ADB:Carrach, Johann Tobias
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Flörke als Geisel fortgeführt, wurde er erst 1762 im December durch preußische Truppen befreit. Im September 1763 erhielt er mit dem Ordinariat der Juristenfacultät das Directorat der Universität. Von seinen akademischen Schriften erschienen gesammelt: „Programmata iuridica“ 1767. Durch seinen Stiefsohn Heinrich Johann Otto König wurden herausgegeben: „Rechtliche Urtheile und Gutachten in peinlichen Sachen“, 1775 Fol. und nach seinem Tode: „Kurze Anweisung zum Proceß in Civil- und Criminalsachen“, 1776.
Carrach: Johann Tobias C., Rechtsgelehrter, geb. 1. Januar 1702 zu Magdeburg, wo sein Vater Kaufmann war, † 21. October 1775 in Halle. Er studirte seit 1721 zu Halle, erwarb 1729 die juristische Doctorwürde und ward daselbst 1732 außerord., 1738 ord. Professor der Rechte, sowie Beisitzer in der Juristenfacultät, 1753 königl. preußischer Geheimer Rath. Während des siebenjährigen Krieges im August 1759 mit seinem Collegen- Weidlich, Gesch. d. jetztlebd. Rechtsgel. I 127 ff. Dessen Zuverl. Nachrichten II 1 ff. und Lexikon S. 41 f., sowie Succession derer Rechtsgelehrten zu Halle, hinter desselben Verzeichniß aller auf der Univ. zu Halle herausgek. jurist. Disputationen und Programmen. Halle 1789. 8°. S. 43 f. Heinr. Joh. Otto König, Leben u. Schriften Hrn. Joh. Tob. Carrach’s, Halle 1776. 4°, auch vor Carrach’s Anweisung zum Proceß. Hoffbauer, Gesch. d. Univ. zu Halle, S. 278.