ADB:Bülow, Heinrich Freiherr von
Wilhelms v. Humboldt mit innigem Anschluß und Verständniß zu folgen vermochte, und eine neben der Amtsthätigkeit sein Leben verklärende Richtung auf das Schöne nahm. Von Güstrow ging er 1810 nach Jena, um die Rechts- und Cameralwissenschaften zu studiren, das darauffolgende Jahr brachte er in Heidelberg zu, und im J. 1813 finden wir ihn auf der Akademie zu Genf, wohin der Ruf der Erhebung Deutschlands zu ihm drang. Schon hatten die französischen Heere den directen Weg in die Heimath Bülow’s versperrt, aber er stahl sich förmlich durch sie hindurch, um an der Befreiung des Vaterlandes theilnehmen zu können. Er trat in das Walmoden’sche Corps ein, und in dem episodenreichen Gefechte bei der Göhrde am 16. Sept. 1813, seinem Geburtstage, zeichnete er sich zum ersten Male durch jene „Tapferkeit“ aus, für welche er nach Beendigung des Krieges außer den Orden noch [530] einen Ehrendegen erhielt. Nach dem Kriege aber kehrte er nach Heidelberg behufs Ergänzung seiner Studien zurück, und da ihn unter dem gewonnenen weiteren Gesichtskreis eine Laufbahn in Mecklenburg wenig reizte, so begab er sich 1815 nach Paris, um durch die dort anwesenden preußischen Staatsmänner in den preußischen Dienst gezogen zu werden. Wilhelm[WS 1] v. Humboldt verwendete ihn auch alsbald in den auf den zweiten Pariser Frieden bezüglichen Geschäften, und als derselbe sich nach Frankfurt behufs der Constituirung des Bundestags begab, folgte ihm B. dorthin nach und wurde vorzugsweise mit der Ordnung der Grenzen der Kleinstaaten, welche ebenso viel staatsrechtliche Kenntnisse als Gewandtheit und Geduld voraussetzte, betraut. Da Humboldt seine Familie nach Frankfurt hatte nachkommen lassen, wurde B. bald in derselben einer der beliebtesten Besucher, und dort zuerst knüpfte sich zwischen ihm und der jüngern Tochter Humboldt’s das Band, das später im J. 1820 durch die Ehe befestigt wurde. Von Frankfurt begleitete B. seinen Gönner nach London, wo er zu den vielfältigen Beziehungen für seine spätere Thätigkeit daselbst den Grund legte, nahm an dem Aachener Congresse Theil, und als Humboldt 1819 wieder in das preußische Ministerium eintrat, folgte ihm B. nach Berlin und übernahm im auswärtigen Amte den Vortrag für Handels- und Schifffahrtssachen. Von dem Austritt Humboldt’s aus dem Ministerium wurde er nicht betroffen, denn sein Interesse lag weniger in den Motiven desselben, in der Verfassungs- und deutschen Frage, und diejenigen, welche B. eine größere Passivität in den Verfassungskämpfen zuschreiben, als nach Maßgabe seiner liberaleren Gesinnung und seiner Verbindungen gemeinhin angenommen wird, haben jedenfalls mehr Recht, als diejenigen, welche aus seinem engen Verhältniß zu Humboldt eine lebhafte Wärme für die Ertheilung einer Constitution folgern. Auch sein späterer vieljähriger Aufenthalt in London mitten in den Bewegungen einer constitutionellen Monarchie hat seine politischen Meinungen in diesem Punkte nicht sehr umgewandelt, und in den wenigen darüber vorliegenden Aeußerungen spricht sich ein lebhafteres Verständniß der Preußen von England unterscheidenden Merkmale als der die Berechtigung zu einer Constitution begründenden Analogieen aus. Wenn B. mit ganzem Herzen und mit voller Wärme an dem Zustandekommen des Zollvereins arbeitete, so war er ebensowenig als andere preußische Staatsmänner von vornherein von der Erkenntniß der aus demselben sich ergebenden politischen Vortheile angefeuert, sondern hatte vielmehr nur die ökonomischen Zwecke im Auge. Ihm war es auch vorbehalten, den ersten Zollvereinsvertrag (1823) mit Anhalt-Bernburg abzuschließen, nachdem er zuvor mit Weimar wegen der Enclaven Allstedt und Oldisleben und auch mit Schwarzburg-Sondershausen wegen einzelner Landestheile bereits partielle Zollverträge zu Stande gebracht hatte. Zu demselben Zwecke begab er sich 1827 nach Dessau, wo jedoch der Herzog unter dem Vorwande, dem Herzog von Anhalt-Köthen sein Wort, daß er den preußischen Zumuthungen Widerstand leisten werde, gegeben zu haben, den Anschluß verweigerte. Da aber grade von Dessau aus ein lebhafter Schmuggelhandel mit englischen Waaren nach Preußen hinein getrieben wurde, und