ADB:Hammacher, Rudolf
Christian Sleibing Rector war, und ging mit diesem nach Hannover, wo Sleibing Prediger an der Aegidienkirche wurde. 1544 folgte er abermals dem vom Rathe Osnabrücks als Rector an die neugegründete Schule im Barfüßerkloster berufenen Sleibing in seine Vaterstadt. 1548 bezog er die Universität Erfurt, 1549 Wittenberg, um sich gelehrten Studien zu widmen. Sleibing mußte 1548 infolge des Augsburger Interims und der Unterwerfung des Bischofs Franz von Waldeck die Stadt verlassen und wurde bald darauf Rector in Herford; dorthin zog er 1550 auch seinen ehemaligen Schüler als seinen Gehülfen, und es hatte den Anschein, als ob dieser dem einmal erwählten Berufe treu bleiben wolle. Aber schon zwei Jahre später, 1552, heirathete er die Wittwe des Leinwandhändlers und Gildemeisters Georg v. Lengerke, Regine geb. Cappelmann, was ihn bewog, sein Amt aufzugeben und sich dem Kaufmannsstande zu widmen. 1556 wurde er Gildemeister des Krameramts, 1558 Rathsherr und Lohnherr und 1565 Bürgermeister, welches Amt er bis 1587 bekleidete. Auch nachher noch nahm er bis zu seinem am 19./29. April 1594 erfolgten Tode an den Angelegenheiten der Stadt und des Landes hervorragenden Antheil. Seine erste Gattin war ihm schon 1588 im Tode vorangegangen; sie hatte ihm drei Kinder geboren, von denen nur eine Tochter ihn überlebte. 1589 verheirathete er sich zum zweiten Mal mit Anna Sleibing, der Tochter seines ehemaligen Lehrers, die ihm 7 Kinder in die Ehe brachte. Seine von dem Prediger an St. Katharinen M. Andreas Ditmar verfaßte Grabschrift findet sich lateinisch und deutsch hinter dem Druck der auf ihn gehaltenen Leichenpredigt, deutsch auch auf einer hölzernen Tafel hinter dem Altar der Marienkirche.
Hammacher: Rudolf H., geboren zu Osnabrück am 17. August 1528, war der Sohn des Gildemeisters und Glasers Gerhard Hammacher und der Katharina von Leden. Nach dem frühen Tode seines Vaters wurde er von seinem Großvater mütterlicherseits erzogen, erhielt den ersten Unterricht in den Kirchspielschulen an St. Katharinen und St. Johann und der lateinischen Schule am Dom, an deren letzteren beiden sein späterer Schwiegervater[748] H. ist ohne Zweifel eine bedeutende Erscheinung in der Geschichte seiner Vaterstadt, an deren Spitze ihn das Vertrauen seiner Mitbürger 23 Jahre nach einander berief. Wie er ihre Rechte gegenüber dem Landesfürsten zu wahren, ihre Interessen nach außen hin zu vertreten wußte, so verstand er es auch, in der inneren Verwaltung Ordnung zu schaffen und zu erhalten. Indeß war er völlig ein Kind seiner Zeit; dahin haben wir zu rechnen sein energisches Vorgehen gegen alles, was des Calvinismus verdächtig war, besonders gegen den Prediger Voß, vor allem aber sein rücksichtsloses Verfahren gegen die vermeintlichen Hexen, deren 121 allein im J. 1583 auf sein Betreiben verbrannt wurden: gerade das aber trug ihm mehr als alles andere Ehre und Ansehen und den Ruhm der Thatkraft, Gerechtigkeit und Frömmigkeit ein, und sein Wirken läßt sich noch ein Jahrhundert nach seinem Tode in der Verwaltung der Stadt spüren. Ein bleibendes Denkmal hat er sich durch die Abfassung des im städtischen Archive aufbewahrten sogenannten „Lagerbuchs“ gesetzt, einer Sammlung von Verordnungen und Satzungen, die sich auf die Geschichte der Stadt und des Landes beziehen, von Urkundenabschriften, der ältesten Kirchenordnung des Bonnus u. s. w. Sie reicht bis zum Jahre 1574.
- J. C. B. Stüve, Geschichte des Hochstifts Osnabrück, II, S. 88, 202 u. ö. – Mittheilungen des Hist. Vereins von Osnabrück, X, S. 101 ff. u. ö. – Die auf H. von Ditmar gehaltene Leichenpredigt erschien 1594 in Lemgo im Druck.