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ADB:Copius

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Artikel „Copius“ von Josef Bernhard Nordhoff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 470–471, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Copius&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 04:59 Uhr UTC)
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Copius (Cop), sieben Brüder ländlicher Herkunft und sämmtlich gelehrten Standes, wurden zu Stromberg (nordwestlich von Lippstadt) geboren und jedenfalls an der Domschule zu Münster vorgebildet und näher mit den classisch-humanistischen Wissenschaften bekannt. Der zweite in der Altersfolge und der bedeutendste von ihnen Bernard, geb. 1525, besuchte noch mit seinem ältesten Bruder Johann die Hochschulen zu Löwen und Köln, studirte dort unter Gabriel Mudäus, hier unter Johannes Oldendorp die Rechte und daneben nach damaliger Studienart die hebräische, griechische und lateinische Sprache. Sodann wirkten beide im Lehrfache zunächst an der Ludgerischule zu Münster, sodann an der Domschule zu Paderborn bis 1553, wo Bernard das Conrectorat an der Lateinschule in Dortmund annahm. Hierhin folgte ihm auch Johann, doch vielleicht erst 1557, verheirathete sich 1558 und beschloß dort als Lector sein fast bis ans Ende dem Unterrichte gewidmetes Leben ungefähr 80 Jahre alt 1605, ohne Spuren litterarischer Thätigkeit hinterlassen zu haben. Bernard hatte schon 1559 auf Betreiben Hamelmann’s Dortmund mit Lemgo vertauscht, um hier mit seinen gleichfalls bereits im Lehramte erprobten Brüdern Engelbert (bis dahin Rector in Lippstadt) und Balthasar und andern Collegen eine größere humanistische Bildungsstätte zu eröffnen. Nach und nach verlassen alle drei Brüder ihre neue blühende Stiftung, zuerst Balthasar und Engelbert (dieser lehrte später als Conrector in Soest), sodann aus gewissen Gründen, die entweder in seinem Naturell oder in der dortigen Beschäftigung liegen mochten, auch Bernard. Dieser bezieht nun mit Engelbert die Hochschule zu Marburg, wohin ihnen längst westfälische Landsleute, wie Hermann von dem Busche, Glandorp und andere, welche der Reformation zugeneigt, vorangegangen waren. Beide werden unterm 13. Mai 1565 in die Matrikel eingetragen. Bernard hielt zunächst, vielleicht um die nöthigen Existenzmittel zu haben, Privatlehrstunden; am 10. Oct. 1567 wurde er unter Wigand Happelius zum Dr. utr. jur. promovirt und darauf Beisitzer des hessischen Obergerichts. Eine Schatzkammer aller Philosophie und allen Wissens, gelehrt in den „drei Sprachen“, voll Anmuth im Vortrage, hielt er 1568 vom September an außerordentliche juristische Vorlesungen, überkam im nächsten Jahre nach dem Tode des Johannes Lonicerus die Professur der griechischen Sprache, und 1580, als Forster nach Heidelberg ging, die juristische Professur für die Institutionen. Doch schon den 12. Oct. 1581 brachte ihm die Pest den Tod, worin ihm ein Jahr früher sein Sohn Arnold und eine Tochter vorausgegangen waren; eine andere Tochter war an einen M. Reiner Langen von Bremen verheirathet. Bernard C. war ein Mann von großer Begabung und Gelehrsamkeit, energisch im Handeln, und gleich anziehend im Vortrage wie thätig mit der Feder. Darum werden ihm schon in der Jugend die wichtigsten Posten für Lehrthätigkeit und Schulgründungen anvertraut, darum ersteigt er in Marburg so bald die höchsten Stufen des akademischen Berufes und daneben war es ihm möglich, noch Gedichte zu machen und eine Reihe von Schriften humanistischer oder juristischer Tendenz an den verschiedenen Stätten seines Wirkens zu veröffentlichen. Darum ist er im Leben wie im Tode eine weitgepriesene Persönlichkeit. Auch ein fünfter Bruder, Rudger, war eine Zeit lang in Lemgo Lehrer, später in Minden (Hamelmann S. 1080. 1319), während ein sechster, Hermann, in Stromberg Pfarrer wurde (l. c. 201).

Herm. Hamelmann, Opera Genealogico-Historica, Lemgoviae 1711, Index s. v. – Döring, Programm des Gymnasiums und der Realschule [471] I. Ordnung zu Dortmund 1872 ff. S. 69 f. 113. 128. – F. W. Strieder, Hessische Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte (1782) II. 280–282.