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ADB:Albrecht III. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin)

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Artikel „Albrecht III., Herzog von Mecklenburg, König von Schweden“ von Ludwig Fromm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 273–276, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_III._(Herzog_von_Mecklenburg-Schwerin)&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:23 Uhr UTC)
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Albrecht III., Herzog von Mecklenburg, König von Schweden, geb. um 1338, † 1412, war der zweite Sohn des Herzogs Albrecht II. und der Euphemia von Schweden. – Die schwedischen Stände hatten ihren König Magnus II., den Bruder der Euphemia, da er, von schwachem und unentschlossenem Charakter, ein Werkzeug der Geistlichen und Großen, das Volk bedrückte und schindete, im J. 1350 (?) genöthigt, die Herrschaft in Schweden mit seinem älteren Sohne Erich XII. und diejenige in Norwegen mit seinem jüngeren Sohne Hakon zu theilen. Um sich diesem Zwange zu entziehen, verband sich Magnus mit Dänemark, gerieth aber hierüber mit Erich in einen Krieg, welcher im J. 1360 durch einen Vergleich beendigt werden sollte. Während der Verhandlungen über letzteren starb Erich plötzlich, wodurch Magnus wieder in den Besitz des schwedischen Thrones gelangte und Hakon, König von Norwegen, Thronerbe in Schweden wurde. Bald aber entstanden zwischen Vater und Sohn neue Streitigkeiten, in Folge deren beide von den Ständen im J. 1363 des schwedischen Thrones entsetzt wurden. Die Stände boten hierauf die Krone zunächst dem Grafen von Holstein, Hakons Schwiegervater, an und da dieser sie ablehnte, dem Herzoge A. von Mecklenburg, welcher sie auf Rath seines Vaters und der nordischen Seestädte annahm.

Unterstützt von letzteren, welche ihres nordischen Handels wegen die Beendigung [274] der Händel und einen ihnen freundlich gesinnten Fürsten auf dem schwedischen Throne wünschen mußten, wurde A. 1363 zu Upsala gekrönt. Zwar versuchte Magnus ihm die Krone streitig zu machen; aber die kräftige Hülfe der Seestädte sowol wie des norddeutschen Adels und der unzufriedenen Schweden sicherten A. die Oberhand und in der Schlacht bei Lynköping erfocht er 1365 einen völligen Sieg über Magnus, welcher selbst in seine Hände gerieth. A. hatte freilich hierauf noch längere Kämpfe zu bestehen, z. B. schloß er erst 30. Juli 1368 mit dem Bischof Konrad von Oesel einen im Feldlager bei Agatorp in Schonen ausgestellten Vertrag zu gegenseitiger Unterstützung und Begünstigung ab; aber im Ganzen war seine Herrschaft durch jenen Sieg gesichert. Den König Magnus behielt er bis zum J. 1371 in Haft und entließ ihn erst, nachdem er auf die schwedische Krone verzichtet und auch sein Sohn Hakon allen Ansprüchen auf dieselbe entsagt hatte.

Magnus ertrank im J. 1374 beim Durchreiten einer Furt, Hakon starb im J. 1380 und hinterließ die norwegische Krone seiner Gemahlin Margaretha, einer Tochter des Königs Waldemar III. von Dänemark, welche seit ihrer Vaters Tode († 1375), als Vormünderin ihres Sohnes Olav, zugleich Regentin des dänischen Reiches war, und als Olav im J. 1387 starb, Königin von Dänemark wurde.

