ADB:Conradi, Franz Karl
[442] Amtmann und Generalaccisinspector war, † 17. Juli 1748 in Helmstädt. Er besuchte das Gymnasium in Zwickau und bezog 1720 die Universität Leipzig, wo er Philosophie und Rechtswissenschaft studirte. Nach Erlangung der Magisterwürde (1722) habilitirte er sich im folgenden Jahre als Privatdocent und erwarb 1725 zu Erfurt auch den juristischen Doctorgrad. 1728 wurde er außerordentl. Professor in Wittenberg. 1730 als ordentl. Professor der Rechte nach Helmstädt berufen, erhielt er 1743 den Charakter eines braunschweig-lüneburgischen Hofraths und nach Goebel’s Tode (1745) die erste Professur mit dem Ordinariat bei der Juristenfacultät. In seinen zahlreichen, hauptsächlich akademischen Schriften hat er die gelehrte Kenntniß des römischen Rechts in vorzüglichem Grade gefördert. Dahin gehören besonders seine „Parerga“ in vier Büchern, 1735-39; unter gemeinsamem Titel und mit neuer Vorrede 1740. Seine „Scripta minora“ außerhalb der „Parerga“ sind in neuerer Zeit von Ludwig Pernice gesammelt, aber nicht über den 1. Band, 1823, hinausgediehen. Das deutsche Recht erläuterte er durch mehrere Abhandlungen lehnrechtlichen Inhalts und durch die anonymen „Grundsätze der Teutschen Rechte in Sprüchwörtern“, 1745, neu bearbeitet von seinem Schüler Joh. Fried. Eisenhart, 1759; 2. Ausg. von dessen Sohne Ernst Ludew. Aug. Eisenhart, 1792; 3. Ausg. von Karl Ed. Otto, 1823. Auch edirte er verschiedene Schriften von anderen Rechtsgelehrten, wie Georg Beyer, Brissonius De formulis, Bynckershoek, Jac. Gothofredus etc.
Conradi: Franz Karl C., Rechtsgelehrter, geb. 2. (nicht 1., auch nicht 11.) Februar 1701 zu Reichenbach im Voigtlande, wo sein Vater Commissionsrath,- Weidlich, Gesch. d. jetztlebenden Rechts-Gel. I., 145 ff. Schmersahl, Zuverl. Nachrichten v. jüngstverst. Gelehrten I, 246 ff. Christian Breithaupt, Piis manibus Francisci Caroli Conradi etc. Helmstadii (1748). 4. Haubold, Institutiones iur. Rom. litt. I. 168 s. Hugo, Gesch. d. Röm. Rechts seit Justinian 3. Vers. S. 552 f., 468. Pernice, Praefatio zu den Scripta minora p. XV ss., mit einem vollständigen Verzeichniß von Conradi’s gedruckten und ungedruckten Schriften.