B. unverrichteter Sache abzureisen durchaus sich nicht entschließen mochte, so berief er einen Regierungsrath aus Magdeburg, dem er solche Verhaltungsmaßregeln dictirte, daß Anhalt gänzlich sowol auf der Elbe, als auf allen preußischen Landstraßen abgesperrt wurde. Diese energische Quarantäne hatte denn auch zur Folge, daß nicht nur der Herzog von Dessau, sondern auch der von Köthen den Zollvertrag annahmen, was dann bekanntlich weiterhin zu dem noch ungleich wichtigern Abschluß mit Darmstadt den Weg bahnte. Hatte B. diesen letztern auch nicht mehr durchzuführen gehabt, da er im J. 1827 als Gesandter Preußens nach London geschickt wurde, so behielt er doch fortan ein [531] ungemeines Interesse für die Entwicklung des Zollvereins, gegen welchen er grade in seinem neuen Wirkungskreise zum Theil einen leicht erklärlichen Widerwillen, zum Theil ungerechte Vorurtheile antraf. In den 14 Jahren seiner Londoner Amtsthätigkeit hat er unermüdlich für Zerstreuung und Berichtigung derselben gewirkt, und zwar nicht blos auf bureaukratisch-officiellen Wegen, sondern dem entwickelten politischen Leben in England sich anfügend, durch die Presse und Beeinflussung der Parlamentsdebatten, in denen er die Redner oft mitten in den Sitzungen von der Diplomatenloge herab mit statistischem Material und belehrenden Aufzeichnungen versah. Oefters schrieb er selbst theils abwehrende theils aufklärende Artikel in die Zeitungen, ganz vorzugsweise in Sachen des Zollvereins, und als es mit dem Ministerium Aberdeen, welches am wenigsten Verständniß und fast noch weniger Wohlwollen für die preußische Zollvereinspolitik hatte, zu einem lebhaften Notenaustausch kam, nahm die Sprache Bülow’s eine Schärfe an, die von seiner sonst versöhnenden und vermittelnden Glätte wesentlich abstach. Der Schwerpunkt seiner Thätigkeit und seiner Verdienste in London lag in diesen handelspolitischen Leistungen, welche dem wohlverstandenen Interesse Preußens in diesem Zeitraum auch am meisten Vorschub leisteten. Aber sie bildeten nur einen Theil seiner Londoner Aufgaben. Als er 1827, geleitet von dem Oheim seiner Gattin, Alexander v. Humboldt, der seinem ersten Auftreten einen besondern Glanz verlieh, in die Londoner diplomatische Gesellschaft aufgenommen wurde, fand er Frankreich durch den Fürsten Polignac vertreten, der in vertraulichen Unterredungen den preußischen Gesandten von jenen junkerlichen Plänen einer Umgestaltung der Karte Europa’s zum Zwecke der Unterdrückung des constitutionellen Systems in Frankreich und einer Erweiterung der französischen Herrschaft bis an den Rhein hin, welche er später als leitender Minister auch officiell zum Vorschlag brachte, in Kenntniß setzte. Da B. von der Gesinnung Friedrich Wilhelms III., der großherzig erklärte, auch um großer Vortheile willen keinen Fuß breit Landes abtreten zu wollen, auf den sich die Mühen und Segnungen der preußischen Regierung ergossen haben, überzeugt war, so kam B. in die Lage, obwol er, wie gesagt, keineswegs ein unbedingter Verehrer des constitutionellen Systems war, sich im Sinne des französischen Liberalismus für die gefährdete Charte in Frankreich zu interessiren, wodurch er sich die Zuneigung der im Wesentlichen in derselben Richtung sich bewegenden englischen Staatsmänner gewann. Und als Polignac seinen absolutistischen Zweck durch die von England scheel angesehene Eroberung Algiers erreichen zu können vermeinte, so verhielt sich B. consequenter Weise auch gegen diese Ausschreitung des französischen Ehrgeizes in Uebereinstimmung mit den englischen Staatsmännern mißbilligend. Zu diesen Annäherungen an den Gedankengang der englischen Politiker kamen noch Bülow’s offenes, herzliches Wesen, sein gesundes natürliches Urtheil, seine Geschäftstüchtigkeit, um ihn in den Londoner Kreisen beliebt zu machen, und ihm selbst in denjenigen Fragen, in welchen man Preußen nur eine Stimme in zweiter Ordnung gewährte, einen bedeutenden Einfluß zu sichern. Bei seiner Ankunft in London stand die griechische und orientalische Frage zur Verhandlung, und B. nahm in derselben eine Stellung ein, die mehr mit Canning als mit dessen Nachfolger Wellington zu sympathisiren schien, in jedem Falle aber die