A. herrschte während der nächsten Jahre ungestört über Schweden, jedoch gelang es ihm nicht, die Zuneigung seiner Unterthanen zu erwerben und zu erhalten; sie klagten bald, daß er sie zurücksetze, die Fremden bevorzuge und Land und Leute an diese vergebe, was sie zum Uebermuth und zur Bedrückung der Schweden reize. Diese Klagen beruhten, wie die vorhandenen Urkunden beweisen, im allgemeinen auf der Wahrheit; aber sie hatten einen natürlichen Grund darin, daß A. zur Erkämpfung und Befestigung des Thrones eben hauptsächlich der Hülfe der Fremden und namentlich ihres Geldes bedurft hatte, auch zur Sicherung desselben noch immer bedurfte, wofür er sie nur durch Verpfändung schwedischer Landestheile, einzelner Ortschaften sowol wie ganzer Districte, schadlos halten konnte. Indem er erkannte, daß er hiedurch die Schweden zur Unzufriedenheit reizte, ohne die Sache ändern zu können, da er immer geldbedürftig war, wurde er nur um so mehr genöthigt, sich mit Fremden zu umgeben und diese vorzuziehen, als er nur von ihnen Schutz für seine Person und seinen Thron hoffen konnte, wenn solcher in ihrem eigenen Vortheil lag. Diese mißlichen Verhältnisse Albrechts erkannten und benutzten zuerst die bezüglich ihres eigenen Vortheils immer sehr scharfsichtigen nordischen Hansestädte. Sie hatten bedeutende Pfandrechte in Schonen, die schon in großer Gefahr gestanden, als es der Königin Margaretha bald nach ihrem Regierungsantritt gelungen war, in Schonen Vortheile gegen A. zu erringen und ihn aus dieser Provinz, in welche er unter nichtigen Vorwänden eingefallen war, zurückzutreiben. Margaretha war staatsklug genug, anstatt die Hansestädte sich zu Feinden zu machen, diese Gelegenheit zur Versöhnung derselben zu benutzen. Auf dem im J. 1385 zu Lübeck abgehaltenen Bundestage der Städte erschien sie selbst und erwarb deren Pfandrechte an Schonen durch Gewährung bedeutender Handelsfreiheiten. Hiedurch nöthigte sie diese mächtigen Städte bezüglich ihrer eigenen Handlungen und Pläne, welche vom Anfange ihrer Regierung an auf die Vereinigung der drei nordischen Reiche scheinen gerichtet gewesen zu sein, in gewissem Grade zu einer Neutralität, welche für A. sehr empfindlich und nachtheilig werden mußte, sobald er mit ihr in ernstere Verwickelungen gerieth.

Diese waren nahe; die Unzufriedenheit der Schweden mit seinem Regiment hatte sich vergrößert, ein großer Theil der Stände war bereit zum Abfall von ihm und wandte sich mit der Bitte um Hülfe für diesen Fall an Margaretha. [275] Da diese ihnen ihre Hülfe unter der Bedingung verhieß, daß ihr die schwedische Krone übertragen werde, so fielen die Unzufriedenen offen von A. ab, und anerkannten sie als Königin. Hierauf rückte sie sofort in Schweden ein (1388) und besetzte einige wichtige Festungen, welche ihr ohne Kampf überliefert wurden. A. zog ihr entgegen, beging aber den großen Fehler, daß er seine Gegnerin unterschätzte, wie er dadurch bewies, daß er, in Gewißheit des Sieges, sich den Titel eines Königs von Dänemark beilegte und der Königin Hosenlos spottend einen Wetzstein sandte, ihre Nadeln und Scheeren darauf zu schleifen. Bei Axenwalde unweit Falköping trafen Beider Heere 24. Sept. 1389 zusammen. Albrechts Truppen kämpften unglücklich; er selbst wurde, da er zu hitzig in den Feind vordrang, abgeschnitten, nebst seinem Sohne Erich gefangen und sein Heer gänzlich geschlagen. Die beiden Fürsten wurden darauf auf die Festung Lindholm abgeführt, während Margaretha bald fast das ganze Land unterwarf; nur die Stadt Stockholm mit ihrer Umgebung blieb im Besitze der Anhänger Albrechts.

