ADB:Hasert, Jakob
Herzog Philipp Julius von seinem Verwandten, dem Rathsherrn Balthasar Prütze 1614 ausgesprochenen Anschauungen einen wesentlichen Einfluß auf seine juristische und politische Bildung ausübten. Er begann seine Laufbahn mit der Amtsführung des Bürgerworthalters im J. 1617, als der vom Herzog in diesem Wirkungskreise begünstigte Rechtsgelehrte Franz Stamke (Stammichius) aus Braunschweig dem Andringen des Patriciates zu weichen gezwungen war, während Dr. Gerdes, welcher mit Stamke den Bürgervertrag von 1616 verfaßte, das zweite Syndicat übernahm. In der Folge dann zu dessen Nachfolger berufen, hatte er in der bewegten Zeit des dreißigjährigen Krieges wiederholt Gelegenheit, sein staatsmännisches Talent zum Wohle seiner Vaterstadt geltend zu machen. Seine erste bedeutendere Aufgabe war der Vertrag mit dem Wallenstein’schen Unterfeldherrn, Feldmarschall v. Arnim zu Greifswald am 11. Februar 1628, durch welche die Aufnahme kaiserlicher Einquartierung von Stralsund abgewendet werden sollte. Erlitt die Stadt freilich für den Augenblick damals eine Einbuße von 30000 Thlrn., so gewannen ihre Vertreter für die Zukunft doch die sichere Erkenntniß von der Unzuverlässigkeit der Versprechungen Wallenstein’s und Arnim’s, deren Pläne jegliches Mittel zur Erpressung für erlaubt hielten. Aus diesem Grunde vermochten auch die von kaiserlicher Seite ausgesprochenen Drohungen und Vorwürfe nur einen geringen Eindruck auszuüben, vielmehr sah sich die Stadt durch solche nur um so mehr zur energischen Abwehr und zur Annahme der Hülfe angespornt, welche Dänemark und Schweden derselben anboten. Am 18. Mai ging H. nach Marienburg, um dort mit Gustav Adolf ein Bündniß abzuschließen, [743] welches am 22. Juli vom König ratificirt wurde und die Absendung einer schwedischen Flotte unter Admiral Flemming und von Landtruppen unter Oberst Rosladin zur Folge hatte. Auch in den Tagen der Belagerung Stralsunds vom 30. Juni bis zum 4. Juli, als Wallenstein durch mangelnde Fortschritte und Truppenverlust zu Verhandlungen geneigt war, dessenungeachtet aber seine Schwäche unter heftigen Drohungen verbarg, leitete H. die Vermittelung zwischen ihm und der Stadt, sowie den Räthen des Herzogs von Pommern, und wußte dabei seine Vaterstadt in der würdigsten Weise zu vertreten. Hierzu ist jedoch zu bemerken, daß jene in Schiller’s historischem Taschenbuch für 1791 zum vierten Bilde mitgetheilte lakonische Unterredung zwischen Wallenstein und H. niemals stattfand. Sie widerspricht auch in ihrer sprachlichen Fassung dem breiten mit Fremdwörtern gemischten Stile jener Zeit, und der Achtung, welche Wallenstein für Hasert’s diplomatische Fähigkeit empfinden mußte. Dagegen ließe die Unterredung des Herzogs mit dem Protonotar Vahl und den hansischen Gesandten am 26. und 29. April, von der uns mehrere drastische Geberden und Aussprüche beglaubigt sind, eher die Möglichkeit zu, daß jener Wortwechsel dabei stattgefunden habe. Nachdem Wallenstein am 15. Juli nach Mecklenburg abgereist war und Arnim die Belagerung am 24. Juli aufgehoben hatte, übernahm H. eine andere wichtige Sendung nach Kopenhagen, wo er es im November 1628 vom König Christian IV. erlangte, daß er die 80 000 Thaler, welche von Dänemark für die Kriegshülfe in Anspruch genommen wurden, der Stadt erließ. Das Resultat dieser Sendung bildete für Stralsund in doppelter Hinsicht eine Lebensfrage, da die Stadt einerseits schon an und für sich durch die Belagerung auf äußerste geschädigt war, andererseits aber auch durch die Summe von 100 000 Thalern, welche sie an König Gustav Adolf von Schweden gegen Verpfändung pommerscher Domänen lieh, in Geldverlegenheit gerieth. In den folgenden Jahren war H. fortgesetzt für das Wohl der Stadt und in Verhandlungen mit Schweden thätig und starb im besten Mannesalter auf einer amtlichen Reise zu Gustav Adolf nach Donauwörth im J. 1632. Auch als Chronist hat er für jene Zeit eine große Bedeutung, da er der Verfasser eines amtlichen Berichtes war, der unter dem Titel: „Gründlicher und wahrhafter Bericht von der Hansastadt Stralsund Belagerung“, 1631, Stralsund bei Aug. Ferber erschien.
Hasert: Jacob H., Dr. jur., Syndicus von Stralsund, und durch seine diplomatische Thätigkeit zur Zeit des dreißigjährigen Krieges von Bedeutung, stammte aus einer alten in Stralsund und Greifswald angesessenen Patricierfamilie, und war ein Enkel von Berndt Hasert, welcher von 1541–62 als Mitglied im Stralsunder Rathe wirkte, und ein Sohn von Berndt Hasert und Dorothea Prütze auf Moordorf bei Stralsund. Seine Jugend fällt in die Zeit der Verfassungsstreitigkeiten, in denen die Thätigkeit des Gewandhausaltermanns Ludolf Koch († 1598) und seines Nachfolgers Balthasar Warneke († 1627), endlich auch die in einer Denkschrift an den- Neubur, Geschichte der Belagerung Stralsunds, 1772, S. 4. Zober, Geschichte der Belagerung Stralsunds, 1828, S. 6. Fock, Rüg.-pommersche Geschichten, Thl. VI. 1872, S. 79–340. Buchholzer, Versuche zur mecklenb. Geschichte, Abth. X. S. 476. Pomm. Provinzialblätter III. 83. Dinnies, Stem. Sundensia. Brandenburg, Geschichte des Strals. Mag. S. 62.