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Zedler:Verpflichtung, (zukünfftige)

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Verpflichtung, (aus Zwang eingegangene)

Band: 47 (1746), Spalte: 1580. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|47|Verpflichtung, (zukünfftige)|1580|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Verpflichtung, (zukünfftige)|Verpflichtung, (zukünfftige)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}

Verpflichtung, (zukünfftige) Lat. Obligatio futura, ist, welche nicht gleich vom Anfang und von der Zeit des geschlossenen Contracts an; die contrahirenden Partheyen gegen einander verbindet, sondern allererst künfftighin, und zu der unter ihnen verabredeten Zeit, ihre zu Recht beständige Krafft und Würckung erhält. Siehe Verpflichtung (bürgerliche).