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ADB:Georg (Herzog von Sachsen)

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Artikel „Georg, Herzog von Sachsen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 684–687, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_(Herzog_von_Sachsen)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 03:37 Uhr UTC)
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Band 8 (1878), S. 684–687 (Quelle).
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Georg, Herzog von Sachsen, der älteste Sohn Albrechts des Beherzten aus seiner Ehe mit Sidonie Podiebrad, geb. am 27. August 1471, gest. am 17. April 1539, vermählt am 21. Novbr. 1496 mit Barbara, der Tochter Casimirs IV. von Polen; davon, daß er seit deren Tode, 15. Febr. 1534, zum Zeichen der Trauer sich den Bart nicht mehr scheren ließ, erhielt er den Beinamen des Bärtigen; auch wird er wol der Reiche genannt. Ursprünglich dem geistlichen Stande bestimmt, erhielt er eine dem entsprechende, jedoch nicht über die scholastische Bildung hinausgehende Erziehung, doch gab sein Vater diesen Plan bald wieder auf und stellte ihn schon mit siebzehn Jahren während seiner eigenen Abwesenheit an die Spitze der Regierung, deren Pflichten sich der junge Fürst mit Eifer und Gewissenhaftigkeit unterzog, so daß er dadurch frühzeitig Gelegenheit fand sich zu einem tüchtigen Regenten auszubilden. Im J. 1500 begleitete er seinen Vater auf dem Zuge gegen die aufständischen Friesen und als dieser dort vom Tode ereilt wurde, trat er auf Grund des von Albrecht 14. Febr. 1499 zu Maastricht zu Verhütung weiterer Ländertheilungen mit seinen Söhnen errichteten Erbvertrags selbst die Regierung der altalbertinischen Lande an, während sein Bruder Heinrich Friesland erhielt. Doch übertrug ihm dieser schon 1503 die Statthalterschaft über dasselbe, trat es ihm dann ganz ab und wurde dafür in dem brüderlichen Vergleich zu Leipzig, 30. Mai 1505 mit den Aemtern Freiberg und Wolkenstein und einer Jahresrente abgefunden. Aber auch G. vermochte nicht Friesland zu behaupten; nach vergeblichen Anstrengungen, die der aufgedrungenen Fremdherrschaft hartnäckig widerstrebenden Friesen zum Gehorsam zu zwingen zog er es vor seine Ansprüche darauf für 200000 rh. Fl. an den Erzherzog Karl von Oesterreich abzutreten. In der Regierung seiner Erblande bewährte G. Einsicht und Wohlwollen, so daß Luther bekannte, Herzog G. habe viele schöne Tugenden und sei geschickter zum Regieren denn mancher fromme Regent. Im J. 1503 führte er die Eintheilung in neun Kreise ein, schloß 1505 mit Ladislaus von Böhmen zu Ofen eine Einigung wider die Fehder und Placker, regelte 1506 die Competenz der Ober- und Untergerichte und durch die Hofordnung von 1508 den fürstlichen Hofhalt und die Amtsthätigkeit der Canzlei, vor allem aber stach sein wohlgeordneter Haushalt von der steten Geldnoth der Ernestiner, von denen er sich auch in der Münzpolitik gänzlich trennte, vortheilhaft ab, wenn schon er auch dadurch nicht verhüten konnte, daß sich bei seinem Tode neben einer Baarschaft von 128393 Fl. Schulden im Betrage von 500000 Fl. vorfanden. Wesentlich bestimmend für Georgs politische Stellung wurde sein gespanntes Verhältniß zu der ernestinischen Kurlinie, das, aus der Theilung von 1485 herrührend, sich seitdem durch mancherlei Mißhelligkeiten, nicht zum wenigsten auch durch die Eifersucht auf die wissenschaftliche Blüthe der Universität Wittenberg, von welcher das scholastisch gebliebene Leipzig ganz verdunkelt wurde, erweiterte. Schon daß G. in dem Streite der Wettiner mit der Stadt Erfurt den Kurfürsten zunächst wol, weil ihm durch die friesischen Händel die Hände gebunden waren, ohne die nöthige Unterstützung ließ, dann, daß der Streit über die hessische Vormundschaft nicht ohne sein Zuthun, indem er die Landgräfin-Wittwe begünstigte und bald darauf ihre Tochter Elisabeth seinem Sohne Johann verlobte, zum