ADB:Gosen, Justquinus von
[404] als Rechtsanwalt in Stralsund und war als solcher auch dem Herzoge Philipp Julius von Pommern-Wolgast (1592–1625) bekannt geworden. Als letzterer daher bei seiner Anwesenheit in Stralsund im J. 1612 eine Aenderung der städtischen Verfassung erstrebte, welche unter Verminderung der Rathsgewalt die Macht des Landesherrn vergrößern und den Einfluß der Bürgerschaft vermehren sollte, ernannte er G., welcher nicht zu den einheimischen Patricierfamilien gehörte, zum Bürgerworthalter, weil er in ihm, als einem Fremden, ein gefügiges Werkzeug seiner Absichten zu erkennen glaubte. Als G. jedoch wider Erwarten in selbständiger Weise Gerechtigkeit nach allen Seiten ausübte, entsetzte er ihn seines Amtes und ging in seinem Zorn so weit, daß er ihn 1614 und 1616 in Wolgast gefangen hielt. In Folge dessen geschah es, daß der Stralsunder Erb- und Bürgervertrag von 1615 und 1616, durch welche die Verhältnisse zwischen dem Herzog und dem Rath und des letzteren mit der Bürgerschaft geordnet wurden, nicht von G., sondern von Heinrich Stamke (Stammichius), einem Braunschweiger Juristen, und bisherigen Erzieher des Freiherrn von Putbus, und dem Dr. jur. Matthäus Gerdes ausgearbeitet wurde. Der Stralsunder Rath, welcher Gosen’s Werth wohl erkannte, bot ihm in dankbarer Gesinnung das Syndicat an, er lehnte dieses Amt aber ab und trat erst, nachdem der Streit beigelegt war, im J. 1629, jedoch nicht als Syndicus, in den Rath, jene Thätigkeit zuerst an Dr. M. Gerdes und dann, nach dessen Tode 1625, an Dr. J. Hasert (s. d. B.) überlassend. Noch vor seiner neuen Stellung wirkte er für kräftige Gegenwehr bei der Belagerung Stralsunds durch Wallenstein und war vom 16. August bis 21. September 1628 mit dem Bürgermeister Dr. Steinwig bei der Gesandtschaft an König Gustav Adolf nach Graudenz, durch welche die nähere Verbindung der Stadt mit Schweden angeknüpft wurde. Nachdem er in der Folge, zur Deckung der dem König geliehenen Gelder, die Domänen Kakernehl, Witten-Bocken- und Crummen-hagen erworben hatte, die später auf seine Neffen übergingen, starb er im November 1636.
Gosen: Justquinus v. G., Rathsherr von Stralsund, durch Theilnahme an den dortigen Verfassungsstreitigkeiten und diplomatischen Verhandlungen während des 30jährigen Krieges von Bedeutung, wirkte am Anfang des 17. Jahrhunderts- Brandenburg, Gesch. des Stralsunder Magistrats, 1837. Dinnies, Stemmata Sundensia. Fock, Rüg.-pomm. Gesch. VI. 60, 155, 302, 321.