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ADB:Holzhuter, Thomas

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Artikel „Holzhuter, Thomas“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 30–31, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Holzhuter,_Thomas&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:44 Uhr UTC)
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Holzhuter: Thomas H. (Holt-, Holtzhüter, Holzhusen, Holthuterus), lutherischer Theolog und Prediger des 16. Jahrhunderts, † 1585 zu Gadebusch in Mecklenburg. – Von seinem Geburtsjahr und seiner Herkunft ist Nichts bekannt (cujus ignoratur patria, sagt schon Schütz II, 223), ebensowenig von den Schulen und Universitäten, wo er studirt und den Magistergrad sich erworben hat: wahrscheinlich war er ein Schüler von Flacius, jedenfalls später ein eifriger Anhänger der gnesiolutherischen Partei. Im Jahr 1557 begegnet er uns zuerst als lutherischer Pfarrer zu Ribnitz oder Ribbenitz[1] im Mecklenburgischen, wo er einem katholischen Priester Heineken und dem von diesem beförderten „Aberglauben“ sich widersetzt. 1565 wird er nach Wismar berufen als Pastor an St. Nikolai, und arbeitet hier mit Johann Wigand (1562–68 Superintendent in Wismar) und mit dessen Schwiegersohn M. Andreas Corvin zusammen an dem von Flacius 1557 begonnenen, von Wigand fortgeführten Erstlingswerk protestantischer Kirchengeschichtsschreibung, den sogenannten Magdeburgischen Centurien, speziell an der Cent. XII, die von Flacius, Wigand, Corvin und H. gemeinsam (1569), und an Cent. XIII., die von den drei letztgenannten ohne Flacius unterzeichnet ist (1574), nachdem dieser 1570 wegen des Erbsündenstreits von der Redaktion ausgeschieden war. Aber auch in Mecklenburg war um dieselbe Zeit ein theologischer Streit ausgebrochen, der sogenannte Saliger’sche Abendmahlsstreit, an welchem auch die Wismarer Prediger H., Corvin und Isensee sich betheiligten (s. 1569), indem sie in Predigten und Schriften zu Gunsten des Rostocker Predigers Joh. Beatus oder Saliger sich aussprachen, der wegen seiner ultralutherischen Sacramentslehre angegriffen war. H. brachte (Oktbr. 1569) den Streit auf die Kanzel, verwandte sich auch für den jetzt in Wismar sich aufhaltenden Saliger bei Chyträus wie bei dem Herzog, beschuldigte die Gegner des Mißverstands seiner Lehre und auch eine im J. 1571 von dem Superintendenten Simon Pauli aus Rostock mit den Wismarer „Beatianern“ angestellte Verhandlung sowie die Berufung eines Superintendenten Peristerus führte nur zu neuen Differenzen mit dem „tyrannischen und vermeinten Erzsuperattendenten zu St. Claus, M. Thomas, der die anderen alle verführt hatte.“ Als dann 1577 von den Wismarer Predigern die Unterschrift des sogenannten Bergischen Buchs oder der Konkordienformel verlangt wurde, da war es vorzugsweise wieder H., der mit einigen anderen Kollegen die Unterschrift [31] verweigerte, theils weil die zu verdammenden Irrlehren in der Formel nicht namhaft gemacht, theils weil diese selbst nicht gedruckt vorliege, also noch Aenderungen an derselben vorgenommen werden könnten. Nach langen Verhandlungen wurden schließlich die beiden renitenten Prediger, Superintendent B. Michaelis und H., weil sie nicht blos standhaft ihre Unterschrift verweigerten, sondern auch der Kanzelpolemik sich nicht enthalten wollten, auf herzoglichen Befehl suspendirt, dann removirt, obgleich der Wismarer Rath in zwei Eingaben für dieselben sich verwandte und insbesondere bat, „ihren M. Th. H., der schon 14 Jahre ihr Prediger gewesen und sich allzeit wohl aufgeführt, der Gemeinde zu belassen“ (Mai 1578). Auch nach seiner Entlassung blieb H. in Wismar; weil ihm aber schuldgegeben wurde, daß er in seiner Privatwohnung Konventikel gehalten, mußte er (21. Okt. 1578) die Stadt räumen, nachdem er zuvor noch in seinem eignen Namen und dem seines Kollegen im Juni 1578 eine ausführliche, höchst leidenschaftliche Protestation und Apologie erlassen (abgedr. bei Schröder III, 377–455). Von Wismar vertrieben und von der dortigen Gemeinde mit viel Klagen und Trauern verabschiedet als ein „hochbeliebter, gelehrter und treuherziger Mann“ ging H. erst nach Stralsund, dann nach Pritzwalk, 1585 aber wurde er auf Rekommandation des Wismarer Raths vom Herzog wieder angestellt als Prediger in Gadebusch, wo er nach wenigen Jahren „an der Pestilenz“ starb. –

D. Schröder, Wismarer Predigerhistorie. Wismar und Leipzig 1734, 4. S. 68 ff.; Ders., Ev. Mecklenburg Bd. II und III; Schütz, Vita Chytraei II, 423 ff.; Krabbe, Chyträus S. 231 ff.; Wiggers, Kirchengesch. Mecklenburgs S. 168 ff.; Preger, Flacius II, S. 427.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 30. Z. 27 v. o.: „oder Ribbenitz“ ist zu streichen. [Bd. 15, S. 795]