Nachtheile des Fürsten ausging, steigerte die Entfremdung; die Hauptsache aber [685] war, daß, während Friedrich der Weise an der Spitze der oppositionellen Fürstenpartei stand, G. der ihm von seinem Vater vorgezeichneten Richtung, nämlich dem engen Anschlusse an das Haus Habsburg getreu blieb. Dieses Mißverhältniß zu den Ernestinern hat auch die feindselige Stellung Georg’s zur lutherischen Reformation bedingen helfen, wie umgekehrt jenes durch letztere verschärft worden ist. An sich war G. nichts weniger als blind gegen die Gebrechen der Kirche; er mißbilligte Tetzels Ablasshandel entschieden und zwar nicht bloß aus finanziellen Gründen; das von dem Bischof von Merseburg gegen die Leipziger Disputation angeschlagene Verbot ließ er abreißen und schrieb ihm unwillig: „daß unsere Theologen solche Dispution fliehen, dünkt uns sei wider ihr Profeß, denn ihnen als Lehrern der Schrift sollte eine Freude sein, damit sie das an den Tag brächten, darüber sie viele gute prandia verzehrt haben. Können sie solche Disputation nicht widerstehen und haben Sorge, sie möchten confundirt werden, alsdann wären uns lieber alte Weiber an ihrer statt, die sängen uns und spännen uns ums Lohn.“ Der Disputation, durch die er wol auch den Glanz seiner Universität zu heben gedachte, wohnte er in Person bei, aber der Eindruck, den er davon empfing, stimmte ihn für Luther’s Sache keineswegs günstig. War ihm schon die Predigt, die dieser am 25. Juli 1517 vor ihm in Dresden hielt, um deswillen, weil sie die Leute ruchlos und gegen gute Werke gleichgültig machen müsse, bedenklich erschienen, so nahm er jetzt noch viel größeren Anstoß an Luther’s Billigung etlicher Sätze Hussen’s. Denn von einem Angriff auf das bestehende Dogma wollte er nichts wissen; unter Reformation verstand er zunächst und hauptsächlich nichts als die Besserung des geistlichen Standes, die aber nur von der Kirche selbst und den geordneten Gewalten, nicht von einem Einzelnen, der sich vermesse, als sei er allein lux mundi, auszugehen habe. In diesem Sinne gehörte er auf dem Reichstage zu Worms zu denen, die am entschiedensten auf Abstellung der kirchlichen Mißbräuche, und zwar durch ein christliches Conzil drangen: neben den 101 Beschwerden der Stände übergab er noch zwölf besondere gegen die Annaten und den Ablaß. Bestand er in Worms auf Respectirung des Luthern zugesagten sichern Geleites, so im Reichsregimente auf energischer Durchführung des Wormser Edicts, weil er eben in Luther’s Auftreten vorzugsweise nur die Auflehnung gegen die gesetzliche Ordnung sah, drang aber damit gegen den kursächsischen Gesandten Hans von der Planitz nicht durch. Mit dem sich um diese Zeit vollziehenden Bruche zwischen dem Kaiser und dem Kurfürsten von Sachsen wurde auch das Verhältniß der beiden Vettern zu einander ein immer bedenklicheres. Daß G. an dem 1522 zuerst von Aleander ausgebrüteten Plane, Friedrich der Kur zu entsetzen und dieselbe auf ihn zu übertragen, Antheil gehabt habe, ist allerdings weder erweislich noch wahrscheinlich; wenn 1523 sein Verkehr mit Philipp von Hessen ein auffallend intimer war, so hatte das darin seinen Grund, daß dieser damals, 11. Decbr., sein Eidam wurde; daß er aber um jenen Plan wußte, ohne sich direct ablehnend dagegen zu verhalten, beweist eine Aeußerung, die ihm bei dieser Hochzeit im Gespräch mit Fr. v. Thun entfiel. In Wittenberg sah man nicht ohne ernsten Argwohn auf ihn. Doch reichten sich die Vettern noch einmal die Hand zur Bekämpfung des Münzer’schen Aufruhrs. G. nahm an der Schlacht bei Frankenhausen Theil und hielt dann in den thüringischen Aemtern und in Merseburg ein strenges Strafgericht, auch im Erzgebirge hatte er Unruhen der Bauern zu dämpfen. Jetzt, nach Besiegung der Bauern und dem Tode Friedrichs des Weisen, glaubte er den Zeitpunkt zu energischeren Maßregeln gegen die kirchlichen Neuerungen gekommen. Er säumte nicht noch zu Mühlhausen bei dem nunmehrigen Kurfürsten Johann