[456]Zu den geographischen Merkzahlen, betreffend Art und Anzahl der das deutsche Reich bildenden Staaten (S. Nr. 25), liefert man uns aus Düsseldorf staatsrechtliche Merkzahlen, betreffend die Zusammensetzung des Bundesrates. Die Stimmführung im Bundesrate vertheilt sich in folgender Weise: Preußen hat 17 Stimmen, die 17 Kleinstaaten,
welche je 1 Stimme haben, stellen zusammen auch 17 Stimmen, die anderen Staaten, welche mehr als je 1 Stimme haben, stellen zusammen 7 + 17 Stimmen, und zwar einer (Baiern) 6, 2 je 4 (Sachsen und Württemberg), 2 je 3 (Baden und Hessen) und 2 je 2 (Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig), also alles zusammen 58 Stimmen.