Hofes ungeschwächt fort und nahm immer größere Maße an. Wie die Politik so wurden die Finanzen und die Verwaltung des Fürstenthums in dieser Zeit seinen Rathschlägen und seinen geschäftlichen Mitwirkungen unterstellt; in vielen Fällen geht die Initiative von ihm aus. Mit der Geschichte der Universität Jena ist sein Name eng verknüpft. Im J. 1637 wurde er mit einer Visitation der Hochschule beauftragt, auch an der Dotation derselben mit dem Gute Remda war er geschäftlich betheiligt; nicht minder hören wir, daß sich seine Mitwirkung zugleich auf die Hebung der Volksschule erstreckte. Nicht immer freilich fand er sich für seinen guten Willen und seine Anstrengungen belohnt. Die Zeiten waren hart, und trotz oder dank dem Beitritt zum Prager Frieden hatte das Herzogthum von den Einfällen und Durchzügen beider streitenden Parteien [168] schwer zu leiden. Im Februar 1637 wurde die Stadt Jena von den kaiserlichen Truppen geplündert, und als diese weichen mußten und H. nun helfend eingreifen sollte, hatte er sich über den Mangel an Vertrauen und an Entgegenkommen von Seiten der Bürgerschaft bitter zu beklagen. Er selbst litt von der schweren Noth der Zeit. Er hatte keine Schätze gesammelt und sein Gehalt wurde ihm Jahre lang nicht mehr ausbezahlt, seine Gesundheit fing an zu wanken und er fühlte sich seit 1638 oft nicht mehr in der Lage, den Ansprüchen des Dienstes und des Hofes, die ihn bald hierhin bald dorthin riefen, zu genügen. Seit dem Mai 1640 – er weilte fortgesetzt in Jena – fühlte er sich an einem heftigen Fieber förmlich krank, ein bereits bedenklicher Zustand, der durch die Thatsache gesteigert wurde, daß durch einen der fremden Reiter, die sich gerade in der Stadt umhertrieben, während H. ruhig an einem Fenster des Gasthofes zur Sonne stand, ein Schuß abgefeuert wurde, der ein paar Spannen hoch über seinem Kopfe einschlug und auf ihn gezielt erscheinen mußte. Das Schreiben, in welchem H. dem Herzog Wilhelm diesen Vorfall meldet, ist erhalten; es ist im Vorgefühle seines nahen Endes geschrieben; er verabschiedet sich darin von seinem Herrn und dankt ihm für die ihm erwiesene Gnade. Am 5. Juni 1640 ist er gestorben und wurde in der Johanniskirche begraben. H. hinterließ nicht so viel, daß die Kosten der Krankheit und der Beerdigung davon hätten bestritten werden können, doch sorgte der Herzog (Wilhelm) dafür, daß die Letztere feierlich genug ausfiel. H. war zweimal verheirathet. Sein einziger Sohn (Friedrich Romanus H.) war ihm ziemlich früh als Hülfsarbeiter im Archiv beigegeben worden, ist aber seinem Vater im Tode vorausgegangen, die einzige Tochter hat sich im J. 1626 mit dem bekannten Juristen Zacharias Prüschenk verheirathet, der 1679 als geh. Rath und Regierungspräsident im Dienste des Herzogs Bernhard von Jena gestorben ist.

