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Zedler:Zeit von zwölff Jahren

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 61 (1749), Spalte: 1027. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|61|Zeit von zwölff Jahren|1027|}}
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Zeit von zwölff Jahren, Lat. Tempus duodecim annorum, ist dasjenige Zeit-Alter, mit welchen sich, denen Rechten zu Folge, in Ansehung der Weibs-Personen die Kindheit endiget, und alsdenn ihre Pubertät oder Mannbarkeit angehet. Lauterbach de Variet. Temp. c. 3. art. 7. §. 4. n. 12.