auf ernstliches Einschreiten gegen Luther zu dringen und ließ es an Warnungen bei seinem Schwiegersohn sich der Sache desselben anhängig zu machen [686] nicht fehlen. Als beides nichts fruchtete, schloß er Juni 1525 zu Dessau mit den Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg und den Herzögen von Braunschweig einen Bund zum Widerstande gegen die evangelische Lehre und gab damit das Signal zur Spaltung des Reichs in zwei feindliche Lager. Seitdem galt G. als das Haupt und die Hauptstütze der altgläubigen Partei unter den Laien. Den ihm von seinem flüchtigen Kanzler O. v. Pack angedichteten Anschlag eines gewaltsamen Vorgehens gegen die Evangelischen jedoch stellte er entschieden und wol mit Grund in Abrede. In seinem eigenen Lande suchte G. dem Eindringen des Evangeliums aus allen Kräften zu steuern. Aber freilich machte schon das Ineinandergreifen ernestinischer und albertinischer Gebietstheile seine Anstrengungen unwirksam. In den Bergstädten, wo der Kurfürst die Mithoheit hatte, griff das Evangelium zuerst um sich und von da aus weiter. Mit der Vergeblichkeit der Verfolgungen steigerte sich ihre Heftigkeit, ein Bürger von Mittweida büßte sogar die Befreiung einer Nonne mit dem Leben. In Meißen ließ er zur Befestigung des alten Glaubens 1524 mit großem Gepränge das Fest des eben erst heilig gesprochenen Bischofs Benno veranstalten. Leider trug Luther’s eigenes Verhalten nicht wenig dazu bei den Herzog in seinem Widerwillen gegen die Reformation und damit auch in der Verfolgungssucht gegen abtrünnige Unterthanen zu bestärken. Sein Trostbrief an den vertriebenen Hartmuth von Kronberg wurde der Anfang zu einem auch von Luthers Seite mit ungerechtfertigter Heftigkeit, oft mit maßloser Leidenschaftlichkeit geführten Federkrieg zwischen beiden. Nachdem G. zu der von ihm veranlaßten Uebersetzung des Neuen Testaments durch H. Emser 1527 eine geharnischte Vorrede geschrieben hatte, ließ er im folgenden Jahre unter Cochläus’ Namen „Auf Luther’s Schandbüchlein An die Christen von Halle eine Antwort“, und 1529 eine „Vertheidigung des bischöflichen Mandats zu Meißen wider dessen Scheltworte“ und 1531 unter dem Namen des Pfarrers Franciscus Arnoldi (s. d.) eine „Antwort auf das Büchlein so D. Luther wider Kais. Abschied hat ausgehen lassen“, erscheinen, wogegen Luther sein Pamphlet „Wider den Meuchler zu Dresden“ richtete. Auf die Pack’schen Händel bezog sich Luther’s Flugschrift „Von heimlichen und gestohlenen Briefen samt einem Psalm ausgelegt wider Herzog Georgen zu S. 1529“, welche die Entgegnung hervorrief: „Ein kurzer Bericht. So wie G. v. G. G. Herzog zu S. auf etzliche neue rasende Lügen, die M. Luther in einem Druck wider unsere Entschuldigung des getichten Bündniß halben hat ausgehen zu thun verursacht“. 1533 folgte Luther’s „Verantwortung der aufgelegten Aufruhr von H. Georgen sammt einem Trostbrief an die Christen von ihm aus Leipzig unschuldig verjagt“, und auf Cochläus’ Erwiderungen desselben „Kleine Antwort“. Und doch konnte derselbe Luther schreiben: „es hat mich geschmerzet, daß dieser treffliche und fromme Fürst sich dermaßen eintreiben lässet von seiner Umgebung, den ich ja doch als einen solchen anerkannt und erfahren habe, daß er fast wohl fürstlich redte, wenn er seines Herzens Sprache redte“. H. Emser, J. Cochläus, seit 1527 des als verdächtig entlassenen Hofpredigers Crosner Nachfolger, G. Witzel, der Dresdner Pfarrer P. Sylvius, der Franciscaner Alveld, der Abt zu Altzelle P. Bachmann bildeten nach dem Ausdrucke des Nürnberger Stadtschreibers Laz. Spengler „die Georgische Cantzley und Schmidte“, die des Herzogs Haß gegen das Evangelium immer von neuem schürte. Namentlich seitdem G. durch den Tod des Kurfürsten Johann der Aelteste des Hauses geworden war, äußerte sich dieser Haß in der zunehmenden Heftigkeit der Verfolgungen. „Lieber“, erklärte er, „wolle er mit seiner Gemahlin nackt und bloß, den Stab in der Hand, ins Elend gehen, als seinen Unterthanen erlauben, daß sie nur im kleinsten Titel von der katholischen Lehre abwichen, bevor nicht auf einem Konzil anders beschlossen wäre.