Unbedingtheit, mit welcher Graf Bernstorff (s. m. Art. über dens.) sich an Rußland anschloß, mehrfach zu mildern geeignet war. War der Londoner Posten während des russisch-türkischen Krieges und der darauf folgenden Verhandlungen schon von der größten Bedeutung für die europäische Politik, so wurde er noch gewichtiger nach der Julirevolution durch die Londoner Conferenz, die mit ihrer Behandlung der belgischen und später der orientalischen Frage geradezu den Ausschlag für die Politik und die Ordnung Europa’s gab. Einer [532] festen Direction von Seiten seines in Berlin die Geschäfte führenden Ministers hatte B. sich nicht zu erfreuen, denn die ersten Jahre seiner Gesandtschaft fielen in die Epoche, in welcher Bernstorff vielfach durch Kränklichkeit von den Arbeiten abgehalten wurde, und in den letzten Jahren derselben erhielt die schwache und schwankende Politik Ancillon’s viel mehr Anleitungen durch den Gesandten, als dieser durch seinen Chef. Das wußte auch Friedrich Wilhelm III. so gut, daß er gelegentlich gegen B. äußerte, er gäbe ihm keinerlei Instructionen mit, weil er das preußische Interesse bei ihm in den besten Händen wisse. In Bezug auf die Julirevolution war B. eben so fern von dem starren Legitimitätsinteresse als von dem gerade die gebildeten Geister damals mehr als gebührlich umwirbelnden Programm der französischen, demokratischen Bourgeoisie. In der belgischen Angelegenheit hatte B. eine Masse von schweren Vorurtheilen an seinem heimathlichen Hofe zu zerstreuen, und so trefflich hatte er sich in den langen Verhandlungen über diesen Gegenstand gehalten, daß er vom Könige von Preußen mit dem rothen Adlerorden I. Classe und der Würde eines Wirklichen Geheimen Raths, von König Leopold von Belgien aber mit einer wahrhaft freundschaftlichen Zuneigung ausgezeichnet wurde. Diese machte sich B. namentlich in der um die Zeit des Thronwechsels in Preußen wieder brennend gewordenen orientalischen Frage fruchtbar. In der Uebereinstimmung, die B. mit Melbourne und Palmerston, welche sich der von Frankreich begünstigten Erwerbung Syriens durch Mehmed Ali entgegensetzten, einhielt, war er einer der rührigsten Vermittler des Vertrages vom 15. Juni 1840, der zwischen Oesterreich, Rußland, England und Preußen geschlossen, seine Spitze gegen Frankreich kehrte. Jedermann kennt das mit hundert Nebenabsichten von Thiers darüber erhobene Kriegsgeschrei. Es schien in der That einen Augenblick, als ob Louis Philipp von seiner „pensée immuable“, der Erhaltung des Friedens abgekommen wäre. B. bemerkte sehr wohl, daß Preußen, wenn es zum Kriege käme, den Hauptstoß zu ertragen haben würde, und eilte nach Brüssel, um durch den König der Belgier einen Ausgleich zu vermitteln, der in dem sogenannten Dardanellenvertrage vom 13. Juli 1841, welcher die Einmüthigkeit der europäischen Pentarchie wiederherstellte, auch in der That gelang. Diese Negotiation war neben einem dem Lord Palmerston abgerungenen Schifffahrtsvertrage zwischen England und Preußen zur Ergänzung des vom 2. April 1824, die letzte, welche B. in London führte. Da er schon seit 1839 sich fortdauernd kränklich fühlte, so ersuchte er den König um einen „ruhigeren“ Posten, und es ist charakteristisch, daß ihm in Folge dessen die Stelle des Bundestagsgesandten in Frankfurt im Herbst 1841 übertragen wurde. Hier fühlte B. sich um so behaglicher, als an Frankfurt sich die angenehmsten Erinnerungen seiner Jugendzeit knüpften. Aber bald sollte er diesem Glück entsagen müssen, denn der König berief ihn 1842 an Stelle des Grafen Maltzan an die Spitze des auswärtigen Amtes nach Berlin, dessen Geschäfte er am 2. April übernahm. In diesem Ministerium, dem der Graf Arnim-Boitzenburg die Farbe gab, war B. der einzige, dem die öffentliche Meinung mit Vertrauen und Sympathie entgegenkam. War er schon kein eifriger Parteigänger für den Erlaß einer Verfassung, und hatte er sich auch der oft wiederholten Doctrin Friedrich Wilhelms IV. angeschlossen, daß allein der überlegene Regentenverstand den „Zeitpunkt“ zu bestimmen habe, wann die Verhältnisse für eine solche gereift sein würden, so hatte er doch zu viel in einem freien Staate, unter großartigen Verhältnissen und vor allem