ADB:Beck, Philipp Levin Freiherr von
[219] Schwerin’s linke Flanke zu bedrohen, Brandeis mit Sturm und machte die Besatzung zu Gefangenen. Er erhielt darauf das Commando über sämmtliche leichte Truppen und commandirte bei Kollin (18. Juni 1757) die Vorhut. Bei der Uebergabe Breslaus an die Preußen im December 1757 theilte B. die Kriegsgefangenschaft des dort stehenden österreichischen Corps. 1758 zum Feld-Marschall-Lieutenant ernannt, operirte er 1759 mit einem selbständigen Corps in Schlesien, nahm am 26. März in Greifenberg am Queiß die preußische Besatzung unter Diringshofen gefangen, warf am 17. August die Preußen bei Grünberg zurück, um Daun die Boberübergänge zu eröffnen und zwang am 3. December in Köhlen bei Meißen den General Dierke mit seinem Corps zur Capitulation, wofür der 1760 das Großkreuz des Theresienordens erhielt. Auch im weiteren Verlaufe des Kriegs, immer der Armee Daun’s zugetheilt, leistete er wesentliche Dienste. – Nach dem Frieden ward er 1763 zum Feldzeugmeister und zum commandirenden General der Warasdiner Grenze ernannt, auch 1766 in den Freiherrnstand erhoben. Durch Anbahnung der militärischen wie politischen Organisation der Militärgrenze hat B. sich große Verdienste erworben.
Beck: Philipp Levin Frhr. v. B., österreichischer Feldzeugmeister, geb. um 1720, † 23. Januar 1768. Sohn bürgerlicher Eltern trat er 1739 in den Dienst der Armee, machte den Türkenkrieg, die schlesischen Kriege, 1745 den Feldzug am Rhein und in den folgenden Jahren den Krieg in den Niederlanden mit. Hier besonders zeichnete er sich an der Spitze eines Streifcorps aus. Nach dem Aachener Frieden erhielt er ein slavonisches Grenzregiment, ward 1753 Oberst, 1755 Generalmajor und Commandirender des Warasdiner Generalats. Hervorragend durch Einsicht und Entschlosssenheit commandirte er sodann während des siebenjährigen Krieges meistens abgesonderte Corps oder einen Flügel der Armee. Am Tage der Prager Schlacht (6. Mai 1757) nahm er, um- Hirtenfeld und Meynert, Oesterr. Milit.-Conv.-Lex.; Hirtenfeld, Milit. Maria-Theresien-Orden S. 86 ff.