ADB:Bern
Heinrich II. den B. zu seinem Nachfolger. Eine der an Charakter und Bildung hervorragendsten Erscheinungen seiner Zeit, hob derselbe in einer vierzigjährigen für Kunst und Wissenschaft segensreichen Regierung die Abtei zu neuer Blüthe empor. 1013 begleitete er den König auf seiner Romfahrt zur Kaiserkrönung. Nachdem er noch am 24. April 1048 die neu und schöner wieder erbaute Kirche seines Stiftes unter Anwesenheit Heinrichs III. geweiht hatte, starb er am 7. Juni dieses Jahres. Von seinen Schriften hat die von Tritheim angeblich benutzte „Historia Alemannorum“ niemals existirt. Ein Tractat „De officio missae“ (Bibl. Patr. tom. 18) handelt hauptsächlich von der unter Kaiser Heinrichs Anwesenheit in Rom verhandelten Frage, ob nach dem Evangelium das Symbolum zu singen sei. Die Ergebnisse eines dem Erzbischofe Aribo von Mainz gewidmeten Tractates über die Quatemberfasten wurden dem vom Concil zu Seligenstadt 1022 hierüber gefassten Beschluß zu Grunde gelegt. – (Vgl. Hist. littér. de la France tom. VII. 373 ss. Hefele in d. Tübinger Quartalschr. 1838, S. 249 ff.)
Berno, Abt von Reichenau, Berno Augiensis, empfing seine erste Bildung im Benedictinerstift zu Fleury, wo er 999 noch als Mönch war und kam von dort nach Prüm. Als 1008 Abt Immo von Reichenau, unter dessen rohem Regiment das Stift sehr heruntergekommen war, seines Amtes entsetzt ward, ernannteVon besonderer Wichtigkeit aber ist B. durch seine sowol als Schriftsteller wie als Tonsetzer bethätigte Kenntniß der Musik geworden. Drei von ihm verfaßte Tractate über den Kirchengesang sind bei Gerbert (Script. eccles. II.) abgedruckt: „Musica“, aus zwei Theilen bestehend: a) Prologus in Tonarium (S. 62–79) handelt in funfzehn Paragraphen von der Tonleiter, den Intervallen, Tonarten, Differenzen, Erkennungsformeln der Gesänge, Länge und Kürze der Töne, dem Semitonium etc.; b) Tonarius (79–91), in dreizehn Paragraphen, Tabelle der melodischen Formeln, der Tonarten und Tonweisen der verschiedenen liturgischen Gesänge. „De varia Psalmorum atque cantuum modulatione“ (91–114), eigentlich nicht musikalisch, sondern nur auf die Gesangtexte bezüglich. „De consona tonorum diversitate“ (114–117), von Verschiedenartigkeit der Kirchentöne und der authentischen und plagalischen Tonreihe. Noch einen, unbekannt gebliebenen, Tractat „De instrumentis musicis“ soll er verfaßt haben. Als Tonsetzer verdankt ihm die Kirche zwei Offizien auf die Feste des heiligen Ulrich und Meinrad, einen Tropus und Hymnus auf Epiphania, zwei Hymnen auf Lichtmeß und die Fasten, zwei Sequenzen; siehe Anselm Schubiger, Sängerschule St. Gallens 83; ein Responsorium aus dem Officium des Meinrad ebd. Exempla Nr. 45. – Endlich ist noch einer Anzahl von Briefen Berno’s zu gedenken.