Zum Inhalt springen

ADB:Behagel, Wilhelm Jakob

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Behaghel, Wilhelm Jakob“ von Rudolf Merkel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 334–335, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Behagel,_Wilhelm_Jakob&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:32 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Beetz, Wilhelm von
Nächster>>>
Behm, Ernst
Band 46 (1902), S. 334–335 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wilhelm Jakob Behaghel in der Wikipedia
Wilhelm Jakob Behaghel in Wikidata
GND-Nummer 116109319
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|46|334|335|Behaghel, Wilhelm Jakob|Rudolf Merkel|ADB:Behagel, Wilhelm Jakob}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116109319}}    

Behaghel: Dr. Wilhelm Jakob B., badischer Geheimer Hofrath und Professor der Rechte, wurde geboren 1824 in Elberfeld als Sohn eines Gymnasiallehrers aus einer Pfälzer Familie. Seine Jugendzeit verlebte er in Heidelberg und widmete sich dann zunächst der richterlichen Laufbahn im Großherzogthum Baden, in welcher er zuletzt als Rath am damaligen Hofgericht Mannheim thätig war. Aus dieser Stellung wurde er im Jahre 1861 als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für französisches und badisches Civilrecht sowie für Proceßrecht an der Universität Freiburg im Breisgau berufen, welchen er bis zu seinem im J. 1896 erfolgten Tode bekleidete.

In der juristischen Litteratur wird sein Handbuch des „badischen bürgerlichen Rechts und des Code Napoléon“ dauernd einen ehrenvollen Platz behaupten, die einzige vollständige und eingehende Behandlung des specifisch badischen Civilrechts, wie es sich auf der Grundlage des code Napoléon unter dem Einfluß der umfangreichen badischen Landesgesetzgebung und seit neuerer Zeit auch der Reichsgesetzgebung gestaltet hatte. Das gründliche und gediegene Werk erlebte drei Auflagen: 1866, 1875 (dazu 1880 nach Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze einen Nachtragsband) und 1892, welche Zeugniß ablegen von dem Bestreben des Verfassers, dasselbe stets dem wechselnden Rechtszustande anzupassen. Von vornherein mit besonderer Rücksicht auf die dem Verfasser aus seiner langjährigen eigenen praktischen Thätigkeit wohl vertrauten Bedürfnisse der Praxis geschrieben und in der letzten Auflage durch die umfassende Heranziehung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der badischen Gerichtshöfe für die Praxis noch besonders brauchbar gestaltet, hat dasselbe der badischen Rechtsprechung gute Dienste geleistet. Aber auch als Lehrbuch hat es durch die klare und schlichte Art, wie auch schwierige Materien (z. B. das eheliche Güterrecht) darin behandelt sind, sich wohl bewährt. So ist sich zumal die ältere Generation des badischen Juristenstandes der mannigfachen Förderung durch Behaghel’s Buch mit Dankbarkeit bewußt.

Aber B. war nicht bloß als Richter, als akademischer Lehrer und als juristischer Schriftsteller wirksam. Und wenn er neben jenem Hauptwerke nur eine Anzahl kleinerer, ebenfalls dem badischen Landesrecht angehöriger Monographien hinterlassen hat – über den Ehevertrag nach badischem Recht, über die ehelichen Güterverhältnisse der Ausländer, welche während bestehender Ehe in Baden einwandern, über das badische Preßgesetz – so erklärt sich diese Thatsache eben aus der reichen Thätigkeit, welche er auf anderen Gebieten entfaltet hat.

[335] Schon 1863 trat er durch seine Wahl in die II. Kammer in das politische Leben ein. Zehn Jahre später wählte die Freiburger Universität ihn zu ihrem verfassungsmäßigen Vertreter in der I. Kammer und erneuerte diese Wahl später noch zwei Mal. Den parlamentarischen Arbeiten widmete er sich mit Hingabe; sehr häufig findet sich in den Kammerverhandlungen, zumal bei Gesetzesvorlagen juristischen Charakters (wie dem badischen Einführungsgesetz zu den Reichsjustizgesetzen), sein Name als Berichterstatter. Auch in der Generalsynode, in welche das Vertrauen des Großherzogs ihn als eifrigen Protestanten berief, war er ein thätiges Mitglied. Das Stiftungswesen der Universität erfreute sich seiner besonderen Fürsorge. Das musikalische Leben in Baden fand in dem feinsinnigen Musikkenner B. lebhafte Förderung; so stand das erste badische Sängerbundesfest unter seiner Leitung. Er rief die Freiburger Section des deutsch-österreichischen Alpenvereins ins Leben.

Vor allem aber darf unter den zahlreichen gemeinnützigen Unternehmungen, denen B. seine Kräfte lieh, eine nicht übergangen werden, soll Behaghel’s Bild nicht unvollständig bleiben: der Schwarzwaldverein, der in ihm 15 Jahre lang einen geradezu idealen Präsidenten besaß, dessen unermüdlicher Thätigkeit jeder Besucher des Schwarzwaldes zu Dank verpflichtet ist und an welche spätere Geschlechter durch den mit Behaghel’s Namen dauernd verknüpften prächtigen Aussichtspunkt auf der Höhe des Feldbergs gemahnt werden. War doch ein besonders hervortretender Zug in Behaghel’s Wesen seine liebevolle Freude an der Natur, und war er zugleich zur Leitung eines derartigen, die verschiedensten socialen und politischen Kreise umfassenden Vereins durch die anspruchslose, biedere und herzliche Art seines Auftretens in seltenem Maaße geeignet. Bis in seine letzten Lebensjahre war seine weißhaarige Gestalt mit dem wuchtigen Wanderstabe auf den Bergen des Schwarzwalds eine wohlbekannte Erscheinung, und hat diese Seite seiner Wirksamkeit seinen Namen im ganzen badischen Land zu einem wahrhaft volksthümlichen gemacht.