ADB:Friedrich III. der Strenge
Vorigen ältester Sohn und Nachfolger 1349–81, anfangs zugleich in Vormundschaft seiner beiden jüngsten Brüder Ludwig und Wilhelm. Die Schilderung, welche sein Zeitgenosse Joh. Tylich von ihm gibt, er sei schön von Gestalt und Antlitz, leutselig gegen seine Untergebenen, vorschauend im Rath, streng gegen Feinde und Friedbrecher gewesen, wird, was das letztere betrifft durch die Geschichte bestätigt. Getreu dem von seinem Vater befolgten Grundsatze, durch Anschluß an das [566] Kaiserhaus die eigene Macht zu mehren, erneuerte er, als er auf der großen Fürstenversammlung zu Bautzen durch Karl IV. 1350 für sich und seine Brüder die Belehnung und Bestätigung früherer Privilegien empfing, zugleich das schon von jenem mit dem Hause Luxemburg aufgerichtete Bündniß. Je gefährlicher aber trotzdem den Wettinern der wachsende Länderbesitz der Luxemburger erscheinen mußte, der ihr Gebiet nicht blos auf drei Seiten umklammerte, sondern auch mit vielen kleineren Erwerbungen bis gegen Leipzig hin durchsetzte, desto sorgfältiger suchten sie durch Erhaltung der brüderlichen Eintracht und Vermeidung von Theilungen die Einmischung des ländersüchtigen Karl in ihre Angelegenheiten fern zu halten. Ein Abkommen Friedrichs mit seinem Bruder Balthasar im J. 1351 verlängerte deshalb seine Vormundschaft von zehn auf dreizehn Jahre, während deren die Länder nicht getheilt werden sollten und erst 1368, nachdem Ludwig sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte, trat ein gemeinsames Regiment der übrigen drei Brüder an die Stelle, das trotz mancherlei Unzuträglichkeiten 27. Octbr. 1371 unter Vermittlung des Bischofs Friedrich von Merseburg und des Burggrafen Friedrich von Nürnberg auf sechs, dann 26. Decbr. 1377 noch auf ein Jahr der Art erneuert wurde, daß die Vormundschaft unter den Brüdern alterniren sollte. Dieser feste Zusammenhalt der Brüder belohnte sich durch eine Reihe glücklicher, zum Theil auch mit den Waffen errungener Erfolge. Hatte ihr Haus durch die Mitgift von Friedrichs Gemahlin Katharina von Henneberg (seit 1346), die Pflege Coburg, nach mehrjährigem Zwiste mit dessen Schwägern, Graf Eberhard von Würtemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg, in Franken Fuß gefaßt, so eröffnete die allmählich pfandweise erfolgte Verschreibung der Niederlausitz von Seiten der geldbedürftigen Wittelsbacher die Aussicht auch dieses Land zu erwerben; 2. Febr. 1360 belehnte Karl IV. die Markgrafen pfandweise mit demselben. Verhängnißvoll wurde die Freundschaft der Markgrafen mit dem Kaiser den Vögten von Plauen, Weida und Gera, deren Gebiet sich unbequem zwischen die wettinischen Länder hineinschob und die sich zur Zeit der thüringischen Grafenfehde auf die Seite von Friedrichs des Ernsten Gegnern geschlagen hatten. F. verständigte sich mit Karl IV. auf ihre Kosten; durch den sogenannten vogtländischen Krieg 1354 und 1358 wurden die Vögte genöthigt nach und nach einen großen Theil ihrer Besitzungen in Tausch gegen einige Lehen an F. zu überlassen, andere von ihm zu Lehen zu nehmen, während noch andere Stücke an Böhmen kamen. Bald jedoch that Karls IV. Ländersucht auch den Fortschritten der Wettiner Abbruch; nachdem er die Anwartschaft auf die Mark Brandenburg erlangt hatte, nöthigte er sie 1364 die Niederlausitz gegen Zahlung der Pfandsumme an Böhmen zu überlassen. Wurde nun auch das erhaltene Geld zum Ankaufe zahlreicher Besitzungen innerhalb ihrer Lande und dadurch zur Befestigung ihrer landesherrlichen Stellung vortheilhaft angewendet, so konnte doch in Folge dieses rücksichtslosen Verfahrens des Kaisers eine Störung seines guten Einvernehmens mit den Wettinern nicht ausbleiben, die sich auch wirklich 1372 dem großen in Norddeutschland sich gegen ihn bildenden Bunde anschlossen, doch kam bald zu Pirna ein Waffenstillstand zu Stande und, als Karl 28. März 1372 zu Prag einen Landfrieden aufrichtete, in welchen die meisten thüringischen Gegner der Landgrafen aufgenommen wurden, so hielten diese es für gerathen, die Aussöhnung mit ihm zu suchen, die 25. November zu Pirna erfolgte und durch die Verlobung von Karls Tochter Anna mit Friedrichs ältestem Sohne bekräftigt wurde. Neue kriegerische Verwicklungen erzeugten die Ansprüche Otto’s von Braunschweig auf Hessen, die derselbe mit Hülfe des von ihm gestifteten Sternerbundes durchzusetzen suchte. Besorgniß, daß der Bund sich auch nach Thüringen verbreiten möchte, bewog F. den Landgrafen Heinrich und Hermann von Hessen gegen ihn Hülfe zu leisten; [567] der Preis für dieselbe war die Erneuerung der 1329 vereitelten Erbverbrüderung zwischen den Häusern Hessen und Meißen zu Eschwege 9. Juni 1373, welche den Anfall Hessens an die Wettiner in nahe Aussicht zu rücken schien und am 13. Decbr. vom Kaiser zu Prag bestätigt wurde. Der zur Unterstützung ihres Bruders Ludwig gegen dessen Mitbewerber um den mainzer Erzstuhl Adolf von Nassau und die thüringischen Bundesgenossen desselben geführte Kampf führte nicht zum Ziel; 24. Juni 1379 schlossen die Landgrafen mit den thüringischen Ständen und Herren, die auf Adolfs Seite gestanden hatten, Frieden. Karls IV. Tod löste die Freundschaft der Luxemburger mit den Wettinern. Da nun aber diese von dem schlaffen Wenzel nicht mehr wie vor seinem Vater auf der Hut zu sein brauchten, anderseits die gemeinschaftliche Benutzung der neuen Erwerbungen viele Schwierigkeiten machte, so nahmen die Landgrafen nunmehr 5. Juli 1379 unter Vermittlung ihres Bruders Ludwig und des Burggrafen Friedrich von Nürnberg eine sogenannte Oerterung auf zwei Jahre vor, durch welche F. das Osterland, Balthasar Thüringen, Wilhelm Meißen als Haupttheile erhielten. Noch vor Ablauf dieser Frist starb F. 26. Mai 1381, nachdem er die Vormundschaft über seine drei Söhne Friedrich, Wilhelm und Georg seiner Gemahlin Katharina übertragen hatte. Er ist der letzte Wettiner, der zu Altzelle begraben wurde.
Friedrich III., der Strenge, geb. 14. Octbr. 1332, des