unter wahrhaften Politikern gelebt, um an den kleinlichen Nörgeleien der damaligen preußischen Staatsweisheit, welche alle großen Bezüge in die Anekdote zu verwandeln wußte, Wohlgefallen zu finden. Es kam zu aufregenden Reibungen zwischen ihm und seinen Collegen, und namentlich mißbilligte er die Ausweisung der süddeutschen Demokraten Itzstein [533] und Hecker aus dem preußischen Staate mit solcher Heftigkeit, daß die Gemüthsaufregung darüber seine Gesundheit angegriffen haben soll. Unzweifelhaft würde B. auch mit der Zeit einen größeren Einfluß auf das gesammte Cabinet geübt haben, wenn nicht sein Gesundheitszustand schon dermaßen zerrüttet gewesen wäre, daß er nur mit geringen Kräften die Geschäfte wahrnehmen konnte. Schon im J. 1843 hatte ihn mitten in einer Ministerialsitzung der Schlag getroffen, so daß er mehrere Minuten der Besinnung völlig beraubt war. Und von da an hat er sich niemals wieder ganz erholt. In Folge einer erneuten Apoplexie sah er sich genöthigt, am 29. Sept. 1845 von seinem Amte zurückzutreten. Je kritischer die innern Verhältnisse Preußens unter dem schwungreichen und phantastischen Regimente Friedrich Wilhelms IV. sich gestalteten, desto mehr hätte B. bei seiner vermittelnden Natur, die doch selbst der starren Politik eines Nicolaus und eines Metternich gegenüber ein Maß von Recht für die Ideen der Neuzeit zur Geltung zu bringen verstand, segensreich und versöhnlich wirken können. Von einer Institution, die vornehmlich auf seine Anregung zurückgeführt wird, mag hier noch Erwähnung gethan werden. Er soll, sagt man, aus Anlaß der schlesischen Weberunruhen auf die Einrichtung eines Handelsamts und eines Handelsraths gedrungen haben, welcher letztere aus den fünf Ministern unter dem Vorsitz des Königs bestehend zwar eine schwerfällige Maschine bildete, aber doch den Werth und die Bedeutung der industriellen Interessen bei den verschiedenen Fachministern zur Geltung brachte. Von der Zeit seiner Amtsniederlegung an siechte er nur noch hin. Nachdem er vergeblich in einem Bade Heilung gesucht hatte, starb er am 6. Febr. 1846 und wurde zu Tegel an der Seite seines Schwiegervaters und Gönners beigesetzt. Zwei Kinder aus seiner Ehe waren ihm schon vor seinem Tode verstorben, von denen die eine Tochter ein Lebensalter von 15 Jahren erreicht hatte.
Bülow: Heinrich Freiherr v. B., geb. 16. Sept. 1792, † 6. Febr. 1846, preußischer Staatsmann. Als B. in Schwerin geboren wurde, war sein Vater großherzoglich mecklenburgischer Hofmarschall, seine ältern Brüder standen theils in Schwerin, theils an andern Fürstenhöfen im Hofdienst, und auch seiner wartete kein anderes Schicksal, denn so früh es eben nur anging, wurde er in den Pagendienst gesteckt und mit derjenigen Vorbildung versehen, die für diese Laufbahn im Sinne des vorigen Jahrhunderts unumgänglich schien, d. h. er lernte die französische Sprache und französische Litteratur als den Angelpunkt aller feinern Bildung kennen. Mag auch immer das, was von dem französischen und frivolen Treiben des kleinen Ludwigsluster Hofes erzählt wird, zum Theil übertrieben sein, so bleibt es immer für Heinrich v. B. ein beträchtlicher Ruhm, daß er sich im späteren Leben so ganz von den nicht eben günstigen Jugendeindrücken frei zu machen wußte. Freilich wurde er schon im 14. Lebensjahre von seinem unglücklichen Pagendienste durch den Umsturz des Ludwigsluster Hofes in Folge der französischen Invasion erlöst, und der Unterricht auf der Domschule zu Güstrow, wo B. vornehmlich und tief in die Kenntniß der alten Classiker eingeführt wurde, scheint wesentlich dazu beigetragen zu haben, daß er in seinem späteren Leben den ausgedehnten und zum Theil ihrem Wesen nach ganz disparaten Gedankenkreisen- Eine kurze Charakteristik Bülow’s unmittelbar nach seinem Tode in der Augsb. Allg. Ztg., Jahrgang 1846. Nr. 45, Beil. und ein ausführlicher Nekrolog von M–n unter Benutzung eines „Tagebuchs“ ebendas., Jahrgang 1846, Nr. 177 u. 178, Beil. Aus diesem Aufsatz ein Auszug im Neuen Nekrolog der Deutschen, Jahrgang 24, erster Theil, Nr. 33. Vgl. auch noch Haym, Wilh. v. Humboldt, und die allgemeinen Geschichtswerke.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Wilhem