ADB:Eisenhart, Johannes
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Ulrich v. Eyben, der seine Professur in Helmstädt mit einem Sitz im Reichskammergericht vertauscht hatte. Auch der Freundschaft H. Conring’s konnte E. sich rühmen. Der Einfluß dieses großen Gelehrten auf Eisenhart’s schriftstellerische Thätigkeit ist unverkennbar. Schon 1667 hielt E. eine Rede „De coniungendis iurisprudentiae et historicarum studiis“. Seine Werke über Naturrecht sowie über Materien des Criminalrechts, des deutschen Privatrechts und Processes finden sich verzeichnet im Jöcher’schen Gelehrtenlexikon. Sein Sohn Johann Burkhard E., welcher durch eine gelehrte Schrift „De iure patrimonii dividui et individui“ sich bekannt gemacht, war Archivarius und erster Canzleisecretär der Reichsstadt Speyer, Vater von Joh. Friedr. E.
Eisenhart: Johannes E., Rechtsgelehrter, geb. 18. Octbr. 1643 zu Erxleben in der Altmark, Sohn des dortigen Pfarrers, studirte seit 1663 in Helmstädt, wurde daselbst Magister artium und 1674 Licentiatus, danach Doctor der Rechte; nach Erlangung einer außerordentlichen Rechtsprofessur erhielt er die ordentliche Professur der Geschichte, Poesie und Sittenlehre, trat dann in die Juristenfacultät als ordin. prof. institutionum, iuris criminalis, pandectarum et codicis; starb als Senior der Facultät 9. Mai 1707. E. war Schwiegersohn des bekannten Rechtsgelehrten