Das bleibende Gedächtniß von Hortleder’s Namen ist an sein großes, aber unvollendetes Werk über die Geschichte des schmalkaldischen Krieges geknüpft. Der erste Band ist schon im J. 1617, der zweite im J. 1618 in Frankfurt am Main erschienen. Soweit als es vorliegt, kann es als eine Geschichte des Ursprungs des schmalkaldischen Krieges betrachtet werden. Es beginnt mit dem J. 1522 und reicht bis zum J. 1545. Außerordentlich umfangreich, ist es wesentlich stofflicher und urkundlicher Natur, wogegen die eigentliche Erzählung beträchtlich zurücktritt. Es ist nicht uneben, wenn man es als ein Urkundenbuch zu Sleidan bezeichnet hat, wie es ja auch eingestandener Maßen aus den bei der Lektüre desselben dem jungen Herzoge gegebenen Erläuterungen hervorgegangen ist. Als solches hat es noch heute so gut als Seckendorfs bekanntes Werk seinen unbestreitbaren Werth, sowie es auf der anderen Seite Zeugniß ablegt von seines Urhebers entschieden protestantischer Gesinnung und seinem unermüdlichen Forschereifer. Hortleder’s schriftstellerische Thätigkeit ist damit aber nicht erschöpft, wie das Verzeichniß seiner Schriften bei Jugler (Beyträge zur juristischen Biographie 3. Band, S. 107–117) lehrt. Zunächst hat ihn noch in seinen letzten Lebensjahren eine Fortsetzung seines Hauptwerkes beschäftigt, die aber nicht zur Vollendung gelangte. Sein litterarischer Nachlaß befindet sich in der großherzoglichen Bibliothek in Weimar. Eine neue Ausgabe der beiden vollendeten Bände seines Hauptwerkes ließ im J. 1646 sein Schwiegersohn Prüschenk erscheinen, an deren Verhältniß zur Originalausgabe Fragen geknüpft worden sind, die an dieser Stelle nicht weiter verfolgt werden können. Prüschenk selbst wollte ohne Zweifel mit Benutzung der Vorarbeiten seines Schwiegervaters eine Fortsetzung erscheinen lassen, die aber aus politischen Rücksichten von Seite des Hofes sistirt und unterdrückt wurde. Indeß dürfte die hierüber umlaufende Ueberlieferung eine Correctur erheischen. Von seinen übrigen gelehrten [169] Arbeiten sind noch jene zu erwähnen, die der Geschichte und Genealogie des wettinischen Hauses dienen und die man ebenfalls bei Jugler (l. c.) verzeichnet findet. So lückenhaft und ungenügend sie uns heute erscheinen mögen, sie bezeugen die ungemeine Arbeitskraft des Mannes, der nur zu seiner Erholung sich mit derartigen Forschungen beschäftigen konnte. Das gleiche gilt von seinem vierbändigen Katalog des von Herzog Ernst d. J. angelegten Münzcabinets, der ungedruckt geblieben ist (vgl. Schlichtegroll, Histor. nummothecae Gothanae, Gotha 1777). Zum Schlusse sei bemerkt, daß H. zuletzt noch den ihm freilich nahe liegenden Bestrebungen der fruchttragenden Gesellschaft seine Theilnahme zugewendet hat; er ist ein Jahr vor seinem Tode unter dem Beinamen des „Errichtenden“ in dieselbe aufgenommen worden. Der Beiname, ob er es sollte oder nicht, trifft den Nagel auf den Kopf; ein errichtendes, ein organisatorisches, ein productives Talent der seltensten Art ist er in Wahrheit gewesen.

Jugler, l. c. Reinmann, Einleitung in die Historia literaria der Deutschen V, 456. J. S. Müller, Annalen des Hauses Sachsen-Weimar 1700. B. G. H. von Hellfeld, Leben Johann Ernst d. J., Jena 1784. G. E. Herrmann, Beitrag zur Lebensgeschichte Joh. Ernsts d. J., Weimar 1785. B. Röse, Herzog Bernhard d. Gr. von Sachsen-Weimar, 2 Bde., Weimar 1828. Derselbe, Johann Friedrich VI., Neustadt 1827. Stichling, Die Mutter der Ernestiner, Weimar 1860. Aug. Beck, Ernst der Fromme, Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg, 2 Theile, Weimar 1865, passim. – Burkhardt im 2. Bd. von Löher’s Zeitschrift für das Archivwesen: Zur Geschichte des S. Communal-Archivs in Weimar. Zedler, Univ. Lexikon, s. h. v. Ersch und Gruber, II, 11. S. 75. Gef. Mittheilungen aus dem S. Communalarchiv in Weimar.