ADB:Brunnenmeister, Emil
[298] berufen; 1889 erhielt er einen Ruf nach Wien, wo er Strafrecht und -Proceß, sowie Rechtsphilosophie lehrte. Er folgte der älteren Richtung der Strafrechtswissenschaft und verhielt sich der modernen Richtung gegenüber, die das Zweckmoment in der Strafe gegenüber dem Vergeltungsgedanken betont, ablehnend. Namentlich aber besaß er Sinn für die geschichtliche Entwicklung in einem bei unseren Criminalisten sonst seltenen Maaße und beherrschte besonders die Quellen des mittelalterlichen wie des antiken Strafrechts. Nach dieser Seite liegen seine wissenschaftlichen Verdienste. Er starb in Wien am 22. Januar 1896. Schriften: „Die Quellen der Bambergensis. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Strafrechts“ (Leipzig 1879); „Das Tödtungsverbrechen im altrömischen Recht“ (Leipzig 1887).
Brunnenmeister: Emil B., geboren zu Kreuzlingen, Kanton Thurgau, am 5. Mai 1854, habilitirte sich als Privatdocent für Strafrecht und Strafproceß im J. 1878 an der Universität zu Basel; wurde 1879 nach Zürich, 1882 nach Halle a. S. als ordentlicher Professor für Strafrecht und Civilproceß