“ Doch aber erschütterte [687] alles dies keineswegs seine anfängliche Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer Reformation, vielmehr nöthigten ihn die unaufhaltsam fortschreitende Auflösung des alten Kirchenwesens, die allmähliche Entleerung der Klöster und die einreißende Verschleuderung ihrer Güter selbst Hand an dieselbe zu legen. Die von ihm 1524 zu dem dreifachen Zwecke der Ausschließung der neuen Lehre, der Besserung der übeln Haushaltung und Herstellung der geistlichen Zucht und Ordnung angeordnete Visitation durch die Bischöfe von Meißen und Merseburg und etliche Räthe bestätigte nur die Trostlosigkeit des allgemeinen Zustandes, ohne den Verfall hemmen zu können, ja indem G. sich das Recht beilegte, die Ueberschüsse aus den Klostereinkünften zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden, indem er die Urkunden und Kleinode der Klöster in Verwahrung nahm und zuletzt sogar einzelnen Städten, z. B. Leipzig das Recht verlieh, verlassene Klostergüter an sich zu kaufen, that er ohne es zu wollen, selbst den ersten Schritt zur Säcularisirung der Klöster. Es ist eben das Tragische in Georgs Leben, daß er den unmöglichen Kampf gegen eine mit geschichtlicher Nothwendigkeit sich vollziehende Neugestaltung unternommen hatte, und die Erkenntniß hiervon verdüsterte die letzten Jahre seines Lebens. Er selbst mußte noch voraussehen, daß mit seinem Tode sein Land sich der evangelischen Lehre öffnen werde, denn durch den kinderlosen Tod seiner Söhne, Johanns 11. Jan. 1537 und des trotz seines Blödsinns erst am 27. Jan. mit Elisabeth v. Mansfeld vermählten Friedrichs, 26. Febr. 1539, war sein Bruder Heinrich, dessen Uebertritt zur Reformation er 1537 vergeblich zu hindern gesucht hatte, sein nächster Erbe geworden. Umsonst suchte G. einem solchen Ausgange durch Verhandlungen mit den Evangelischen zu Mühlberg und Leipzig, dann mit seinen Landständen wegen eines Ausgleichs in Sachen der Religion, umsonst durch den Vorschlag einer Vermählung seines Neffen Moritz mit seiner verwittweten Schwiegertochter vorzubeugen; zuletzt faßte er sogar den Plan dem römischen Könige Ferdinand die Nachfolge im albertinischen Sachsen zuzuwenden, aber die deshalb nach Meißen berufenen Stände lehnten denselben ab und sein Tod am 17. April 1539 ersparte ihm den Schmerz über die abschlägige Antwort seines Bruders auf sein Verlangen, sich im Herzogthum jeder Neuerung in Sachen der Religion zu enthalten. An ihm verlor zugleich der im Juni 1538 von dem Vicekanzler Held zusammengebrachte Heilige Bund seinen hauptsächlichsten Rückhalt. Er ist der letzte der im Dom zu Meißen bestatteten Wettiner. Von seinen zehn Kindern überlebte ihn nur seine an Philipp von Hessen vermählte Tochter Christine. Seinen Namen trägt das 1534–37 erbaute Residenzschloß in Dresden, von dem jedoch in dem jetzigen Baue nur noch wenige Reste vorhanden sind. Im J. 1516 hatte er auf dem Königstein ein Cölestinerkloster gegründet, das aber bald einging. Ein Lied von ihm wider diejenigen, so von Bischoff zu Meisen erdicht haben, als solte er die Worte ausstreichen lassen „Gottes Wort bleibt ewig“, sowie das Bennolied von 1524 „Benno, du viel heiliger Mann“, und ein Lied wider den Ch. Hertzog Friedrich, do er ime rieth er solte nicht in Frießlandt ziehen, die wahrscheinlich beide ebenfalls von ihm herrühren, siehe im Archiv für Litteraturgeschichte von Schnorr von Karolsfeld III, 45.

Spalatin, De Alberti Ducis Saxon. liberis bei Mencke, SS. II, 2127 ff. Seckendorf, Historia Lutheranismi I. §. 80 sq. Verschiedenes über G. bei Seidemann, Die Reformationszeit in Sachsen 1517–19. 1876. Eine erschöpfende Biographie Georgs wie er sie wohl verdiente, ist noch nicht vorhanden. Seine Ehrenrettung hat zuerst versucht Schulze, Georg und Luther, 1834.