ADB:Friedrich (Graf von Stade)
Albert v. Stade, der sächsische Annalist, wenige Urkunden erzählen von ihm, das Chronicon Rosenveldense gibt seinen Todestag. Eine edle angelsächsische Frau mit drei Töchtern, die nach der Schlacht bei Hastings 1066 vielleicht nach Dänemark flohen, verfielen, schiffbrüchig an der Küste der Grafschaft, nach dem Strandrecht dem Grafen von Stade als Eigenthum. Udo II., der zweite stadische Markgraf der Nordmark (1057–82), übergab die vier Frauen dem Hofstaate seiner Gemahlin Odone v. Werle († 1110) und verheirathete sie nachher mit Ministerialen, sodaß von zwei der Schwestern die v. Bliderstorp, v. Lindena, v. Poppenburstolde, Mule, v. Elm, v. Bevern, v. Emelenthorpe und v. Horechthorpe (Hardorf) stammten. Die dritte scheint schon zwei Söhne von einem angelsächsischen Edlen, Friedrich und Ulrich mitgebracht zu haben; ob dieser Edle oder ein zweiter stadischer Gemahl Reinhold hieß, und wo ihre Töchter Odilia, Aebtissin zu Heslingen, und Rokele, Stammmutter der v. Waldesthorpe, [38] geboren sind, steht nicht fest. Sie lebte noch nach 1116. Die Söhne hielten sich als Freie, wurden reich, sie sollen drei dänische Bischöfe auf einer Pilgerreise erschlagen und beraubt haben, am Hofe Heinrichs IV. zu Goslar suchte Udo II. (wol Markgraf Luder Udo II., † 1106) den Ulrich (wahrscheinlich † 1112) durch eine Ohrfeige als Eigenthum zurückzufordern, was zum Kampf in der Kirche führte. F. war aber schon vor 1082 Vogt der Bremer Kirche und heißt schon 1091 Graf, 1095 erhielt er von Luder Udo die Verwaltung der Grafschaft Stade, verwaltete sie gut, unterstützte seinen Herrn, den Markgrafen höchst nachdrücklich 1103–4 im Kriege gegen die sächsischen Fürsten und Edlen, namentlich gegen Lothar. Nach Udo’s Tode, 2. Juni 1106, behauptete er bei der Minderjährigkeit von dessen Erben Heinrich II. die Grafschaft für sich, und erlangte gegen 40 M. Goldes vom Kaiser Heinrich V. die Erlaubniß, seinen freien Stand durch Zeugen zu erweisen, während der Markgraf Rudolf, Heinrichs II. Vormund, den Erzbischof Friedrich (1104–23) antrieb, jenen als Eigenthum der Kirche zu reclamiren, was er that, zumal Graf F. Kirchengut zurückhielt. Auf dem vom Kaiser 1111 zur Ausführung des Magdeburger Spruches angesetzten Tage zu Radolvesthorpe (Rahmstorf) bemächtigte sich aber Markgraf Rudolf des Grafen und hielt ihn in Salzwedel gefangen bis 1112. Nach Aechtung Lothars und Rudolfs und Verleihung der Nordmark, allerdings nur auf kurze Zeit, an Helperich von Plötzkau suchten jene beiden Frieden, F. wurde als Graf von Stade anerkannt, „ein Mann, strotzend von Reichthum, hervorragend durch Scharfsinn und Willenskraft“; er wird 1115 dann den Kaiser gegen die Sachsenfürsten unterstützt haben. Später versuchten Rudolf und der seit 1114 mündige Markgraf Heinrich II. ihn von der Elbe aus in seiner Burg Stade zu überrumpeln, doch er entkam. Da er vorher sich mit dem Herzog Lothar, der für die künftige Thronbewerbung den starken Feind im Rücken lieber in einen Freund verwandelte, sich geeinigt hatte, so deckte dieser ihn mit der vollen herzoglichen Macht 1122–23 und erbaute dazu die Burg Vörde (Bremervörde). So behauptete F. die Grafschaft bis zu seinem Tode, er starb am 13. April 1135 und scheint in Harsefeld im Kloster neben dem alten Grafen begraben. 6000 M. Silber hatte er dem Kloster gegeben, ob geschenkt oder deponirt, steht dahin: König Lothar nahm sie 1136 für sich vom Altar der Kirche. Vielleicht hatte F. ihm 1122 sein Erbe versprochen, wozu denn wol die Stader Allodien der alten Grafen, die er weggenommen, auch gehörten. Der letzte des alten Hauses, der Erzbischof Hartwich I. von Hamburg-Bremen, schloß noch als Dompropst einen Vertrag mit dem Erzbischof von Magdeburg zur Vertheidigung oder Wiedererwerbung der Besitzungen Friedrichs, auf welche nachher Heinrich der Löwe als Lothars Erbe auch Ansprüche erhob. So steht F. höchst eigenartig und bedeutungsvoll da. Ob er vermählt gewesen, wissen wir nicht, er starb unbeerbt, im Grafen-Nekrolog des Harsefelder Chronicon kommt aber ein am 20. September verstorbener Graf Heinrich, dicht hinter F. vor, es könnte ein vor ihm hingeschiedener Sohn sein.
Friedrich, Graf von Stade, aber nicht aus dem alten Grafenhause, † am 13. April 1135, war nach altem Recht kein Freier, sein Bruder Ulrich wird sogar einmal mancipium genannt, um so wunderbarer ist die erlangte Stellung. Die Rosenfelder Annalen,- Vgl. Jaffé, Das deutsche Reich unter Lothar d. Sachsen; Lappenberg im Hamburger Urkundenbuch (auch Stenzel u. v. Giesebrecht III. 2). Waitz, D. V.-G. VII. 9.