Zu dessen Befreiung, für welche die mecklenburgischen Vasallen und Städte gleich nach der Schlacht vergeblich ein großes Lösegeld geboten hatten, rüstete sich sein Oheim, der bejahrte Herzog Johann I. von Mecklenburg-Stargard, segelte im Spätherbst 1390 nach Schweden, befestigte Stockholm, drang dann weiter vor und gewann auch anfangs einige Vortheile, sah sich aber 1391 durch eine in dem gänzlich ausgesogenen Lande ausbrechende Hungersnoth gezwungen, einen Waffenstillstand abzuschließen und nach Mecklenburg zurückzukehren, wo er im J. 1392 starb. Vorher aber hatte er noch im J. 1391, gemeinschaftlich mit den Städten Rostock und Wismar, einen allgemeinen Aufruf erlassen, daß Jeder, welcher dazu geneigt sei, auf eigene Kosten (Vitalien) die Königin zur See bekriegen möge; allen solchen Kriegern wurde die Oeffnung der mecklenburgischen Häfen und Schutz in denselben verheißen. In Folge dieses Aufrufes sammelte sich viel Volk, welches, zunächst geführt von mecklenburgischen Edelleuten, den Seekrieg in Aussicht auf die große Beute aufnahm, aber bald ausartete und Freund und Feind bekriegte und beraubte, so daß die Vitalienbrüder, wie sie genannt wurden, binnen Kurzem die gefürchtetsten Seeräuber waren und namentlich den Handel der Hansestädte mit Schonen und den übrigen nordischen Städten störten.

Da diese Zustände letzteren unerträglich wurden, traten sie, die sich in jüngster Zeit (besonders Lübeck) ziemlich unthätig verhalten, wieder activ auf und verwandten sich nun, gemeinschaftlich mit dem Hochmeister in Preußen, für Albrechts und seines Sohnes Befreiung. Nach längeren Verhandlungen erlangten sie dieselbe durch Vertrag vom 26. Sept. 1395 für ein Lösegeld von 60000 Mark, für dessen Zahlung innerhalb dreier Jahre sich die Hansestädte verbürgten, wogegen sie die Stadt Stockholm als Pfand eingeräumt erhielten, die sie an Margaretha übergeben sollten, falls das Lösegeld nicht würde entrichtet werden. A. und Erich wurden, nachdem sie für sich und ihre Nachkommen allen Ansprüchen an den schwedischen Thron entsagt, im Dec. 1395 aus ihrer Haft entlassen. Auf dem Reichstage zu Wiborg wurde darauf 23. Jan. 1396 Erich von Pommern, der Adoptivsohn und Großneffe Margaretha’s, ein Sohn des Herzogs Wratislav VII. und der Maria von Mecklenburg (welche eine Tochter von Margaretha’s Schwester Ingeburg von Dänemark und von des Königs-Herzogs A. Bruder, dem Herzoge Heinrich III. von Mecklenburg, war), als König und bis zu seiner Volljährigkeit Margaretha als Regentin von Schweden anerkannt.

1398 gaben die Hansestädte, da das Lösegeld nicht bezahlt worden, die Stadt Stockholm heraus. Nur die Insel Gottland war A. von seiner schwedischen [276] Herrschaft geblieben. Er hatte sie, um sie nicht zu verlieren, 5. April 1398 unter gewissen Bedingungen an den deutschen Orden zur Führung des Krieges gegen die Seeräuber übergeben; 25. Mai 1399 verpfändete er demselben die Insel Gottland mit der Stadt Whisby für die Summe von 30000 Nobeln, trat jedoch seine Rechte an diesen Besitzungen im J. 1405 an den König Erich von Schweden ab. A. war gleich nach seiner Befreiung nach Mecklenburg zurückgekehrt, wo er nach dem Tode seines älteren Bruders Heinrich III. († 24. April 1384) zur Nachfolge gelangt war, lebte hier ruhig und starb im J. 1412, vor dem 28. Juli. Er war vermählt 1) mit Richardis (Rixa), des Grafen Otto I. von Schwerin Tochter (verlobt 12. Oct. 1352, sie † 1377, nach 23. April), 2) seit Febr. 1396 mit Agnes, des Herzogs Magnus von Braunschweig-Lüneburg Tochter († 1434).

Meckl. Jahrb. XIV. XV. XXIII.