Zedler:Teutsche Rechts-Stühle
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Teutsche Rechts-Stühle, sind entweder so viel, als die sonst so genannten Juristen-Facultäten und Schöppen-Stühle oder auch die ordentlichen Gerichte. Was sich nun dieselben bey Abfassung ihrer Urtheile und Rechts-Sprüche wegen Vielheit derer in denen Teutschen Provintzen üblichen Rechte und Gewohnheiten vor einer Ordnung zu gebrauchen haben, davon kan unter denen Artickeln Teutsche Gerichte im XLII Bande, p. 1812 u.ff Teutsche Rechte, Teutsche Rechts-Historie und Teutsche Rechts-Verbesserung, das nöthige nachgelesen werden. |