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ADB:Bantscow, Johannes (wismarischer Bürgermeister)

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Artikel „Bantscow, Johannes“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 42–43, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bantscow,_Johannes_(wismarischer_B%C3%BCrgermeister)&oldid=- (Version vom 6. November 2024, 01:58 Uhr UTC)
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Bantscow: Johannes B.[1], später Bantschow geschrieben, Burgemeister zu Wismar, wurde 1427 durch die Gemeinde zugleich mit dem Burgemeister Heinrich v. Haren hingerichtet, unter dem Vorwande, den vor Kopenhagen unglücklich abgelaufenen Streit gegen Dänemark im Interesse der Rathsherren (Patricier) gegen das der Stadt angezettelt zu haben, im Grunde aber waren Beide das Opfer des Strebens der Handwerksämter nach dem Regimente und nach Wiedereinführung der 1409 schon einmal durchgesetzten, dann wieder beseitigten Sechziger. In Hamburg fiel ebenso das Haupt des Rathsherrn Johannes Cletze, der bei Flensburg befehligt hatte, der Aufstand entbrannte ebenso in Rostock (vgl. Buck, Hinrich) und Stralsund. Der Sohn des Hingerichteten, Johannes Bantschow, führte seines Vaters Sache aber bei Kaiser Sigmund so nachdrücklich, daß die Acht über Wismar verhängt, und dasselbe dann 1430 mit Waffengewalt zur Unterwerfung gezwungen wurde. Rath und Gemeinde mußten öffentlich und schimpflich Buße thun, Wallfahrten und kirchliche Stiftungen für die Hingerichteten geloben, auf dem Markte einen Denkstein auf die Hinrichtungsstelle [43] setzen, und die Erben schadlos halten. Die Sechziger wurden abgeschafft. Wismars Macht war gebrochen. Die Erzählung scheint in allen Quellen (Chron. Slav. parochi Suselensis, bei Laspeyres S. 172, 173, Lappenberg, Hamb. Chron. in nieders. Sprache, Reimer Kock bei Grautoff II. 666; Krantz, Wandalia lib. XI. cap. 12) auf Corner-Rufus zurückzuführen. Ungnaden, Amoen. S. 986 mit Verweisung auf Schröder und Klüver. Lisch, Jahrb. XI. S. 178.[2] 1376 ist die Namensform Bantzecow.[3]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 42. Z. 15 v. u. l.: B., in ältester Form Banzecow, Banzcow. [Bd. 3, S. 793]
  2. S. 43. Z. 6 v. o.: Vgl. auch Crull, Wismar. Rathslinie. S. 58. [Bd. 2, S. 798]
  3. S. 43. Z. 7 v. o. l.: Vgl. Crull, Wismar. Rathslinie S. 58 f. [Bd. 3, S. 793]