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Zedler:Termin, zur Einlassung, oder zum rechtlichen Verfahren

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Band: 42 (1744), Spalte: 992. (Scan)

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Literatur
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Termin, zur Einlassung, oder zum rechtlichen Verfahren, Lat. Terminus Litis Constestationis, oder Terminus ad Litem contestandam, ist, da die Partheyen den Krieg Rechtens befestigen, oder in gewechselten Sätzen mit einander verfahren. Siehe Einlassen, im VIII. Bande, p. 566. desgleichen Litis Contestatio, im XVII. Bande, p. 1672.