Zedler:Verpflichtung, (zukünfftige)
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Verpflichtung, (zukünfftige) Lat. Obligatio futura, ist, welche nicht gleich vom Anfang und von der Zeit des geschlossenen Contracts an; die contrahirenden Partheyen gegen einander verbindet, sondern allererst künfftighin, und zu der unter ihnen verabredeten Zeit, ihre zu Recht beständige Krafft und Würckung erhält. Siehe Verpflichtung (bürgerliche).