ADB:Forstenhausen, Otto von
[163] wurden. Am 7. Novbr. 1593 wurde er zum Hofrath mit einem Gehalt von 400 Gulden ernannt. 1595 vermählte er sich mit einer Tochter des baierischen Hofraths Ludwig Müller. In den nächsten Jahren war er wiederholt als Gesandter auf Reichs- und Kreistagen verwendet. Eine wichtige Rolle spielt er in der Donauwörther Angelegenheit. Im April 1607 wurden er und Oberst Alexander v. Haslang von Herzog Maximilian beauftragt, mit dem Rath von Donauwörth in Verhandlungen zu treten, wodurch den katholischen Einwohnern der Reichsstadt völlig freie Ausübung ihrer Religionsgebräuche gesichert werden sollte. Wie schwierig und gefährlich diese Aufgabe, zeigte sich bald nach dem Eintreffen der Gesandten des gehaßten und gefürchteten Baiernherzogs in der Stadt. Nur mit Noth entgingen sie den Nachstellungen der wüthenden Menge, die gegen solche Gefährdung der Freiheiten der Stadt und der wahren Religion mit den Waffen protestiren wollte. Im weiteren Verlauf der Executionshändel war F. noch öfter neben Jocher, Königseck u. A. als baierischer Delegirter thätig, Insbesondere führte er am kaiserlichen Hof zu Prag die schwierigen und langwierigen Unterhandlungen, welche die Umwandlung der geächteten Reichsstadt zur baierischen Landstadt bezweckten. F. vertrat dabei die Sache seines Herrn vielleicht mit allzu demonstrativem Eifer, so daß häufig der Unwillen der kaiserlichen Räthe rege wurde: solches Drängen und Drohen, wie es sich der baierische Gesandte im Namen seines Herzogs erlaube, sei am kaiserlichen Hofe unerhört; vernehme der Kaiser von diesen Aeußerungen, so werde wol Jemand zum Profoßen geschickt werden. Alles Bemühen, ein Anrecht des Herzogs auf die Reichsstadt verbrieft zu sehen, wäre gleichwol erfolglos geblieben, wenn nicht der Wunsch, mit Hülfe des Herzogs von Baiern die an Mathias abgetretenen Länder wieder zu gewinnen, den Kaiser zur Nachgiebigkeit bewogen hätte. Deshalb wurde trotz mannigfaltiger Hindernisse und Intriguen endlich am 4. Juli 1609 die Entscheidung getroffen, daß die Reichsstadt dem Executor in Händen bleiben soll, bis die Executionskosten erstattet seien. Auch die Unterhandlungen des baierischen Hofes mit dem Kaiser und den katholischen Reichsständen in Sachen der Liga wurden theilweise durch F. geführt. In Ansehung der vielen Dienste, die er „als Subdelegirter Baierns bei vielen Reichs- und Kreisversammlungen, Deputations- und Münztagen“ geleistet, wurde ihm, der inzwischen auch zum Beisitzer des kaiserlichen Landgerichts Hirschberg ernannt war, am 15. Oct. 1615 vom Kaiser Mathias das Wappen eines Turniergenossen verliehen (gelängter, silber- und blaufarbiger Schild, offener Turnierhelm, darüber geschlossener Flug mit einem Hifthorn). Auch zum Pfalzgrafen wurde er vom Kaiser, zum Pfleger von Waldegg in der Oberpfalz von Maximilian I. ernannt; als „römischer kayserlicher Majestät Pfaltz- und Hoves Grave wie auch Ritter, zu Latein Comes palatinus et auratae militiae eques“, ertheilt er noch am 4. Oct. 1627 den Brüdern Johann, Georg und Alexander Spätt einen Wappenbrief. Sein Todesjahr ist unbekannt.[1]
Forstenhausen: Otto von F. auf Pilhoven (so im unten erwähnten Wappenbrief, er selbst schreibt sich gewöhnlich Forstenhauser oder auch Forstenheuser), baierischer Staatsmann, Sohn des fürstbischöflichen augsburgischen Raths und Kanzlers Christoph F. Wann er in baierische Dienste übertrat, ist nicht bekannt. Zum ersten Mal erscheint er 1582 als baierischer Delegirter in den Versammlungen, die zu Abhülfe und Beilegung der zwischen den Erzmarschalkämtern und den Reichsstädten erregten Zerwürfnisse abgehalten- Münchener Reichsarchiv, Adelsselect. Stieve, Ursprung des 30jährigen Kriegs I. S. 74 ff., 294 ff.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 163. Z. 13 v. u.: Otto von Forstenhausen starb im J. 1632. Das Gut Pillhofen bei Moosburg kaufte er im J. 1599 (Wening, Topographia Bavariae, Thl. III S. 50). [Bd. 8, S. 795]